Untermieter weigert sich Miete zu zahlen

16. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hobner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter weigert sich Miete zu zahlen

Hallo,

habe folgendes Problem: Bin Student und habe in einer WG 1 Zimmer gemietet welches sich durch eine Tür in 2 kleiner Zimmer unterteilen lässt. Um der hohen Miete entgegenzuwirken haben ich das eine Zimmer Untervermietet ( Erlaubnis vom Vermieter).

Nun Zum Problem, der Untermieter ist nun ausgezogen, weigert sich jedoch die letzte Miete zu überweisen mit folgender Begründung "Wir haben mal mit dem Verwalter telefoniert und erfahren,dass du die Miete gekürzt hast, von daher sehe ich ehrlich gesagt nicht ein dir die Miete für Februar zu überweisen, erstens war ich selten in meinem Zimmer und habe die Nebenkosten in höhe von 50 Euro niemals genutzt und vor allem habe ich deine Nebenkosten mitbezahlt. Zum anderen bin ich in diesem Monat garnicht mehr in dem Zimmer und nutze desweegen ja auch keine Nebenkosten. Wenn ich das jetzt mit den letzten zwei Monaten und der Mietkürzung aufrechne und das ich diesen Monat keine Nebenkosten verbrauche, bleiben keine Mietrückstände offen"

Zur gekürzten Miete: Der Verwalter kam von sich aus auf mich zu und hat mir angeboten die Miete geringer ausfallen zu lassen, da die Einbauküche noch nicht da war. War eine einmalige Aktion die nicht von meiner Seite gestartet ist.

Es besteht auch ein Untermietvertrag, welchen beide Parteien unterschrieben haben.

Ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll, ich brauch das Geld ansonsten sieht es schwarz aus brauche dringend Hilfe.

Grüße Christian

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
ich brauch das Geld ansonsten sieht es schwarz aus brauche dringend Hilfe.


Die hilfe heißt Mahnbescheid. Und den musst du mit allen Konsequenzen (Klage vor Gericht) durchziehen. Und den Mahnbescheid kannst du auch online ans zuständige Gericht versenden: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=8399459-1392562345696&Command=start

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Das kostet aber ebenfalls Geld und bringt vermutlich zumindest das Geld nicht schnell zurück. Insofern ist dem TE eher nicht zu helfen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

zumindest könntest Du so argumentieren: Die Miete steht mir laut Vertrag zu.

Denn wenn er diesen nicht unterschrieben hätte, hätte ich an jemand anderen vermieten können, der gezahlt hätte. Es kommt auf die tatsächliche Nutzung nicht an.

Manchmal hilft auch ein schlichter Brief vom Rechtsanwalt. Mietvertrag gut aufbewahren, nicht dass der plötzlich verschwunden ist.

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"Chylla"

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es spielt überhaupt keine Rolle welche Miete du an den Vermieter zahlst, denn dein Vertrag und deine Miete haben mit dem Vertrag des Untermieters und dessen Miete nichts zu tun. Und natürlich muß er sowohl die vertraglich vereinbarte Miete als auch die NK bis zum Schluß zahlen. So etwas kannst du zukünftig entgegenwirken, wenn du von deinem Untermieter eine Kaution verlangst.
Ansonsten würde ich auch erstmal zu einem Mahnbescheid raten, manchmal reicht das schon.

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ich kann Anjuli da nur beipflichten.
Allerdings bleibt Dir nur (wie jedem Vermieter) der zivilrechtliche Weg Deinen Untermieter zur Zahlung an Dich zu bewegen, wenn Du ihn nicht außergerichtlich überzeugen kannst.
Das bedeutet grundsätzlich für die Verfahrenskosten in Vorlage zu treten (> gerichtlicher Mahnbescheid oder > Zahlungsklage) und mit einigen Wochen eher Monaten bis zu einem Verhandlungstermin zu rechnen. Dann hast Du ggf. einen vollstreckbaren Titel, mit dem Du (ebenfalls unter Kostenvorlage) den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst.

Geringstes Kostenrisiko hieße > Online-Mahnantrag (ohne Anwalt)
Schnellster Erfolg wohl eher > Zahlungsklage als Urkundenklage

Sowohl die aktuelle Wohnanschrift des ehemaligen Untermieters (= zustellfähige Postanschrift) als auch ein schriftlicher Mietvertrag als Beweis sollten für beides vorhanden sein, sonst wäre jeder weitere Euro rausgeschmissen.

PS für einen kostenlosen Versuch (selbstgeschriebene Mahnung), fege die Argumente ("nichtgenutzt") mit Hinweis auf BGB 537 vom Tisch, und mind. die Hälfte der Nebenkosten fallen nutzungs-/verbrauchsunabhängig an (so z.B. auch -je nach Umlagemodus- gemäß Heizkostenverordnung 30-50% der Gesamtheizkosten als Grundkosten)




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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

-- Editiert Lolle am 17.02.2014 02:25

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#6
 Von 
Hobner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe nun nochmals den Mietvertrag durchgeschaut, Kaution habe ich damals verlangt, wurde auch überwiesen. Untermieter hat sie jedoch nicht eingefordert. Wie kann ich damit umgehen?

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#7
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Oh, wie schön, dass du dich daran erinnerst eine Kaution erhalten zu haben. Seltsam, dass man dazu erst im Vertrag nachblättern muß. Klingt nicht danach, als hättest du sie verzinst und getrennt von deinem Vermögen angelegt, wofür du verpflichtet wärest.
Wie auch immer, diese Kaution kannst du mit dem Mietrückstand verrechnen.

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