Hallo,
ich habe folgendes Problem. Wohne in einem Einfamilienhaus, wo ich den 2. Stock als Appartment 40qmm teilmöbliert vermiete. Die jetzige Mieterin wohnt seit Mitte August drin. Schon wegen der Miete gab es am Anfang Probleme. Erst als ich mit Betrug gedroht habe, zahlte der noch Ehemann die Miete. Da wir Tiere haben, habe ich gebeten, die Türe zu schließen, den Müll zu trennen, also Glas, Kunststoff, das Dachfenster während Abwesenheit zu schließen usw. Alles wird von der Mieterin ignoriert. Das Fenster steht immer weit offen, wonach es sogar bei einem Regen zu einem Wasserschaden kommen kann, die Türe wird offen gelassen, sodass die Hunde auf die Straße laufen und überfahren werden können, die Mülltonne wurde bis zur Hälfte befüllt mit Glas, Kunststoff usw. Vom 31.08.2009 auf den 01.09.2009 wurde meine Tochter 5 und ich ab 3.00 Uhr früh mehrmals geweckt, durch Möbelrücken in der obigen Wohnung, wir schlafen darunter, es wurde laut geredet und in der früh wieder die Türe aufgelassen, sodass ein Hund auf die Straße gelaufen ist. Wenn meine Tochter nicht schon wach gewesen wäre, wer weiß was dann passiert wäre. Ich habe der Mieterin heute gekündigt, fristgerecht zum 15.09.2009, da ich nur noch in Angst lebe. Kann mir jemand sagen, wie ich vorgehen soll oder darf, wenn sie bis zum 15.09.2009 nicht ausgezogen ist? Das ich mit dieser Mieterin mal wieder einen Fehler gemacht habe, weiß ich selber, denn die hat keinen Anstand.
Liebe Grüße Chrisi
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Untermietverhältnis
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
quote:
der noch Ehemann
So langsam wird Dir der Grund klar, stimmt's ?
quote:
teilmöbliert
Das müßte mal näher definiert werden.
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--- editiert vom Admin
Wie kann den ein Mietvertrag fristgerecht zum 15.09. gekündigt werden? Schon aus diesem Grund dürfte die Kündigung unwirksam sein. Auch ein möbliertes Zimmer kann nur zum Monatsende frsitgerecht gekündigt werden.
Darüber hinaus bezweifle ich, dass das Appartement überhaupt als möbliertes Zimmer gilt. Wenn das so ist, dann wäre jedoch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten, wenn ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt. So einen wichtigen Grund kann ich aber hier auch nciht erkennen, so dass dann nur eine Kündigung nach § 573a BGB
in Betracht käme, die aber zu einer Kündigungsfrist von 6 Monaten führt.
Zunächst muss aber geklärt werden, ob das Appartement als möbliertes Zimmer im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB
einzustufen ist.
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-- Editiert am 01.09.2009 13:10
Sie zog in die Wohnung wissentlich ein, nicht bezahlen zu können. Ich wurde von ihr und ihrem Nochmann eine Woche lang hingehalten. Als er dann wieder vorbei kam, sprach ich ihn darauf an. Er meinte es wäre ihre Wohnung und er würde nicht bezahlen. Daraufhin sagte ich ihm, das es Betrug ist, wissentlich in eine Wohnung zu ziehen und diese nicht bezahlen zu können. Daraufhin zahlte er. Ich möchte das nicht jedes Monat mitmachen müssen. Das andere habe ich bereits schon geschrieben. Das Appartment ist teilmöbliert. Ein Bett, eine Couch, ein Couchtisch, Schränke und eine Küche. Also wenn das nicht möbliert ist, weiß ich es nicht. Im Bad sind sogar Badschränke und ein Spiegelschrank montiert. Ich denke mal es sind schon schwerliegende Gründe vorhanden. Schon mal das eine Gefahr von dem nie geschlossenen Dachfenster ausgeht, den die kann den Wasserschaden dann nicht bezahlen und reden nützt nichts. Habe es ihr 4 mal mündlich und zweimal schriftlich mitgeteilt. Ich habe von vorneherein gesagt, dass Tiere vorhanden sind und das die Türe nie ganz alleine offenstehen gelassen werden darf. Auch um die Mülltrennung habe ich sie gebeten, da wir nur eine kleine Tonne haben, die einmal in zwei Wochen ausgelehrt wird. Was macht sie, müllt die halbe Tonne mit Gläsern, Kunststoff und Wäsche zu. Ich bin mir eigentlich sicher, das sie ein Alkoholproblem hat. Alleine schon die Tatsache das man die ganze Nacht unterwegs ist, um 3.00 Uhr früh nach Hause kommt und einen Lärm verursacht, wissentlich das unter ihr zwei Personen schlafen. Es war kein normaler Lärm, es wurden Möbel gerutscht, extra laut gesprochen usw. Selbst meine Tochter die einen tiefen Schlaf hat, ist davon aufgewacht und das mehrmals.
Ich habe gelesen und auch gehört, das man möblierte Zimmer als Untermietverhältnis (Mietvertrag ist noch keiner gemacht worden, weil ich mir nach dem Anfang mit der Miete schon gedacht habe, das es da wohl immer Probleme geben wird) innerhalb von 2 Wochen kündigen kann. Ich fühle mich hier nicht mehr wohl, muß meine Tiere tagsüber einsperren, damit ihnen nichts passiert und dann noch die Angst hat sie das Fenster bei Regen geschlossen oder nicht, ist sie da oder nicht, um es schließen zu können.
Wie sie darauf reagiert hat, weiß ich noch nicht. Hat natürlich den ganzen Tag geschlafen, was bei mir und meiner Tochter natürlich nicht ging. Interessiert mich allerdings auch nicht. Nachdem ihr Nochmann jeden Tag hier auftaucht und Blumen mitbringt kann sie doch wieder bei ihm einziehen.
G. Chrisi
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So nun zum Ergebnis.
Ich habe das Schloß vorne an der Haustüre ausgetauscht. Am 10.09. kam sie vorbei um irgendwelche Unterlagen zu holen. Angeblich wohnt sie jetzt in Österreich. Wir vereinbarten einen Termin zur Abholung ihrer Sachen für Montag um 13.00 Uhr. Ein Bekannter von mir war vor Ort. Leider erschien keiner. Von daher haben wir die Wohnung selber geräumt, alles eingepackt. Und jetzt der Knaller. Von ihr war nichts in der Wohnung, nur vom Ehemann, der sich laut seinen Angaben in 2 Monaten von ihr scheiden lassen wollte. Er sagte mir auch das er psychische Probleme hat. Miete habe ich bis heute für Monat September noch nicht erhalten. So ihre Unterlagen hat sie geholt, das war wohl alles was ihr gehört hatte. Ich denke ich hatte nochmal Glück im Unglück. Meiner Meinung hat er sie nur vorgeschickt und irgendwann wäre auch er in der Wohnung gewesen und sie weg. Nachdem er auch gute Freunde hat die eine Entrümpelungsfirma haben, denke ich da auch noch an was anderes. Puh.
Liebe Grüße Chrisi
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