Untermietvertrag, was darf der Vermieter mitentscheiden ?

14. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
power-s
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag, was darf der Vermieter mitentscheiden ?

Hallo zusammen,

mein Vermieter hat mir schriftlich eine Bestätigung erteilt das ich etwas untervermieten darf.
Ich verstehe natürlich das ein Vermieter wissen möchte wer der Untermieter ist.

Darf er aber mitentscheiden in welcher höhe ich zb etwas untervermiete ?
zum Beispiel, eine Miete kostet 1000€ und ich nehme 600€, dann wären mehr also 50% zu lasten des Untermieters. Darf der Vermieter hier mit entscheiden ? Es geht mir hier nicht darum, das ich jemanden benachteilige oder bevorzuge, sondern nur ob er darüber entscheiden darf.

Der Vermieter darf auch jederzeit seine Bewilligung zurückziehen ? Gibt es hier ein Gewohnheitsrecht, das wenn zb diese Bewilligung schon mehrere Jahre besteht das er diese nicht einfach von heute auf morgen wieder entziehen kann ?

Vielleicht hat jemand ein paar Infos für mich wie ich mit der Situation umgehen darf/soll.

Vielen dank :)

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von power-s):
Darf er aber mitentscheiden in welcher höhe ich zb etwas untervermiete ?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von power-s):
Gibt es hier ein Gewohnheitsrecht,

Nein, das mit dem Gewohnheitsrecht ist ein nicht ausrottbares Märchen.



Zitat (von power-s):
Der Vermieter darf auch jederzeit seine Bewilligung zurückziehen ?

Ja, wenn er das valide begründen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Was heißt denn "untervermieten"?
Airbnb? Ständig wechselnde Untermieter? Die ganze Wohnung "untervermieten"?


Der Vermieter muss nicht zwingend zustimmen und darf das dann gegebenenfalls auch noch von einem Zuschlag auf die Miete abhängig machen. Er kann auch, wenn es einen guten Grund gibt, der Untervermietung widersprechen, auch nachträglich, zumindest, wenn das so im Vertrag steht.
Die Haftung gegenüber dem Vermieter (z.B. für Schäden, unterbliebene Räumung, etc.) für den Untermieter hat übrigens der Hauptmieter.
Eine sehr hohe Untermiete (z.B. über der eigenen Miete) muss der Vermieter auch nicht akzeptieren.

Wenn ohne Genehmigung des Vermieters untervermietet wird, dann ist das ein Kündigungsgrund, zumindest nach Abmahnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Airbnb? Ständig wechselnde Untermieter?

Wer an Airbnb vermietet kann eine Kündigung ohne Abmahnung erhalten,
Außerdem ist in vielen Städten die Vermietung an Airbnb untersagt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
power-s
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Was heißt denn "untervermieten"?
Airbnb? Ständig wechselnde Untermieter? Die ganze Wohnung "untervermieten"?


Keiner hat was von Airbnb geschrieben !

Zitat (von 3,141592653):
Wenn ohne Genehmigung des Vermieters untervermietet wird, dann ist das ein Kündigungsgrund, zumindest nach Abmahnung.


Es steht ganz klar das es eine Erlaubnis schon mehrere Jahre gibt !

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von power-s):
das ich etwas untervermieten darf.
Etwas ? Was denn bzw. wieviel von deiner Wohnung willst du denn untervermieten? Evtl. 1 Zimmer?
Zitat (von power-s):
sondern nur ob er darüber entscheiden darf.
Das steht evtl. in der schriftlichen Bestätigung deines Vermieters?
Zitat (von power-s):
Der Vermieter darf auch jederzeit seine Bewilligung zurückziehen ?
Vielleicht ja oder nein. Je nachdem, was drin steht.
Zitat (von power-s):
Gibt es hier ein Gewohnheitsrecht,
Vermutlich nicht, aber wir wissen nicht, was er dir damals konkret erlaubt hat.
Zitat (von power-s):
Keiner hat was von Airbnb geschrieben !
Stimmt. Es wurde ja nur gefragt, an wen du untervermieten möchtest.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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