Untermieter verweigert Mietzahlung

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
MariannK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter verweigert Mietzahlung

Guten Tag, ich habe einen Fall von Mietverweigerung für euch.

Herr L ist in eine Wohngemeinschaft als Untermieter einzogen, Frau M ist ist die Hauptmieterin der Wohnung. Der Vertrag wurde mündlich geschlossen.
Nun ist Herr M am 30. Juli spontan ausgezogen, die Mitteilung hierüber erfolgte eine Woche zuvor auf mündliche Weise.
Die Parteien einigten sich mündlich auf eine Fortzahlung der Miete für den Monat August.
Herr L. Möchte die Augustmiete nun jedoch nicht mehr bezahlen, mit der Begründung, er habe die Wohnung im August nicht mehr bewohnt, habe dies auch im Juli klargestellt, außerdem existiere kein schriftlicher Mietvertrag.

Wer ist nun im Recht? Was kann Frau M tun?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von MariannK):
Wer ist nun im Recht? Was kann Frau M tun?

Wann ist L ausgezogen? Der 30. Juli ist bei mir erst in 2 Wochen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von MariannK):
Der Vertrag wurde mündlich geschlossen.

Mit wem genau?



Zitat (von MariannK):
Nun ist Herr M am 30. Juli spontan ausgezogen, die Mitteilung hierüber erfolgte eine Woche zuvor auf mündliche Weise.

Der Auszug entbindet aber nicht von der Zahlung der Miete. Dazu müsste er erstmal rechtswirksam kündigen oder einen Mietaufhebungsvertrag abschließen.



Zitat (von MariannK):
er habe die Wohnung im August nicht mehr bewohnt

Dazu ist es auch nicht verpflichtet. Nur begründet das keine Verweigerung der Mietzahlung.



Zitat (von MariannK):
außerdem existiere kein schriftlicher Mietvertrag.

Und? Es gibt aber einen Mietvertrag, nur das zählt.
Zwar sind mündlich geschlossene Verträge mitunter schwer nachzuweisen, aber die Geltung wird da nicht negativ beeinflusst.


Hat er schon Mieten überwiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)


Er hat mit dir vereinbart eine Miete zu zahlen. Dafür ist es irrelevant, ob er auch dort wohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MariannK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung,ich habe die Monate durcheinander gebracht. Er ist am 30. JuNi ausgezogen, der Juli sollte laut Absprache noch bezahlt werden.
Der Vertrag wurde mündlich mit Frau M geschlossen, und ja,es wurden bereits mehrere Mieten (ca8 Monate) regelmäßig bezahlt.
Nur der Monat Juli wird verweigert,trotz mehrfacher Aufforderung/Drohung mit der Kontaktierung eines Anwalts.

Wäre eine Klage erfolgsversprechend?

0x Hilfreiche Antwort

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