Untermieterin - Kündigungsfrist

7. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
leoTine
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Untermieterin - Kündigungsfrist

Hallo @alle,

Frau A hat Ärger mit ihrer Untermieterin B. Es geht um die klassischen Themen Sauberkeit und Ordnung, also nichts Rechtliches, aber doch etwas, was das Zusammenleben schwierig macht.
Die Untermieterin B brauchte mal einen Untermietvertrag für die ARGE, Frau A hat damals dummerweise den Wisch einfach unterschrieben, den ihr ihre Untermieterin unter die Nase gehalten hat.

Darin steht zum Thema Kündigungsfristen:
"9. Kündigung
Der Untermieter kann diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach §573a Abs. 2 BGB .
[Text zu befristeten UMV]
[Text zur fristlosen Kündigung bei verspäteter bzw. keiner Mietzahlung]"

Meine Frage: Wie verhält es sich mit den Kündigungsfristen für a) Frau A, b) Frau B?
Gilt die Frist von 2 Wochen überhaupt, wenn das Zimmer leer vermietet wurde? Ich kannte das bisher nur für möblierte Zimmer.

Danke schonmal für Antworten,

LG leoTine



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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
leoTine
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

...und nein, das hat nichts mit Peter313's Thread zu tun *lach* ist schon lustig, was da fast zeitgleich passiert.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leoTine
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Vereinbarungen zu Gunsten des Mieters sind durchaus zulässig.


Okay. Das heißt, B kann mit zwei Wochen Frist kündigen, A nur mit einer Frist von sechs Monaten, wenn ich das richtig verstehe.

Wie sieht das aus, wenn A B kündigt? Kann B dann noch eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt "nachschieben"?

Gibt es für A irgendwelche Sonderkündigungsmöglichkeiten? A ist in ärztlicher Behandlung wegen Überlastung, da sind sechs weitere Monate Stress mit der Mitbewohnerin nicht das Ideale.
Vermutlich müsste A dann versuchen, B eine Art Aufhebungsvertrag anzubieten - B zieht früher aus, dafür macht A an einigen Stellen Zugeständnisse... hat damit jemand Erfahrung?

leotine

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Kann B dann noch eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt "nachschieben"?


Yo.



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
leoTine
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

@Hans und USEN: Danke, damit ist der Teil mit den Kündigungsfristen klar. Frau A beißt sich auch schon ordentlich in den Hintern.

Wie sieht es mit meiner anderen Idee aus, einer Art Aufhebungsvertrag. Hat damit jemand Erfahrungen oder Tips, worauf man achten sollte?

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