Untermietvertrag Schlüssel- und Wohnungsübergabe Auszug Wann

18. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
MikeRoffon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag Schlüssel- und Wohnungsübergabe Auszug Wann

Hallo und danke schon mal für eure Hilfe.

Ich befinde mich in einem Untermietvertragsverhältnis in dem für mich als Untermieter die Dauer folgendermaßen angegeben ist. beginnt am ... und endet am 01.04.2020.


Nun ist meine Frage: Bis wann spätestens muss die Schlüssel- und Wohnungsübergabe mit dem Hauptmieter stattfinden und wann ist die letzte Nacht in der ich in

der Wohnung bleiben kann?

Mein Untervermieter meint die Wohnungsübergabe muss am 31.03.2020 erfolgen. Stimmt das? Ich verstehe das so, dass ich vom 31.03. auf den 01.04.2020 das letzte Mal

in der Wohnung schlafen kann und dann im Laufe des 01.04.2020 die Wohnungsübergabe stattfinden muss und ich die Wohnung mit all meinen Sachen verlassen muss.


Vielen Dank nochmal für eure Auskünfte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von MikeRoffon):
Mein Untervermieter meint die Wohnungsübergabe muss am 31.03.2020 erfolgen.


Dann hätte er den Vertrag bis 31.3. befristen müssen, nicht bis 1.4.

Genau genommen kannst Du bis 1.4. 24 Uhr die Mietsache nutzen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von MikeRoffon):
Ich verstehe das so, dass ich vom 31.03. auf den 01.04.2020 das letzte Mal

in der Wohnung schlafen kann und dann im Laufe des 01.04.2020 die Wohnungsübergabe stattfinden muss und ich die Wohnung mit all meinen Sachen verlassen muss.


So kann man es auch verstehen, und höchstwahrscheinlich war es so auch gemeint. Am 1.4. bis mittags soll die Wohnung übergeben sein, damit der evtl.
Wohnungsnachfolger auch noch am 1.4. einziehen kann.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Es ist egal was gemeint war, wichtig ist was schriftlich vereinbart wurde.

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