Hi,
ich habe mir mehrere juristische Mietrechtsklauseln durchgelesen und werde dennoch nicht schlauer.
Ich lebe seit ca: 1 Jahr in einer WG. Hauptmieter ist einer der Parteien.
Mein Mietvertrag ist befristet auf 1.9.2012.
In meinem Untermietvertrag steht wortwörtlich:
1. Das Kündigungsrecht der Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeitabgeschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen (was er anscheinend ist, obwohl das Datum "1.9.2012" in Klammern gesetzt ist), so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Mein Kollege (oder eher nicht mehr Kollege) will mich frühst möglich raushaben. Habe ich nun einen Monat Kündigungsfrist oder 3 Monate?
Bitte helft mir!
Gruß,
Carl
Untermieter in WG -> Mietrecht
14. Februar 2011
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Frage vom 14. Februar 2011 | 21:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter in WG -> Mietrecht
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#1
Antwort vom 14. Februar 2011 | 22:24
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
hab dir ne pm geschrieben
wenn du bis 1.9.12 unterschrieben hast.. weshalb dann überhauot kündigungsfrist?
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#2
Antwort vom 14. Februar 2011 | 22:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ICh verstehe das ganze sowieso nicht.
So wie ich das aus meinem Vetrag heraus lese, kann er mich garnicht so einfach kündigen.
Aber ich weiß nicht, ob ich das vielleicht falsch verstehe, oder ob nicht noch andere mir unbekannte grundsätzliche Klauseln existieren.
Ich miete nur ein 12 m² großes Zimmer. Möbel gehören alle mir darin.
Habe Angst vor ner plötzlichen Kündigung seinerseits, weil er damit gedroht hat, das zu tun, sofern sich wer anderes findet, der dort einziehen will.
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#3
Antwort vom 14. Februar 2011 | 22:33
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 3x hilfreich)
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