Guten Tag,
Vor 7 Monaten zog ich aus meiner alten Wohnung als Untermieter aus.
Seit dem, habe ich meine Kaution leider nicht mehr gesehen.
Schadensansprüche wurden nie geltend gemacht (6 Monate Frist) und die Wohnung wurde auch gestrichen und besenrein übergeben.
Auf mehrere Mails, sowie ein Einschreiben wird schlichtweg nicht reagiert.
Im Vertrag steht folgendes : " Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermieterverhältnisses zur Rückzahlung fällig ". - Entfällt.
Mir wurde damals bei der Unterzeichnung erklärt, dass es nur da steht, da die Kaution bei Auszug eh sofort wieder ausgezahlt werden würde, im Motto "es bedarf keine 6 Monate" und so dachte ich mir nichts mehr dabei.
Meine nächsten Schritte wären jetzt rechtlich, vorerst wollte ich aber mal nachfragen ob sich da vielleicht jemand auskennt?
Gruß
Untermieter bekommt Kaution nicht wieder
28. Februar 2022
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Frage vom 28. Februar 2022 | 22:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter bekommt Kaution nicht wieder
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#1
Antwort vom 28. Februar 2022 | 22:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
Zitatsowie ein Einschreiben wird schlichtweg nicht reagiert. :
Bedeutet was genau?
Und der Wortlaut der Mitteilung im Schreiben wäre noch relevant.
#2
Antwort vom 28. Februar 2022 | 23:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachdem die 6 Monate rum waren, schickte ich ein Einschreiben hin (Quittung liegt hier) mit dem Verweis auf die Kaution, warum es noch nicht zu einer Überweisung kam und mit einer Frist von 2 Wochen.
Die Frist ist heute um und es kam überhaupt nichts zurück in Form einer Antwort.
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#3
Antwort vom 28. Februar 2022 | 23:36
Von
Status: Unbeschreiblich (119582 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatNachdem die 6 Monate rum waren, schickte ich ein Einschreiben hin (Quittung liegt hier) :
Und was sagt der Zustellnachweis zum Zustellstatus?
Zitatmit dem Verweis auf die Kaution, warum es noch nicht zu einer Überweisung kam und mit einer Frist von 2 Wochen. :
Könnte gerichtsfest sein oder auch nicht, müsste man halt den Wortlaut kennen.
#4
Antwort vom 1. März 2022 | 11:12
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Aber Du hast einen Nachweis, dass Du eine Kaution gezahlt hast?ZitatDie Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermieterverhältnisses zur Rückzahlung fällig ". - Entfällt. :
#5
Antwort vom 1. März 2022 | 11:48
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Im Vertrag steht folgendes : " Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermieterverhältnisses zur Rückzahlung fällig ". - Entfällt.
Wieso soll das Wort "Entfällt" bedeuten, dass die Frist "sechs Monate" entfällt ?
Dann hätte man da nichts hinschreiben müssen, sondern den Satz streichen können.
Enthält der Vertrag weitere Klauseln in denen die Kaution eine Rolle spielt ?
Evtl. bei den Renovierungspflichten ??
#6
Antwort vom 2. März 2022 | 10:55
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Kannst Du nachweisen, dass Du die Kaution bezahlt hast?
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