Untermieter zahlen nicht

23. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
K Lewis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter zahlen nicht

Hallo,

welche Ansprüche hat jemand an eine Wohnung, in der er als Untermieter (UM) wohnt und seine Miete nicht zahlt, wobei allerdings der UM-Vertrag ungültig ist und der Hauptvermieter nichts von der Untervermietung weiss?

Der Hauptmieter hat das Problem, dass er in Kürze die Wohnung wieder beziehen will (wie abgemacht) und den UM aufgrund der Zahlungsweigerung sofort "rausschmeissen" möchte.

Meine Frage ist nun, ob und wie er dies bewerkstelligen kann.

Für jeden Tipp wäre ich äusserst dankbar.

Mfg K Lewis

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Claudi467
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich bin hier einfach mal gespannt, was noch zusammenkommt.
Warum soll der Untermietvertrag ungültig sein & der Untervermieter will trotzdem Miete?
Meines Wissens ist der Untervermieter haftbar, wenn der Hauptvermieter nicht mit der Untervermietung einverstanden ist. Aber sind die Verträge mit den Untermietern deshalb ungültig? zweifelndschau*

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#2
 Von 
K Lewis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Ich versuche, etwas konkreter zu schildern:

Warum die Untervermietung nicht mit dem Hauptvermieter abgeklärt wurde, weiss ich nicht. Der Hauptmieter ist ein Bekannter von mir, der Ausländer ist und nicht sehr gut deutsch kann. Ich versuche, ihm zu helfen. Er hat den Vertrag einem Freund gezeigt, der ihm daraufhin gesagt hat, dass dieser ungültig ist - Details weiss ich leider nicht.

Zum Vertrag des Hauptmieters: Es kann durchaus sein, dass ihm Untervermietung erlaubt ist, dann wäre von dieser Seite kein Problem zu erwarten.

Jemand aus dem Bekanntenkreis hat vorgeschlagen, in Abwesenheit der UM das Schloss auszutauschen und die Wohnung hierdurch wieder in Besitz zu nehmen, ich habe aber zu bedenken gegeben, dass man dadurch möglicherweise in ernsthafte rechtliche Schwierigkeiten kommen kann.

Entschuldigung, dass das alles etwas vage ist, aber dieser Bekannter hat nur noch 10 Tage Zeit die Lage zu klären, denn er hatte sich nur für diesen Zweck beurlauben lassen, um nach Deutschland zu kommen (er arbeitet für 6 Monate im Ausland).

Ich hoffe, das macht die Erklärung ein bissel klarer.

Mfg K Lewis

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#3
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Warum ein Untermietvertrag ungültig sein soll, bleibt schleierhaft. Es mag sein, daß dies für einzelne Regelungen darin gilt, aber wohl kaum insgesamt.

Wenn der Hauptmieter beispielsweise keine Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter hat, verstößt er damit zwar gegen seinen eigenen Mietvertrag, das macht aber den Untermietvertrag nicht hinfällig.

Ein Austauschen des Türschlosses ist unzulässig. Der Untermieter könnte dann sofort per einstweiliger Verfügung des Gerichtes den Zutritt zu seiner Wohnung durchsetzen. Ebenso wäre das unbefugte Betreten der Untermieterwohnung ein Hausfriedensbruch.

Es bleibt bei Nichtzahlung der Miete über einen längeren Zeitraum lediglich die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung. Das heißt aber noch lange nicht, daß der Hauptmieter den Untermieter dann sofort "vor die Tür setzen" kann. Er müßte vielmehr in so einem Fall bei Nichtauszug zunächst auf Räumung klagen, was Monate dauern kann.

Der Hauptmieter sollte dies, gerade weil er nicht viel Zeit hat, am besten mit einem Anwalt abklären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
K Lewis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

fix - danke für die Antwort! Sorry, dass ich über diesen UM-Vertrag auch nicht besser bescheid weiss. Jedenfalls habe ich jetzt etwas mehr Info, die ich weiterreichen kann.

MfG K Lewis

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Claudi467
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 7x hilfreich)

>>>Es bleibt bei Nichtzahlung der Miete über einen längeren Zeitraum lediglich die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung<<<

Wobei ich nur empfehlen kann, diesen Zahlungsverzug schriftlich abzumahnen und eine letzte Frist zu setzen - nach Ablauf dieser Frist (oder ordentlich vielleicht sofort) fristlos kündigen, wenn mehr als 1 (!) Monatsmiete schuldig bleibt.

Mit diesem ganzen Papierwust kann man mit Sicherheit leichter eine Räumgsklage durchsetzen.

Vielleicht hilft Dir auch mein eigener Beitrag zu dem Thema von letzter Woche :)

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#6
 Von 
K Lewis
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Hill - danke für Deinen Beitrag. Habe auch gleich in letzte Woche reingeguckt. Nun war ich also gewappnet für die Konfrontation am Montag, aber inzwischen hat sich zum Glück alles erledigt.

Ich schreib hier rein, was mein Bekannter mir heute abend erzählt hat, weil es vielleicht für den einen oder anderen Leser von Interesse ist.

Der Mann aus dem Untermieterpaar ist ein Profi-Betrüger, allerdings wohl ein ziemlich dämlicher, und wurde gestern abend von der Polizei einkassiert. Das kam so:

Er hatte in der ganzen Untermiet-Zeit Anzeigen geschaltet, um seinerseits die Wohnung unterzuvermieten. Natürlich mit mehreren gefaketen Verträgen mit unterschiedlichen Personen, denen er jeweils ne Kaution abknöpfte. Erzählte denen, dass er da schon 20 Jahre wohnte usw. Dann geriet er an einen jungen Türken - Grosser Fehler! Der hat dann nämlich ein paar Tage nach seinem Vertragsabschluss die Anzeige wieder entdeckt (die ja immer weiterlief), fand raus, was da lief und rückte dem Typ dann mit 30 männlichen Familienmitgliedern & Bekannten auf den Leib. Ist das nicht total klasse?

Dann hat der ganze Haufen an Ort und Stelle die Polizei geholt, die kannten den schon und er durfte dann gleich mit in den Knast.

Die Frau ist auch weg, der Vermieter hat schon die Schlösser ausgetauscht und die Wohnung ist somit wieder frei für meinen Bekannten. Der Vermieter war zwar sauer, macht ihm aber wohl keine Schwierigkeiten.

Gut, das Geld ist futsch, ausser er leitet noch rechtliche Schritte ein, aber ich bin trotzdem beeindruckt, dass es so schnell ging.

Die 30 Türken auf einen Schlag find ich besonders gut, weil die miese Type sich anscheinend auch noch jeweils Ausländer als Opfer gesucht hat. Wie gesagt, echt dämlich.

Danke für Euer Interesse!

MfG K Lewis

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