Untermietvertrag Ablösesumme Möbel

5. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.03.2023 20:18:19
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 4x hilfreich)
Untermietvertrag Ablösesumme Möbel

In einem Untermietvertrag steht folgende Zusatzvereinbarung: Der Untermieter verpflichtet sich im Falle eines Hauptmietvertrages alle Möbel zu übernehmen und 2500 Euro an den untervermietenden Mieter zu zahlen. Ist das überhaupt möglich ? Dass jemand eine Bedingung für das Zustandekommen eines neues Vertrages stellt, an dem er selbst gar nicht beteiligt ist ? Im konkreten Fall steht noch nicht einmal HAUPTmietvertrag sondern nur Mietvertrag.


Schöne Grüße M.

-- Editiert von mariposa2010 am 05.03.2018 13:01

-- Editiert von mariposa2010 am 05.03.2018 13:02

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Rechtlich erscheint mir dies erstmal möglich. Ganz ungewöhnlich sind solche Konstruktionen auch nicht. Es passiert immer wieder, dass sich Ex- und potentieller Neumieter auf eine Ablöse einigen und den Kaufvertrag unter die Bedingung stellen, dass ein Mietvertrag mit dem Neumieter auf wirklich zustande kommt. Das ist durchaus erlaubt.

Problematisch ist hier, dass eine solche Vereinbarung in einem Mietvertrag steht, dass sie ungenau ist und dass keine Grenzen gesetzt sind. Ungenau ist sie meiner Meinung nach zum einen wegen "im Falle eines Hauptmietvertrages", weil nicht klar es, ob die Verpflichtung nur bei Abschluss eines Hauptmietvertrages durch den Untermieter gelten soll. Zudem ist "alle Möbel " sehr unspezifisch, zumal keine zeitlichen Grenzen angesetzt sind. Welche Möbel sind gemeint, wenn die Bedingung erst in 20 Jahren eintritt?

Die Folgen sind meiner Meinung nach nicht so ganz klar. Wenn über die Klausel verhandelt wurde, dann ist sie eine Individualvereinbarung. Dann müsste man sie interpretieren und feststellen, was die Parteien bei Abschluss gemeint haben könnten. Unwirksam könnte die Klausel dann auch sein, sofern der Preis als Wucher zu bezeichnen ist. Wurde nicht darüber verhandelt, dann ist die Klausel unabhängig vom Wert der Möbel vermutlich ungültig.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.325 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen