Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meines Untermietvertrages. Ich habe Anfang April einen Mietvertrag für eine WG unterschrieben. Seitdem ich jedoch eingezogen bin, macht mir mein Mitbewohner das Leben zur Hölle. Er hat mich angeschrien, beleidigt und macht mir große Angst, sodass ich mittlerweile überhaupt nicht mehr dort schlafen kann. Anzumerken ist, dass ich überhaupt nichts getan habe und er bei den kleinsten Dingen, wie sich abends einen Tee zu machen, sofort an die Decke gegangen ist. Ich hab mit ihm geredet, dass ich ausziehen werde und er war einverstanden. Ich hab jedoch in dem Vertrag unterschrieben, dass ich erst nach 3 Monaten die Kündigung einreichen darf und dann tritt ja noch die gesetzliche Kündigungsfrist ein. Er meinte dann aber, dass wenn er einen Nachmieter hat und ich eine neue Wohnung, ich auch früher ausziehen darf. Ich hab bereits eine neue Wohnung ab dem 1.7. und er meinte dann auf einmal, dass er erst ab dem 1.8 suchen kann und mir dann auch nicht versprechen könnte, dass er jemanden passenden findet. Ich möchte natürlich vermeiden 3 Monate doppelte Miete
zu zahlen und frage mich welche Recht ich habe, etwas dagegen zu tun, da es für mich unmöglich ist, mit ihm länger zusammenzuwohnen.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
LG Caro
Untermietvertrag WG
19. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juni 2019 | 11:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag WG
#1
Antwort vom 19. Juni 2019 | 11:54
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 111x hilfreich)
Du kannst ihm helfen, einen Nachmieter zu suchen. Das war´s auch schon an Rechten.
#2
Antwort vom 19. Juni 2019 | 12:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das möchte er nicht
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#3
Antwort vom 19. Juni 2019 | 12:16
Von
Status: Senior-Partner (6797 Beiträge, 2378x hilfreich)
Zitat:Seitdem ich jedoch eingezogen bin, macht mir mein Mitbewohner das Leben zur Hölle. Er hat mich angeschrien, beleidigt und macht mir große Angst, sodass ich mittlerweile überhaupt nicht mehr dort schlafen kann. Anzumerken ist, dass ich überhaupt nichts getan habe
Und gibt es dafür ausreichende Beweise: Zeugen ??
Wenn ja, kann nach Abmahnung ( die ja wohl erfolgt ist) fristlos gekündigt werden.
Zitat:Ich hab jedoch in dem Vertrag unterschrieben, dass ich erst nach 3 Monaten die Kündigung einreichen darf und dann tritt ja noch die gesetzliche Kündigungsfrist ein.
Diese Befristungen gelten nicht für fristlose Kündigungen, nur man muss die Gründe beweisen können.
#4
Antwort vom 19. Juni 2019 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (130065 Beiträge, 41471x hilfreich)
Zitat :ch hab jedoch in dem Vertrag unterschrieben, dass ich erst nach 3 Monaten die Kündigung einreichen darf
Wortlaut der Klausel?
#5
Antwort vom 19. Juni 2019 | 13:41
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1450x hilfreich)
Zitat :Zitat :ch hab jedoch in dem Vertrag unterschrieben, dass ich erst nach 3 Monaten die Kündigung einreichen darf
Wortlaut der Klausel?
Wäre zwar interessant aber nicht mehr relevant.
#6
Antwort vom 19. Juni 2019 | 13:42
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1450x hilfreich)
Ist das Zimmer unmöbliert oder möbliert?
Der Mitbewohner ist dein Vermieter?
#7
Antwort vom 19. Juni 2019 | 14:02
Von
Status: Unbeschreiblich (40425 Beiträge, 6573x hilfreich)
Den Vertrag schon unterschrieben?Zitat :Ich hab bereits eine neue Wohnung ab dem 1.7.
#8
Antwort vom 20. Juni 2019 | 10:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Den Vertrag hab ich im April unterschrieben. Er ist nicht mein Vermieter aber der Hauptmieter und den Vertrag hat er selbst erstellt. Mein Freund war dabei, also einen Zeugen gibt es. Das Zimmer war unmöbiliert.
#9
Antwort vom 20. Juni 2019 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (40425 Beiträge, 6573x hilfreich)
Hast du für diese neue Wohnung schon den Mietvertrag unterschrieben?Zitat :Ich hab bereits eine neue Wohnung ab dem 1.7.
#10
Antwort vom 20. Juni 2019 | 12:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Achso sorry, nein noch nicht.
#11
Antwort vom 20. Juni 2019 | 12:52
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1450x hilfreich)
Zitat :Den Vertrag hab ich im April unterschrieben. Er ist nicht mein Vermieter aber der Hauptmieter und den Vertrag hat er selbst erstellt. Mein Freund war dabei, also einen Zeugen gibt es. Das Zimmer war unmöbiliert.
Schade für dich. Dann gilt die Kündigungsfrist von 3 Monaten, falls vertraglich nicht kürzer vereinbart.
Hast Due denn schon form- und fristgerecht gekündigt?
#12
Antwort vom 20. Juni 2019 | 14:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ja gekündigt habe ich schon.
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