Untermieter zahlt die Miete nicht. Was kann ich machen?

29. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Vermieter12345
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermieter zahlt die Miete nicht. Was kann ich machen?

Hallo,

ich habe ein dringendes Anliegen, was mir ordentlich zu schaffen macht.

Kurz zu mir:
Ich bin aktuell in einem Auslandssemester und habe deswegen mein WG Zimmer bis zum 01.10.2016 untervermietet.

Nun gibt es folgendes Problem:
Der Untermieter wurde - aufgrund von eigenem Verschulden - arbeitslos (war ohnehin nur bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, was er mir verschwiegen hat) und bezahlt daher die Miete und Kaution nicht.

Vereinbart waren:
- zum 3. jedes Monat 360 Euro und am
- 15. September 250 Euro Kaution, (erste Rate)
- sowie am 15. Oktober 250 Euro Kaution. (zweite Rate)

Nun meine Frage:
Gibt es eine Moeglichkeit,wie ich den Untermieter so schnell wie moeglich aus dem Zimmer bekomme?

Ich habe etwas von 15. eines Monats zum Monatsende gelesen, allerdings greift das ja scheinbar nur bei unbefristeten Vertragsverhaeltnissen..

Ich habe allerdings - unwissentlich - keinen direkten Grund fuer die Befristung in den Vertrag geschrieben.
--> Ist es richtig, dass der Vertrag daher als unbefristet gilt und ich ihn daher auf den 15. des Monat kuendigen darf?

Ich bitte um Hilfe, da es mich doch sehr belastet.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Gruessen aus Shanghai

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Vermieter12345):
Ich habe etwas von 15. eines Monats zum Monatsende gelesen, allerdings greift das ja scheinbar nur bei unbefristeten Vertragsverhaeltnissen..


Das würde hier auch nicht greifen wenn der Vertrag unbefristet wäre. Denn dazu fehlt eins von 3 Kriterien. Du als Vermieter wohnst nicht selbst mit in der Wohnung.

Wie viele Monatsmieten sind denn offen?

Wenn aktuell oder am 06.09. (4. Werktag) Zwei, kannst Du dem Mieter, ohne Abmahnung, fristlos kündigen. Und das in Schriftform. Nicht per den so beliebten elektronischen Kommunikationsmitteln wie z. B. Whatsapp.

Kaution ist ja noch nicht fällig.

Die bzw. 1/3 hättest Du schon bei Mietbeginn verlangen können.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Wenn aktuell oder am 06.09. (4. Werktag) Zwei, kannst Du dem Mieter, ohne Abmahnung, fristlos kündigen. Freilich wird man eine Räumung nicht vor dem Ablauf des Vertrages Ende September erreichen können, weswegen die Kündigung eher symbolisch ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Freilich wird man eine Räumung nicht vor dem Ablauf des Vertrages Ende September erreichen können,


Herrje, habe überlesen das der Vertrag befristet ist. :)

Warum dann die Kaution erst zum 15.9. und 15.10. ist damit noch unsinniger.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Vermieter12345
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fuer die Antworten.

Wichtig: Der Vertrag laeuft bis zum 01.10.2017(!). War ein Schreibfehler von mir, sorry!

- Das Zimmer ist vollmoebliert und es sind auch meine eigenen Moebel (ca. 2 Jahre alt, damaliger Wert ca. 2000 Euro).

- Es ist bisher keinerlei Mietzahlung eingegangen, daher fehlt der August 2016 und womoeglich auch bald (!) der September 2016.

- Es wurde die Mietdauer von 01.08.2016 bis 01.10.2017 vereinbart.

Waere eine fristlose Kuendigung moeglich? Bzw. koennte ich den Untermieter auf den 01.10.2016 kuendigen?

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#5
 Von 
Vermieter12345
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kaution wurde auf zwei Raten so vereinbart, da ich naiv war und mit dem Mieter Mitleid hatte, da dieser die Kaution nicht sofort auftreiben konnte.. Schade, dass man heutzutage so betrogen wird.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17265x hilfreich)

Waere eine fristlose Kuendigung moeglich? Ja, sobald 2 Mieten nacheinander ausgeblieben sind. Es fragt sich nur, ob der dann auszieht - wenn nicht, folgt nämlich der lange, steinige Weg der Räumungsklage, für die Sie einen Anwalt brauchen werden: Sie können ja derzeit schlecht selbst vor Gericht erscheinen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Vermieter12345):
Ich habe allerdings - unwissentlich - keinen direkten Grund fuer die Befristung in den Vertrag geschrieben.
--> Ist es richtig, dass der Vertrag daher als unbefristet gilt und ich ihn daher auf den 15. des Monat kuendigen darf?

Das ist nicht richtig, denn wer etwas falsch gemacht hat, der kann das dann in unserem Rechtssystem nicht zu seinen Gunsten nutzen - ganz besonders nicht, wenn er Vermieter ist.

Es bleibt in der Tat nichts weiter als abzuwarten bis die Voraussetzungen für eine außerordentliche, fristlose Kündigung erfüllt sind > BGB § 543 und 569.

Muster z.B. hier
Die hilfsweise fristgerechte Kündigung erübrigt sich, weil das Mietverhältnis ja vertragsmäß zum 01.10.2017 endet und nicht vorher "ordentlich" gekündigt werden kann.

Die fristlose Kündigung darf der Mieter zudem genau einmal innerhalb von 2 Jahren durch vollständigen Zahlungsausgleich unwirksam machen.

Aber mit umgehender Einreichung der Räumungs- und Zahlungsklage wird man ab der fristlosen Kündigung bei "so schnell wie möglich" mit mind. 3-6 Monaten bis zum vollstreckbaren Urteil rechnen müssen.
Dazu sind vom Vermieter die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten erstmal vorzuleisten (> hier ist ein recht informativer Beitrag zu den dann entstehenden Kosten) - ebenso wie später die Kosten für eine Zwangsräumung ... außerdem muss man damit rechnen, dass bis zum bitteren Ende die Mietzahlungen weiter ausbleiben werden.

Es wird also ganz sicher nichts mit "schnell" und zudem kann die Angelegenheit recht kostenintensiv werden.

Gibt es denn nicht vor Ort (vielleicht sogar in der WG?) Vertraute, die möglicherweise den Untermieter schneller und ohne die ganzen Verfahrenskosten zur Zahlung und/oder zum Auszug bewegen können?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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