Untermieter im eigenen Haus droht mir

13. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb503424-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter im eigenen Haus droht mir

Guten Tag,
seit ca 2 ,5 Jahrne hat meine Mutter ein Zimmer an einen jungen Mann vermietet.
Es handelt sich hier um ein 2 Familienhaus. Meine Mutter wohnt unten.Ihre Wohnung ist abschließbar. Über ihr eine eigene Wohnung. Der Mann bewohnt ein möbliertes Zimmer mit Zugang zu bad und Küche.

Bisher war das verhältnis ganz ok. Nun steigt sein Alkoholpegel stark an, vor ca einer Woche stand er sturz besoffen und brüllte meine Mutter an,sie fühlte sich ernsthaft bedroht. es gibng um angeblich Arbeitsbescheide,die sie angeblich unterschlagen hätte. Sie schloss rechtzeitig die Tür und er lief pöbelnd und drohend nach oben.
Meine Mutter rief die Polizei, die suchte das Gespräch mti dem Mann ,eine Anzeige erfolgte nicht.
Gestern wieder: pöbelnd lallend durch Treppenhaus.

Seine Fruendin wohnt ebenfalls in dem Zimmer, bisher lief alles korrekt. Nun hat sie ihren Wohnsitz bei uns im Haus angemeldet,was unsereseits nicht gewünscht war. der Mietvertrag besteht nur zwischen meiner Mutter und dem Mann.

meine Mutter fühlt sich nicht mehr sicher im eigenen Haus und wird kündigen. Soweit ich weiß ist in dem Fall eine fristlose Kündigung machbar. Was heisst fristlos? Er muss dann innerhalb eines kurzen Zeitraums ausziehen (1 tag,2 Tage....?). Was tun,wenn er das nicht macht?

Über Ratschläge auf was wir zu achten haben wäre ich dankbar
Herzliche Grüße

ist eine fristlose

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von fb503424-37):
Über Ratschläge auf was wir zu achten haben wäre ich dankbar
Sucht einen Anwalt für Mietrecht auf und lasst euch beraten.

Grund: Eine fristlose Kündigung in dieser Sache wäre eine sehr komplizierte Angelegenheit. Üblicherweise muss vorher eine Abmahnung erfolgen, auf die nur in Ausnahmefällen verzichtet werden kann. Zudem muss der Vermieter beweisen können, dass ein Festhalten am Mietvertrag nicht mehr zumutbar ist. Sind die Ausfälle des Mieters überhaupt beweisbar? Denn der Zuzug der Freundin wird ohne Abmahnung sicher nicht für eine fristlose Kündigung reichen. Und selbst mit Abmahnung ist der Vermieter vermutlich eh zur Genehmigung dieses Zuzuges verpflichtet (wegen § 553 BGB ). Von daher wird es auf der Schiene sehr schwierig.

Wenn im Mietvertrag kein Kündigungsverzicht steht, wäre eine unbegründete Kündigung nach § 573a BGB möglich. Die Kündigungsfrist ist dann aber 6 Monate.

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#2
 Von 
fb503424-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ernsthafe Sorge um meine Mutter,muss also erst was passieren? Habe hier eine Info dazu gefunden:

https://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/news/2015/06/fristlose-kuendigung-bei-gewalt.html

die Polizei hat ihn ja schon aktenkundig auf dem Schirm...
Liebe Grüße

-- Editiert von fb503424-37 am 13.11.2018 11:59

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ist das Zimmer möbliert vermietet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9875 Beiträge, 4479x hilfreich)

Zitat (von fb503424-37):
Ich habe ernsthafe Sorge um meine Mutter,muss also erst was passieren?
Es muss nachweisbar zumindest soviel passieren, dass eine fristlose Kündigung möglich ist. Also nochmal: Was ist denn nun wirklich beweisbar?

Die Vermieterin kann vermutlich beweisen, dass sie die Polizei gerufen hat. Was genau können denn die herbeigerufenen Polizisten bestätigen? Können sie bestätigen, dass der Mieter gewaltbereit war oder hat er sogar Drohungen ausgesprochen? Dann gäbe es zumindest mal Ansatzpunkte für eine fristlose Kündigung. Die Alkoholisierung des Mieters alleine würde vermutlich wenig bringen.

Im übrigen würde selbst eine wirksame fristlose Kündigung nicht bedeuten, dass der Mieter morgen draußen ist. Typischerweise würde erstmal eine Zäumfrist gewährt (1-2 Wochen). Wenn er dann nicht freiwillig raus geht, muss eine Klage eingereicht werden und dabei die Rechtmäßigkeit der Kündigung bewiesen werden. Das dauert sicherlich ein paar Wochen und ist ohne anwaltliche Hilfe meiner Meinung nach chancenlos. Daher auch der Hinweis, einen Anwalt aufzusuchen.

Wenn akut Gefahr für die Gesundheit der Mutter besteht, gäbe es schnellere Wege als das Mietrecht. Das kann im Extremfall in einer einstweiligen Verfügung enden, die es dem Nachbar verbietet, sich der Wohnung der gefärdeten Personen nicht mehr zu nähern. Aber dazu muss auch einiges passiert sein. Ich bezweifle, dass die bisherigen Vorgänge dazu reichen. Aber auch dazu kann man natürlich einen Anwalt befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)
Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Das dauert sicherlich ein paar Wochen und ist ohne anwaltliche Hilfe meiner Meinung nach chancenlos. Es sind eher ein paar Monate.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
fb503424-37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe alle, herzlichen Dank für die Rückmeldung. Die Polizei kam und nicht zum 1.Mal, allerdings wegen anderer Vorfälle. Der Polizist kennt den Untermieter und meinte zu meiner Mutter sie müsse wissen, ob sie ihn weiterhin wohnen lassen wolle. Eine sofortige Kündigung ist nach Rücksprache mit einem Anwalt schwierig weil nichts wirklich beweisbar. Also wird eine normale Kündigung schriftlich ausgesprochen,
Zur Wohnsituation: Der Untermieter wohnt in einem möblierten Zimmer mit Bad und Küche über der Wohnung meiner Mutter. Die weiteren Räume in der oberen Etage nutzen wir selbst.

In dem Zimmer wohnt er seit bald fast (im März 2019) 3 Jahre.M.W. kommt dann eine 6 monatige Kündigungsfrist in Betracht. Richtig?

Herzliche Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von fb503424-37):
kommt dann eine 6 monatige Kündigungsfrist in Betracht.


Erleichtertes Kündigungsrecht des Vermieters

Oder mit 3monatiger Frist wegen Störung des Hausfriedens.

Dem müßte aber zumindest eine erfolglose Abmahnung vorausgehen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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