Untermietvertrag WG Sondervereinbarung

19. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Maexwell
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag WG Sondervereinbarung

Hallo,
Ich lebe zur Zeit in einer Haus WG. Die Hauptmieterin des Hauses lebt mit uns im Haus und kümmert sich alleinig um die Vermietung der einzelnen Zimmmer.
Nun ist es so, dass eine Sondervereinbarung getroffen wurde, in der niedergeschrieben steht, dass im Falle eines Zimmer Leerstands die Miete des Zimmers abzüglich der Nebenkosten durch die Anzahl der Mitbewohner des Hauses aufgeteilt werden.
Jetzt haben 2 der 4 Bewohner zum 01.01.21 gekündigt, was meine theoretische Miete von 400€ auf 870€ anheben würde, für ein 14qm Zimmer. Ich selber habe auch zum 31.01.2021 gekündigt, bin aber auch finanziell nicht in der Lage die Extrakosten zu stämmen, da ich durch die Corona Situation zusätzlich in Kurzarbeit geraten bin.
Meine Frage wäre ob eine solche Sondervereinbarung überhaupt rechtens ist, oder ob es irgendwie möglich ist den Extrakosten zu entgehen.

Vielen Dank und gruß, Max Brück




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10847 Beiträge, 4764x hilfreich)

Zitat (von Maexwell):
Nun ist es so, dass eine Sondervereinbarung getroffen wurde, in der niedergeschrieben steht, dass im Falle eines Zimmer Leerstands die Miete des Zimmers abzüglich der Nebenkosten durch die Anzahl der Mitbewohner des Hauses aufgeteilt werden.
Diese Vereinbarung, egal ob Sondervereinbarung oder nicht, ist meiner Meinung nach unwirksam.

Hintergrund: Das wirtschaftliche Risiko für Leerstand ist ein klassisches Vermieterrisiko, welches nicht auf die übrigen Mieter abgewälzt werden kann. Ich kann jetzt nicht das eine Gesetz nennen, gegen das eine solche Regelung verstösst. Am ehesten würde wohl § 557 (4) BGB passem, da diese Formulierung faktisch zu einer Mieterhöhung bei Leerstand führt.

Zitat (von Maexwell):
Ich selber habe auch zum 31.01.2021 gekündigt, bin aber auch finanziell nicht in der Lage die Extrakosten zu stämmen
Dann würde ich das an deiner Stelle aussitzen. Innerhalb eines Monats kann da nicht viel schlimmes passieren. Ja, es kann sein, dass der Vermieter dann eine eventuell geleistete Barkaution nicht zurückzahlen wird. Dann müsstest du ihn verklagen. Wenn der Vermieter sich wirklich auf obige Klausel stützen will, wären die Chancen dabei jedoch gut.

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