Hallo!
Wir sind uns nicht sicher ob wir unserem Untermieter außerordenltich kündigen können.
Die Sache sieht folgendermaßen aus:
Seit Mai 2011 wohnt er hier zur Untermiete, wir haben nur einen mündlichen Vertrag abgeschlossen. Abmachung war, dass die Miete jeweils zum ersten Samstag eines Monats bar an uns zu zahlen ist. Bisher war dies nicht einmal der Fall, da er immer zu spät gezahlt hat und davon auch nur einmal die komplette Miete, sonst immer teils teils, eine Woche später die andere Hälfte.
Diesen Monat hat er auch wieder nur die Hälfte gezahlt, und die andere Hälfte ist allerdings noch ausstehend. Er lässt sich auch nicht zu Hause blicken und geht jeglicher Kommunikation weitgehendst aus dem Weg. Er hebt nicht vom Handy ab, er schreibt höchstens SMS mit folgenden Inhalten.
- "Ja ich bring euch das Geld in einer Stunde" -> war nicht der Fall
- "Lasst mich in Ruhe ich will schlafen"
- "In 10 minuten bin ich da mit dem Geld" -> auch nicht der Fall.
Wir haben mindestens 20 SMS wo drin steht dass er morgen, gleich, in einer Stunde kommt mit dem Geld. Nur er tut es nicht.
Was können wir tun? Müssen wir die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder ist sind die unpünktlichen Zahlungen Grund für eine Außerordentliche Kündigung?
Es heißt ja bei "zahlreichen unpünktlichen Zahlungen" kann man außerordentlich kündigen. Drei mal ist wohl nicht zahlreich, aber er wohnt ja auch erst seit drei Monaten hier, also zahlt er ja seit er hier wohnt IMMER unpünktlich.
HILFE
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Untermieter außerordentlich kündigen?
15. Juli 2011
Thema abonnieren
Frage vom 15. Juli 2011 | 13:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Untermieter außerordentlich kündigen?
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#1
Antwort vom 15. Juli 2011 | 13:52
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 451x hilfreich)
quote:
Es heißt ja bei "zahlreichen unpünktlichen Zahlungen" kann man außerordentlich kündigen.
Dazu muß man erst mal mit Hinweis auf potentielle Kündigung entsprechend abmahnen.
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#2
Antwort vom 15. Juli 2011 | 14:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Okay, also schreibe ich 3 Abmahnungen bis die Kündigung greift. Wie groß müssen Abstände zwischen den Abmahnungen sein? 2 Wochen?
Lege ich die Abmahnungen meinem Untermieter dann vor sein Zimmer oder in sein Zimmer? Er hat nämlich keinen Briefkastenschlüssel.
Außerdem lässt er sich hier ja nie blicken, also wird er die Abmahnungen wohl auch nicht lesen.
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#3
Antwort vom 15. Juli 2011 | 14:52
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 17. Juli 2011 | 18:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
keine weiteren Meinungen?
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#5
Antwort vom 18. Juli 2011 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
quote:
Okay, also schreibe ich 3 Abmahnungen bis die Kündigung greift.
Eine Mahnung reicht. Allerdings muss daraus klar hervorgehen, dass im Wiederholungsfall die fristlose Kündigung droht. Außerdem sollte alle Zahlungsverzüge in der Mahnung mit Fälligkeitsdatum und datum der Zahlung aufgelistet werden.
quote:
Lege ich die Abmahnungen meinem Untermieter dann vor sein Zimmer oder in sein Zimmer?
Vor sein Zimmer oder unter der Tür durchschieben. Das unbefugte Betreten seines Zimmer ist nicht zulässig. Außerdem solltest Du einen neutralen Zeugen dafür haben.
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