Ich, fange ab diesem Semester an zu studieren, und habe einen Untermietvertrag für ein Zimmer unterschrieben(29.8.).
Jetzt muss ich aber die Uni wechseln, und somit aus diesem Vertrag raus...
Wann wird der Vertrag wirksam(wie bei Kaufvertrag 2 Wochen Widerrufsrecht)?
Untermietvertrag, Wirksamwerden und Kündigungsfrist...
4. September 2006
Thema abonnieren
Frage vom 4. September 2006 | 20:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag, Wirksamwerden und Kündigungsfrist...
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. September 2006 | 14:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Der Vertrag wird mit Unterschrift wirksam.
Du musst ihn daher kündigen und dabei die Kündigungsfrist einhalten. Während der Kündigungsfrist ist natürlich auch die vereinbarte Miete fällig, auch dann, wenn Du gar nicht in das Zimmer einziehst.
Aber frag doch einmal den vermieter, vielleicht lässt er sich ja auf einen Aufhebungsvertrag ein.
Und jetzt?
Schon
267.062
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten