Untermieter hinterlässt Geruch

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.06.2018 11:05:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter hinterlässt Geruch

Hallo allerseits!
Ich schreibe hier für meine Mutter.
Sie vermietet ein Zimmer in ihrer Eigentumswohnung unter und hatte einen Mieter für ca. ein Jahr, der vor ein paar Wochen ausgezogen ist.
Eine Weile (ca halbes Jahr), nachdem er eingezogen ist, hat sie einen Geruch bemerkt, der aus dem Zimmer kam (sie kann den Geruch nicht so ganz zuordnen, aber vermutet, dass es Schweiß o.ä. ist, was sie aber wundert, da er jeden Tag duscht).
Daraufhin hat sie ihn gebeten, öfters mal das Zimmer zu lüften, was er dann auch gemacht hat (glaubt sie).
Bevor er ausgezogen ist, hat sie ihn selbstverständlich gebeten, alles zu putzen und das Zimmer in einem sauberen Zustand zu hinterlassen.
Allerdings ist der Geruch immer noch da. Sie hat das Zimmer auch gelüftet, aber der Geruch vergeht einfach nicht. Sie sagt, wenn das Fenster offen ist, ist der Geruch weg, aber sobald das Fenster geschlossen ist, riecht man es wieder.
In ein paar Wochen wird ein neuer Untermieter einziehen und natürlich möchte sie das Zimmer in diesem Zustand nicht übergeben. Sie vermutet, dass das Holz (Holzregal ist vorhanden, Schreibtisch auch) den Geruch aufsaugt, evtl. der Boden auch.
Da sie keine Zeit hat, sich selber darum zu kümmern, möchte sie einmalig eine Putzkraft einstellen, die alles genau und gründlich saubermacht und das würde sie von seiner Kaution abziehen. Das hat sie ihm auch mitgeteilt und als Antwort kam, dass er das nicht in Ordnung findet, da er das Zimmer schon geputzt hat (hier ist anzumerken, dass sie nicht weiß, ob er Putzmittel verwendet hat) und dass sie bei der Schlüsselübergabe gesehen hat, dass das Zimmer geputzt ist. Er selber hat auch keinen Geruch festgestellt (wenn man der Auslöser ist, ist dies ja auch oft schwierig...)

Jetzt würde meine Mutter gerne wissen, wie sie weiterhin verfahren sollte? Soll sie eine 3. Person hinzuziehen, die den Zustand/Geruch des Zimmers vor dem Mieter kannte und jetzt den Geruch beurteilen könnte? Oder habt ihr andere Vorschläge?

Vielen Dank im Voraus und sorry für den langen Text!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Es dürfte weniger eine Rechtsfrage sein, solange nicht klar ist, was die Ursache des Geruchs ist, denn dann kann man schwerlich ausschließlich den alten Mieter verantwortlich machen, insbesondere wenn nicht feststeht was es für ein Geruch ist.

Wenn man den alten Mieter kostenmäßig belasten will, scheint mir mindestens ein Gutachten eines Fachmannes nötig zu sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn man den alten Mieter kostenmäßig belasten will, scheint mir mindestens ein Gutachten eines Fachmannes nötig zu sein.


Dabei wären 2 Dinge zu berücksichtigen.
1. Das Gutachten zahlt die Mutter.
2. Für die Kosten des Gutachtens, können Sie die gesamte Wohnung mehrmals komplett reinigen lassen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Jetzt würde meine Mutter gerne wissen, wie sie weiterhin verfahren sollte?

Wenn sie Geld vomMieter für die Reinigung will, wird sie nachweisen müssen, das der Geruch vomMieter stammt bzw. von diesem verursacht wurde.

Ansonsten hat sie Pech gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nicht nur das. Die Mutter müsste auch noch nachweisen, dass der Mieter den Geruch durch vertragswidrige Nutzung des Zimmers
Verursacht hat.
Sollte der Geruch durch normale Wohnnutzung entstanden sein, wird die Mutter ohnehin nichts erreichen können.
Verschlechterungen am Zimmer, die durch normale Wohnnutzung entstehen, sind schon durch die Miete abgedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von ladyemmett):
Jetzt würde meine Mutter gerne wissen, wie sie weiterhin verfahren sollte? Soll sie eine 3. Person hinzuziehen, die den Zustand/Geruch des Zimmers vor dem Mieter kannte und jetzt den Geruch beurteilen könnte?


