Untermietvertrag Kündigungsfrist

30. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Christon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Untermietvertrag Kündigungsfrist

Hallo,
ich bin als Untermieter in einer 3er Wohngemeinschaft und will raus. Ich habe zu Beginn des Monats Mai gekündigt. Im Mietvertrag steht drei Monate Kündigungsfrist. Als Mietgegenstand wurde mir fünf Zimmer der Wohnung untervermietet, die aber von meinem Vermieter und einem weiteren Mitbewohner bewohnt werden und deshalb auch mit Möbeln ausgestattet sind die mir nicht gehören. Also im Mietvertrag steht fünf Zimmer, aber bewohnen tu ich nur eines. Als Unervermieter der in quasi gemeinschaftlich genutzten Räumen wohnt, kann ich doch nach zwei Wochen ab 15. ausziehen, oder?
Der Vermieter verharrt auf drei Monaten.
Was greift hier?

Denn im Mietvertrag steht nur, das ich als Untermieter 3 Monate Kündigungsfrist hab. Aber da hier Wohnraum gemeinschaftlich genutzt wird greift §549 Abs. 2 und damit sind 2 Wochen festgelgt. Steht soweit in §573c 3 und in dem selbigen unter Abs.4: "Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam. "
Meine Frage werden jetzt diese 3 Monate aufgehoben?

-- Editiert Christon am 30.05.2012 20:29

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Ist das eine Zimmer, das Du bewohnst, auch durch den Vermieter mit Möbeln ausgestattet? Wenn nein, dann gelten die 3 Monate Kündigungsfrist.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Christon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum ändert sich die Kündigungsfrist wegen einem Zimmer von fünf in dem man halt sein eigenes Bett stehen hat. Laut §549 2 ist von Wohnraum die Rede. Das bezieht sich doch auf alle 5 zimmer die im Mietvertrag angegeben sind, und da stehen nur höchstens 20% eigen Möbel drin.

Bitte Erklärung.


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