Hi Zusammen
Ich habe eine Frage zu meiner Mietsituation. Ich bin der Hauptmieter und habe meinem Untermieter ein teilmöbliertes Zimmer befristet vermietet. Ich möchte ihm allerdings vorzeitig kündigen. Ich habe die Fristen für unbefristete Mietverträge recherchiert, wenn der Hauptmieter in der gleichen Wohnung lebt, allerdings habe ich nichts zu der gleichen Situation bei einem befristeten Mietvertrag und einem teilmöblierten Zimmer gefunden. Könnt ihr mir da weiterhelfen? Viele Dank und schöne Grüße,
Lennart
Untermieter befristeter Mietvertrag kündigen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was konkret findet sich denn im Wortlaut zu den Kündigungsfristen in den vertraglichen Vereinbarungen?^
Danke für die Antwort! Im Mietvertrag steht folgendes:
§6 Kündigung
1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.
3. Die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
4. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
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Damit dürft die Frage dann ja beantwortet sein
Bleibt nur der Aufhebungsvertrag.
ZitatWurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. :
Zusammen ergibt sich aus diesen beiden Punkten, dass nur bei Vorliegen von Gründen für eine fristlose Kündigung gekündigt werden kann. Dann aber auch fristlos, sprich sofort.ZitatDie Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. :
Für eine fristlose Kündigung muss schon ein bisschen was passiert sein. Am einfachsten ist es noch, wenn die Miete mehrmals nicht gezahlt wurde. Verhaltendsbedingte fristlose Kündigungen sind dagegen extrem anspruchsvoll.
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