Untermieter bekommt Kaution nicht wieder

28. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
syndicate7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter bekommt Kaution nicht wieder

Guten Tag,
Vor 7 Monaten zog ich aus meiner alten Wohnung als Untermieter aus.
Seit dem, habe ich meine Kaution leider nicht mehr gesehen.
Schadensansprüche wurden nie geltend gemacht (6 Monate Frist) und die Wohnung wurde auch gestrichen und besenrein übergeben.
Auf mehrere Mails, sowie ein Einschreiben wird schlichtweg nicht reagiert.
Im Vertrag steht folgendes : " Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermieterverhältnisses zur Rückzahlung fällig ". - Entfällt.

Mir wurde damals bei der Unterzeichnung erklärt, dass es nur da steht, da die Kaution bei Auszug eh sofort wieder ausgezahlt werden würde, im Motto "es bedarf keine 6 Monate" und so dachte ich mir nichts mehr dabei.

Meine nächsten Schritte wären jetzt rechtlich, vorerst wollte ich aber mal nachfragen ob sich da vielleicht jemand auskennt?

Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von syndicate7):
sowie ein Einschreiben wird schlichtweg nicht reagiert.

Bedeutet was genau?

Und der Wortlaut der Mitteilung im Schreiben wäre noch relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
syndicate7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachdem die 6 Monate rum waren, schickte ich ein Einschreiben hin (Quittung liegt hier) mit dem Verweis auf die Kaution, warum es noch nicht zu einer Überweisung kam und mit einer Frist von 2 Wochen.
Die Frist ist heute um und es kam überhaupt nichts zurück in Form einer Antwort.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von syndicate7):
Nachdem die 6 Monate rum waren, schickte ich ein Einschreiben hin (Quittung liegt hier)

Und was sagt der Zustellnachweis zum Zustellstatus?



Zitat (von syndicate7):
mit dem Verweis auf die Kaution, warum es noch nicht zu einer Überweisung kam und mit einer Frist von 2 Wochen.

Könnte gerichtsfest sein oder auch nicht, müsste man halt den Wortlaut kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von syndicate7):
Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermieterverhältnisses zur Rückzahlung fällig ". - Entfällt.
Aber Du hast einen Nachweis, dass Du eine Kaution gezahlt hast?

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Im Vertrag steht folgendes : " Die Kaution wird sechs Monate nach Beendigung des Untermieterverhältnisses zur Rückzahlung fällig ". - Entfällt.

Wieso soll das Wort "Entfällt" bedeuten, dass die Frist "sechs Monate" entfällt ?
Dann hätte man da nichts hinschreiben müssen, sondern den Satz streichen können.
Enthält der Vertrag weitere Klauseln in denen die Kaution eine Rolle spielt ?
Evtl. bei den Renovierungspflichten ??

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Kannst Du nachweisen, dass Du die Kaution bezahlt hast?

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