Hallo @alle,
Frau A hat Ärger mit ihrer Untermieterin B. Es geht um die klassischen Themen Sauberkeit und Ordnung, also nichts Rechtliches, aber doch etwas, was das Zusammenleben schwierig macht.
Die Untermieterin B brauchte mal einen Untermietvertrag für die ARGE, Frau A hat damals dummerweise den Wisch einfach unterschrieben, den ihr ihre Untermieterin unter die Nase gehalten hat.
Darin steht zum Thema Kündigungsfristen:
"9. Kündigung
Der Untermieter kann diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Das Recht des Untervermieters zur Kündigung richtet sich nach §573a Abs. 2 BGB
.
[Text zu befristeten UMV]
[Text zur fristlosen Kündigung bei verspäteter bzw. keiner Mietzahlung]"
Meine Frage: Wie verhält es sich mit den Kündigungsfristen für a) Frau A, b) Frau B?
Gilt die Frist von 2 Wochen überhaupt, wenn das Zimmer leer vermietet wurde? Ich kannte das bisher nur für möblierte Zimmer.
Danke schonmal für Antworten,
LG leoTine
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Untermieterin - Kündigungsfrist
7. September 2009
Thema abonnieren
Frage vom 7. September 2009 | 01:35
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
Untermieterin - Kündigungsfrist
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#1
Antwort vom 7. September 2009 | 01:49
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
...und nein, das hat nichts mit Peter313's Thread zu tun *lach* ist schon lustig, was da fast zeitgleich passiert.
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#2
Antwort vom 7. September 2009 | 07:15
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 167x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 7. September 2009 | 09:21
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
quote:
Vereinbarungen zu Gunsten des Mieters sind durchaus zulässig.
Okay. Das heißt, B kann mit zwei Wochen Frist kündigen, A nur mit einer Frist von sechs Monaten, wenn ich das richtig verstehe.
Wie sieht das aus, wenn A B kündigt? Kann B dann noch eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt "nachschieben"?
Gibt es für A irgendwelche Sonderkündigungsmöglichkeiten? A ist in ärztlicher Behandlung wegen Überlastung, da sind sechs weitere Monate Stress mit der Mitbewohnerin nicht das Ideale.
Vermutlich müsste A dann versuchen, B eine Art Aufhebungsvertrag anzubieten - B zieht früher aus, dafür macht A an einigen Stellen Zugeständnisse... hat damit jemand Erfahrung?
leotine
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#4
Antwort vom 7. September 2009 | 09:30
Von
Status: Lehrling (1004 Beiträge, 102x hilfreich)
quote:
Kann B dann noch eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt "nachschieben"?
Yo.
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#5
Antwort vom 7. September 2009 | 09:46
Von
Status: Schüler (426 Beiträge, 167x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 7. September 2009 | 13:01
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 6x hilfreich)
@Hans und USEN: Danke, damit ist der Teil mit den Kündigungsfristen klar. Frau A beißt sich auch schon ordentlich in den Hintern.
Wie sieht es mit meiner anderen Idee aus, einer Art Aufhebungsvertrag. Hat damit jemand Erfahrungen oder Tips, worauf man achten sollte?
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