Liebe Leute,
ich suchte 2016 einen Untermieter. Es meldeten sich 3 junge Männer mit migrantischen Hintergrund.
Wir lernten die die Herren kennen, und erkannten die befanden sich in einer Notsituation. Ich wollte helfen.
Der Untermietvertrag besagte ausdrücklich einen zu zahlenden Stromabschlag von montl. 50€ in der Miete mit eingegliedert.
AUSDRÜCKLICH! alles über die 50€ gehend, muss extra bezahlt werden. Steht so im Vertrag und wurde unterschrieben.
Wegen der Sprachbarriere haben ich alles weiter über mein Konto laufen lassen und die Herren haben montl. überwiesen.
In diesem Jahr, April, bekam ich eine Stromschlussabrechnung von über 1590.- €. Schock schwere Not.
Was war passiert? Der Untermieter hatte unwissentlich den Anbieter gewechselt.
Die Stromzähler wurden nie abgelesen, daher nur Schätzungen. Der Untermieter, mittlerweile dank meines Dazutuns nun Hauptmieter, weigern sich die Kosten zu begleichen. Den Kontakt haben sie komplett abgebrochen.
Ich bin Rentnerin und somit völlig Mittellos.
Bin ich verpflichtet die Kosten zu tragen?
Freundlichste Grüße aus Dänemark.
Untermieter zahlt den Strom nicht
17. Dezember 2021
Thema abonnieren
Frage vom 17. Dezember 2021 | 14:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter zahlt den Strom nicht
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 14:36
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39818x hilfreich)
Mit dänischem Recht kennt sich hier vermutlich keiner aus ...
#2
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 16:15
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatFreundlichste Grüße aus Dänemark :
Diese Mietangelegenheit kann sich durchaus in Deutschland abspielen; es kommen ja nur die Grüsse aus Dänemark, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 16:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Huhu,
jupp genauso ist es. Wir sind mittlerweile nach Dänemark gezogen, was die Verfolgung der Sache zunehmend erschwert.
Danke für das Interesse.
Wohlige Vorweihnachtszeit und herzliche Grüße aus Dänemark.
#4
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120024 Beiträge, 39818x hilfreich)
ZitatDer Untermieter hatte unwissentlich den Anbieter gewechselt. :
Wie konnte der Untermieter das denn überhaupt?
Das halte ich doch für recht unwahrscheinlich das das unwissentlich war, denn zum einen sind da ja seitens des Untermieters einige Schritte nötig die keinesfalls unbemerkt bleiben, zum anderen hätte man selber das ja auch merken müssen, da der alte Anbieter und der neue Anbieter einen kontaktieren und man auch das SEPA-Mandat erteilen muss.
#5
Antwort vom 18. Dezember 2021 | 13:35
Von
Status: Unbeschreiblich (32127 Beiträge, 5651x hilfreich)
Das wird dir vermutlich auf die Füße fallen. 3 Bewohner und dafür allein 150,- mtl. ist (eigentlich) nicht wenig. War das nur für Haushaltsenergie in einer normalen Mietwohnung?ZitatIn diesem Jahr, April, bekam ich eine Stromschlussabrechnung von über 1590.- €...Die Stromzähler wurden nie abgelesen, daher nur Schätzungen. :
Darf man fragen, wie viel du dort vorher als Vorauszahlung zu zahlen hattest?
Das klingt etwas widersprüchlich. Rentner erhalten iaR eine Rente. Du hast auch über ca. 5 Jahre nicht nur mtl. Warmmiete von 3 Personen, sondern auch mtl. 150,- für Strom eingenommen. Für dich selbst fielen in dieser Zeit Kosten an für Miete+BK+Strom, dann nach dem Umzug und Mieterwechsel gar nichts mehr für diese Wohnung.ZitatIch bin Rentnerin und somit völlig Mittellos. :
Dein Fehler könnte sein, dass du die Untermieter seit 2016 nicht dazu gebracht hast, den Zähler mind. 1x p.a abzulesen (was auch mit Sprachbarriere geht)...oder eben bei jedem Wechsel von Untermietern innerhalb dieser Wohnung.
---------------------------------------
ICH als migrantischer Hauptmieter würde dir jetzt sagen können:
Ich bzw. mein Leistungsträger habe seit 2016 und Einzug. mtl. 50,- für Strom an dich gezahlt. Meine 2 migrantischen *Kumpels* ebenso. Wir haben Bescheide bzw. Kontoauszüge als Beleg/Nachweis in unserem Archiv. Im Mietvertrag war das vereinbart.
Wir haben aber alle 3 nichts extra verbraucht, was wir jetzt extra bezahlen müssten.
ICH habe einen günstigen Strom-Anbieter gefunden, ICH als Hauptmieter der Wohnung seit xxDatum habe zeitnah den Wechsel zum neuen Versorger X gemacht. Dabei hat mich ein deutscher Helfer unterstützt. Der neue X verlangt mtl. 90,- als Vorauszahlung. ICH bin Kunde des X und lasse mtl. 90,- abbuchen. Die 2x 30,- bekomme ich bar von meinen Untermietern. Über Nachzahlungen Strom und BK haben wir eine Vereinbarung als Anhang zum Mietvertrag. Ich lese nun bei jedem Untermieterwechsel und zum Jahresende den Zählerstand ab.
Als migrantischer Hauptmieter habe ich ---deutsch--- gelernt.
Und jetzt?
Schon
267.735
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
25 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten