Untermieter kündigen, wegen fehlender Genehmigung zur Untermiete

1. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
ilfugs
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter kündigen, wegen fehlender Genehmigung zur Untermiete

Hallo Forum,

ich wohne mit meinen Freund zur Untermiete und die Zimmer sind unmöbliert gewesen.
Bei unserem Einzug wussten wir, dass keine Genehmigung zur Untermiete von den Eigentümern vorliegt. Wir
sind trotzdem einzgezogen, weil uns die fehlende Genehmigung zur Untervermietung nicht gestört hatte. Mein Freund und ich haben nun jeweils einen Untermietvertrag von der Hauptmieterin erhalten.

Die Hauptmieterin wohnt selbst nicht in der Wohnung und hat uns nun gekündigt, weil die Hausverwaltung zum wiederholten Male die Untervermietung verweigert hat. Ist das rechtens? Kann die Hauptmieterin uns nun mit Bezug auf die fehlende Genehming einfach so kündigen oder muss sie das anders begründen? Immerhin wurden an meinem Freund und mir einzelne unmöblierte Zimmer vermietet. Jedoch wohnen wir beide alleine in der Wohnung.

Zudem würde mich mal interessieren, ob der Vertrag mit der Hauptmieterin trotz fehlender Untermietgenehmigung gültig ist

Ich wäre euch für hilfreiche Antworten sehr dankbar, weil ich leider nichts dazu im Internet finden konnte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von ilfugs):
weil die Hausverwaltung zum wiederholten Male die Untervermietung verweigert hat


Berechtigt oder nicht?

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Berechtigt oder nicht?
Da kein gesetzliches Recht auf Untervermietung der gesamten Wohnung besteht, ist diese Frage wohl überflüssig.

Zitat (von ilfugs):
Kann die Hauptmieterin uns nun mit Bezug auf die fehlende Genehming einfach so kündigen oder muss sie das anders begründen?
Eine Kündigung ist für den Vermieter nur aus einem wichtigen Grund möglich, und der sollte bei Vertragsabschluss auch noch nicht vorgelegen haben. Da dem Vermieter bei Vertragsabschluss klar war, dass er die Genehmigung nicht hatte: Nein, das ist keine Begründung die ihn in diesem konkreten Fall zur Kündigung berechtigt.
Zitat (von ilfugs):
Zudem würde mich mal interessieren, ob der Vertrag mit der Hauptmieterin trotz fehlender Untermietgenehmigung gültig ist
Klar ist der gültig: du hast gegenüber deinem Vermieter Anspruch auf das von ihm vermietete Mietobjekt. Wenn ich mit dir einen Mietvertrag abschließe, in dem ich dir Schloss Bellevue vermiete, dann ist der auch gültig (sofern für dich nicht offensichtlich ist dass das Blödsinn ist, da gibt es noch ein Schlupflich im Vertragsrecht...).
Problem ist: Dein Vermieter hat kein Recht, dir die Wohnung zur Verfügung zu stellen. Das ist aber sein Problem und ändert nichts daran, dass er sich vertraglich dazu verpflichtet hat.

Die Rechtslage ist jetzt folgende: Der Hauptvermieter kann deinem Vermieter kündigen wegen vertragswidrigem Gebrauch der Wohnung. Wenn der Hauptvertrag durch diese Kündigung beendet ist, kann der Hauptvermieter die Herausgabe der Wohnung verlangen, und zwar von allen Besitzern. Wohnungsbesitzer sind laut Sachverhalt dein Freund und du, ihr werdet sie dem Hauptvermieter in diesem Fall herausgeben müssen. Eventuelle daraus entstehende Schadenersatzforderungen könnt ihr an euren Vermieter richten, außerdem müsst ihr natürlich keine Miete mehr zahlen wenn die Wohnung nicht zur Verfügung steht.
Aufgrund dessen ist es vermutlich sehr im Interesse eures Vermieters, den Vertrag zu beenden.

Kleiner Hinweis: Wenn ihr das Ganze aussitzt und der Hauptvermieter euch räumen lässt, kann er die Räumungskosten übrigens durchaus von euch zurückverlangen und muss sich nicht an euren Vermieter halten.

-- Editiert von quiddje am 01.08.2019 15:42

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von ilfugs):
Zudem würde mich mal interessieren, ob der Vertrag mit der Hauptmieterin trotz fehlender Untermietgenehmigung gültig ist


Ja ist er.

Das die Hauptmieterin keine Erlaubnis zur Untervermietung ha spielt keine Rolle und ist auch kein Grund euch zu kündigen.

Allerdings könnte der VM eurer Vermieterin wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung am Dritte kündigen. Im E-Fall sogar fristlos.

Heißt, über kurz oder lang müßt ihr ausziehen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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