Untermieter - Darf ich das Schloss austauschen?

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
bärbel loch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter - Darf ich das Schloss austauschen?

Hallo, habe ein recht dringendes Problem und wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen kann!!

Ich, B., bin am1.10.2004 in eine 2-Zimmer Wohnung eingezogen. Hier leben nur Studenten.
Vorrausetzung, um hier einzuziehen, ist ein gültiger Studentenausweis.
Am 6.11.2004 zog y hier als Untermieter ein.
Vom ersten Tag an benutzte er meine Einrichtungsgegenstände(Kühlschrank, Waschmaschine, Küchenuntensilien). Da ich außerdem das Durchgangszimmer bewohne, muss y mein Zimmer benutzen, wenn er sich in der Küche aufhalten möchte.
Anfang September 2005 entschied y für drei Monate ein Praktikum in einer anderen Stadt zu machen. Für diese Zeit vermietete er sein Zimmer an eine andere Person, mit der ich dann zusammen leben musste. In dieser Zeit (September -Ende Dezember zahlte y noch seine Miete.)
Im Dezember teilte mir y mit, dass er sein Praktikum bis zum März 2006 verlängert und auch noch nicht weiß, ob er wiederkommt. Ich sagte ihm daraufhin, dass es für mich nicht tragbar ist, schon wieder eine zweite Person für drei Monate einziehen zu lassen .Zusätzlich teilte ich ihm mit, dass ich auf Dauer alleine leben möchte und mir auch ein Weiterwohnen mit ihm, auf Grund vermehrter Streitereien, seelischen Bedrohungen und Ausbrüchen seinerseits, nicht mehr vorstellen kann.
Y akzeptierte dies und ich kündigte ihm Anfang Januar 2006 zum Ende März 2006.
Da er keine unnötige Miete von Januar-März zahlen wollte, gab er sein Zimmer wieder an eine andere Person ab, um die Miete nicht zahlen zu müssen. Von dieser Person habe ich dann die Miete erhalten. Die Miete, die y mir für Januar und Februar überwiesen hat, sollte ich ihm zurück überweisen, was ich getan habe. Er behauptete, sein Nachmieter würde ja das Geld bezahlen.
Ich sagte ihm dann, dass sich damit unser Mietverhältnis aufgelöst hat. Daraufhin bekam ich in den Monaten Januar und Februar von ihm keine Miete mehr bzw. sollte ihm diese wieder zurück überweisen, was ich tat.
Da er keine Miete zahlte, nahm ich an, dass er die Kündigung akzeptiert hat.
Mitte Februar 2006 schrieb y mir dann, dass er die Kündigung nicht akzeptiert und hier wieder einziehen will.
Am 13.2.06 habe ich y dann fristlos bezüglich $543(2), 3 gekündigt. Wie sieht es nun mit meinen Rechten aus? Kann y wieder einziehen? Darf ich das Schloss austauschen, da ich ernsthafte Angst vor y habe?
Vielen Dank im voraus!!!! B.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Schilderung is etwas konfus....
daher kann ich nicht versprechen, die richtige Antwort zu geben.

1. Was sagt eigentlich der Vermieter dazu? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du alleine die Wohnung gemietet, und dann ein Zimmer (hoffentlich mit Zustimmung des Vermieters) weiter untervermietet, richtig ?

2. Dein eigentlicher Untermieter kann das Zimmer nicht ohne deine Zustimmung einfach weitervermieten!! Daraus folgt, die weitere Untervermietung ist unzulässig und du kannst den weiteren Untervermieter der Wohnung verweisen. Das geht aber nur, wenn Du dich von Anfang an nicht darauf eingelassen hast. Tust du es doch, so gilt die weitere Untervermietung als genehmigt.

3. Einem Untermieter in einer möblierten Wohnung, die vom Vermieter (also Dir) mitbewohnt wird, kann innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden ohne eine Begründung. Dies ist anders als im sonst üblichen Mietrecht. Wenn du also Deinem ursprünglichen Untervermieter kündigst, endet auch das Mietverhäültnis mit dem weiteren Untermieter.

4. Schlösser austauschen darfst du nicht, das wäre eine sogenannte verbotene Eigenmacht. Etwas anderes gilt nur dann, bzw kann dann gelten, wenn tatsächlich eine Bedrohung etc. vorliegt. Dazu bräuchte man aber nähere Einzelheiten.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

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#2
 Von 
bärbel loch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was hat es dann mit dem §573a BGB auf sich?dort steht etwas mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist, wenn Vermieter in derselben wohnung wie der untermieter wohnt??oder habe ich das falsch verstanden?wo steht die zwei wochen klausel?
vielen dank auf jeden fall schon mal für deine bisherige hilfe!!!
gruß b.

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