Das ist jetzt zu spät. Die Sache mit dem Geruch hätte Deiner Mutter schon bei der Übergabe auffallen müssen und mit dem Mieter gleich eine Vereinbarung treffen müssen. Jetzt kann Deine Mutter nicht mehr beweisen, das es in der Mietzeit des Mieters entstanden ist und nicht erst danach.

Wichtig ist hier die Ursache zu finden. Gibt es die nicht, hilft nur Ozon. Es gibt spezielle Geräte und Firmen, die solche Räume mit Ozon behandeln. So machen das auch Hotels.

Mit Putzen und Lüften kommt man nicht weiter.

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#6
 Von 
guest-12320.06.2018 11:05:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi!
Danke erstmal für die Antworten!
Re:

Zitat (von Ver):

Das ist jetzt zu spät. Die Sache mit dem Geruch hätte Deiner Mutter schon bei der Übergabe auffallen müssen und mit dem Mieter gleich eine Vereinbarung treffen müssen. Jetzt kann Deine Mutter nicht mehr beweisen, das es in der Mietzeit des Mieters entstanden ist und nicht erst danach.


Hier hat meine Mutter ein Dokument: https://postimg.org/image/r5am8r21t/
Und er hat das unterschrieben und sich einverstanden erklärt?

LG

-- Editiert von ladyemmett am 09.07.2016 12:39

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Puh. Ich gewinne den Eindruck, dass deine Mutter keine professionelle Vermieterin ist. Der Zettel zumindest hilft gar nichts. Der Mieter hat erstens offenbar nur unterschrieben, dass er ihn gelesen hat. Damit hat er ihn nicht akzeptiert. Zweitens ist die Schadensbeschreibung, wenn man sie denn überhaupt so nennen darf, viel zu unspezifiziert. Und drittens muss dem Mieter, wenn er die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgibt, eine Nachfrist zur Beseitigung der Schäden gesetzt werden. Immerhin hat die Vermieterin auch nicht erklärt, dass die Wohnung mängelfrei ist. Dann wäre nämlich endgültig das Ding durch.

Von daher ist der Zettel meiner Meinung nach für Mieter wie Vermieter nahezu nutzlos. Wie meine Vorschreiber sehe ich die Sache mit dem Geruch kritisch. Wenn die Mutter Teile der Kaution deswegen einbehält und der Mieter dagegen klagt, dann muss die Mutter beweisen, dass die Wohnung nicht vertragsgemäß zurückgegeben wurde. Sie müsste also beweisen, dass für eine "normale" Nase eine deutliche Geruchsbelästigung vorgelegen hat. Und sie müsste beweisen, dass sie den Mieter zur Geruchsbeseitigung aufgefordert hat. Zuletzt müsste sie beweisen, dass die zur Schadensbehebung aufgewendeten Kosten notwendig waren.

Alles in allem viel Aufwand und Risiko für vergleichsweise wenig Ertrag.

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#8
 Von 
guest-12320.06.2018 11:05:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat halt noch nicht so viel Erfahrung, vermietet erst seit zwei Jahren. Der erste Untermieter war ein Gehörloser (wir sind beide auch gehörlos), da war die Kommunikation einfacher als mit dem jetzigen, der hörend ist. Außerdem ist er auch sehr schüchtern und anscheinend unsicher, wie er mit ihr umgehen soll.
Und allgemein hatte sie auch Stress mit ihm, aber das tut jetzt ja nichts zur Sache.

Sie hat mir eben Fotos geschickt, wo man sieht, dass viele Staubfäden von der Decke hängen und viel Staub auf dem Boden ist (so viel Staub entsteht nicht in einem ungenutzten Zimmer in kurzer Zeit) und der Abfalleimer ist total dreckig.
Sie würde ihn fragen, ob er nochmal selber putzen könnte, aber er ist in Schweden (permanent, glaube ich). Ist halt nicht einfach. Sie hat eingestanden, dass sie es direkt nach der Schlüsselübergabe hätte kontrollieren sollen, solange er noch anwesend war, aber sie war einfach zu sehr im Stress.
Ist halt ne blöde Situation.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Haltet euch nicht an Staub auf. Der ist nach einmal saugen weg. Und je nach Vertragsgestaltung schuldet der Mieter vielleicht nur eine besenreine Übergabe. Dann muss es in der Wohnung eben nicht klinisch rein sein, sondern es muss nur so rein sein, wie man es mit einem Besen hinbekommt. Die Diskussion darüber sollte man sich ersparen. Einmal saugen und durch ist die Kiste. Wenn das Zimnmer nicht gerade die Größe einer Turnhalle hat, sollte das doch in 5 Minuten erledigt sein.

