Hallo!
Ich habe letztes Jahr als Untermieterin mit ordentlichem Untermiet-Vertrag gewohnt. Nun verlangt die Hauptmieterin eine Nachzahlung der Nebenkosten. Sie verweigert mir aber die zugehörigen Unterlagen, ich kann den geforderten Betrag überhaupt nicht nachvollziehen.
Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Vorlage der Nebenkostenabrechnung, die die Hauptmieterin ja vom Vermieter vorgelegt bekommen hat?
Danke für Info!
Karin
Untermietverhältnis - Anspruch auf Nebenkostenabrechnung?
13. Juli 2007
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Frage vom 13. Juli 2007 | 10:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietverhältnis - Anspruch auf Nebenkostenabrechnung?
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#1
Antwort vom 13. Juli 2007 | 11:30
Von
Status: Student (2270 Beiträge, 802x hilfreich)
Ja! Wer etwas fordert, muss seine Forderung nachvollziehbar belegen können. Sonst könnten ja alle Vermieter ihren Mietern sagen: 'Von dir bekomme ich noch Summe YXY, nu zahl man schön.'
Solange wie dir die Hauptmieterin die Unterlagen verweigert, verweigerst du die Zahlung der Nachzahlung. Mach das schriftlich - am besten per Einschreiben - und warte ab. Wenn sie ehrlich ist, dann wird sie dir die Unterlagen zukommen lassen und wenn nicht ...
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