Untermieter gekündigt

3. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Trojax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter gekündigt

Also ich habe da eine Frage: Ich habe am 27.12.05 meine Untermieterin gekündigt zum 31.03.2006.Also fristgemäß laut MV.Zeitgleich habe ich die Wertgegenstände aus der Wohnung geräumt und bin selber für die Zeit aus Sicherheitsgründen ausgezogen, da Sie mir mehrfach körperliche Gewalt durch Ihre Freunde angedroht hat(was ich leider nicht nachweisen kann).Ich hatte dann am 29.12. ein Gespräch mit einem Anwalt, der mich darauf hinwies, dass wenn ich in der gleichen Wohnung lebe und die Wohnung überwiegend mit Möbeln ausgestattet(§549 Abs.2 Nr.2 BGB ) habe, es nur eine 2-wöchige Kündigungsfrist gäbe(§573c Abs.3BGB).So die Kündigung zum 31.01.06 ist gestern per Einwurfeinschreiben raus, da Sie nichts gegenzeichnen würde.Sie wird denk ich, die Wohnung nicht verlassen, sodass es der harte Weg über Räumungsklage usw. gehen muss.Habe ich da Chancen, dass dies schneller abgehandelt wird, da ich ja irgendwann wieder in meine Wohnung ziehen möchte.Sie droht mir jetzt auch als Retourkutsche mit Anzeige und "Ihr eingebrachtes Geld" zurück welches für die Mietzahlung verwendet wurde.Welche Chancen habe ich schnell wieder in meine Wohnung zu kommen und welche Chancen hat sie mit Ihrer Retourkutsche?Was ist, wenn die Wohnung verwüstet wird von ihr?:(

Danke chon mal für Eure Antworten!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trojax
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Keiner??? :(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

als ich den thread gelesen habe, dachte ich, ich warte mal, bis jemand anderes was dazu schreibt, aber dann will ich mich mal daran versuchen. Das mit der 2 wöchigen Kündigungsfrist ist natürlich richtig. Bei körperlicher Gewalt wäre sogar an eine fristlose Kündigung zu denken.
Aber die Umsetzung in der Praxis ist eine ganz andere Sache. Eine Räumungsklage dauert halt seine Zeit und selbst, wenn die Klage durch ist, dauert es nochmal eine zweit, bis das urteil dann auch tatsächlich vollstreckt wird. Hinzu kommt, daß du sämtliche Kosten vorstrecken mußt, und die sind saftig. Dui hast dann zwar gegen die Untermeitern einen Erstattungsanspruch, aber auch der muß erstmal beigetrieben werden.

Die Drohung, daß die Untermieterin Ihre Mietzahlungen zurückhaben will ist haltlos. Diesbezüglich mußt du dir keine Sorgen machen.

Aber mal was anderes, auch an die anderen leser hier: Ich meine mich erinnern zu können, mal gehört zu haben, daß bei einer Untervermietung die Umsetzung einer Kündigung leichter ist, als bei einer abgeschlossenen Wohnung. (Im Hinblick auf den Schutz des Hauptmieters) Damit waren nicht nur die Kündigungsfristen gemeint, sondern auch Räumung usw... aber wie gesagt, ich weiß es nicht mehr genau. Kann sonst noch jemand weiterhelfen?

Gruß Justice

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"justice"

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