Ich habe gerade das Gefühl, dass deine Mutter über den Geruch, den sie vielleicht stärker empfindet als andere, empört ist und ihr dadurch immer mehr Kleinigkeiten auffallen. Klar, sie kann einen Teil der Kaution deswegen einbehalten. Wenn der Mieter nicht klagt, so kommt sie damit durch. Nur wenn er Klage einreicht, dann entstehen mit Sicherheit Mehrkosten. Und aufgrund der Beweisproblematiken sieht es dabei für die Vermieterin meiner Meinung nach eben schlechter aus.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Wichtig ist hier die Ursache zu finden. Gibt es die nicht, hilft nur Ozon.

Je nach Quelle nicht mal das ...



Und in dem Schreiben steht nur, das man nach Überprüfung des Zimmers unabhängig von demZustand des Zimmers die komplette Kaution zurückerhält.
Das ist also ein Boumerang...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wichtig ist hier die Ursache zu finden. Gibt es die nicht, hilft nur Ozon.
Je nach Quelle nicht mal das ...


Ozon hilft sogar gegen Leichen im Keller.@ Harry: An welche Quelle denkst Du denn?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat:
Ozon hilft sogar gegen Leichen im Keller.@ Harry: An welche Quelle denkst Du denn?

Mit Dir spiele ich nie Schiffe versenken :grins:
In der Tat war tote/verwesende Ratte/Maus die Richtung in die ich dachte.


Wenn die z.B. im Lüftungs-Lichtschacht liegt, kommt das Ozon nicht immer ran.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Meiner Erfahrung nach hat jeder Mensch einen Eigengeruch, der sich festsetzt in dem von ihm bewohnten Zimmer. Also, ich merk das jedenfalls, wenn ich Bekannte besuche. Überall riecht es anders.

Nicht böse nehmen, aber vielleicht seid Ihr zu sensibel, weil Ihr gehörlos seid und daher Eure anderen Sinne geschärfter sind? Vielleicht findet der nächste Mieter den Geruch gar nicht schlimm und keine zwei Wochen, nachdem er eingezogen ist, stinkt es nach "ihm" und nicht mehr nach dem Vormieter?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12320.06.2018 11:05:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Meiner Erfahrung nach hat jeder Mensch einen Eigengeruch, der sich festsetzt in dem von ihm bewohnten Zimmer. Also, ich merk das jedenfalls, wenn ich Bekannte besuche. Überall riecht es anders.

Nicht böse nehmen, aber vielleicht seid Ihr zu sensibel, weil Ihr gehörlos seid und daher Eure anderen Sinne geschärfter sind? Vielleicht findet der nächste Mieter den Geruch gar nicht schlimm und keine zwei Wochen, nachdem er eingezogen ist, stinkt es nach "ihm" und nicht mehr nach dem Vormieter?


Das ist gut möglich! Als ich bei meiner Mutter in der Wohnung war, habe ich den Geruch auch bemerkt. Ist halt ziemlich unangenehm.

Das blöde ist, dass der neue Untermieter auch gehörlos ist :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Ohne die Gefahr auf Kosten sitzen zu bleiben, werdet Ihr nicht den ehemaligen Mieter zur Kasse bitten können.
Also selbst Hand anlegen, ordentlich durchsaugen und das hier ->

Zitat (von ladyemmett):
und der Abfalleimer ist total dreckig.

mal mit Seifenlauge auswaschen.
So viele Geruchsquellen gibt es in einem Zimmer eigentlich nicht, wenn nicht grade Essensreste unter dem Bett liegen....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von ladyemmett):
möchte sie einmalig eine Putzkraft einstellen, die alles genau und gründlich saubermacht und das würde sie von seiner Kaution abziehen


Als Aufwendungen von den Einnahmen aus V+V abziehen und gut ist. Alles andere wird man schwer nachweisen und durchsetzen können.

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