Untermieter will Schäden nicht zahlen

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb525911-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter will Schäden nicht zahlen

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe ein Zimmer meiner Wohnung als WG untervermietet und der Mann, der bei mir wohnte, hat sich schnell als Totalkatastrophe herausgestellt und ich kündigte ihm deshalb nach einem Jahr.
Er unterschrieb mit der Kündigung, dass er das Zimmer in malermäßig fachlich einwandfreiem Zustand hinterlässt, was nicht der Fall war. Die Wände waren derart fleckig, dass alles neu gestrichen und z.T. neu tapeziert werden musste. Dazu hat er Schäden im Boden hinterlassen, durch die neuer PVC verlegt werden musste.
Ein Übergabeprotokoll gab es nicht, aber ich habe Fotos der Schäden gemacht.
Er weigert sich nun, die von ihm verursachten Schäden zu zahlen und droht mit Anwalt.
Frage ist: Was erwartet mich jetzt?
MfG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, was Du nun machen willst ...


Hat man dem Mieter irgendwie die Möglichkeit gegeben die Fehler zu beheben? Wie könnte man das beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.778 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen