Hallo!
Ich habe zur Zeit ein Problem und hoffe, dass ihr mich hier etwas über die rechtliche Lage aufklären könnt.
Folgende Situation: Am 01.09.2011 ging mein Untermietvertrag los.
Jetzt im Winter habe ich gemerkt, dass die Wohnung eine einzige Bruchbude ist. Heizung funktioniert nicht, Fenster sind undicht, es ist immer so kalt und feucht im Zimmer (13°C), dass es anfängt zu schimmeln. Deshalb wollte ich dort wieder raus.
Glücklicherweiße meinte mein Mitbewohner, dass er auch raus will, zum Ende Oktober. Da ich dann automatisch rausfliegen würde, habe ich mir nun innerhalb von ein paar Tagen eine neue Wohnung gesucht. Das ging über einen Makler und der riet mir, dass ich mal den eigentlichen Vermieter fragen sollte, ob denn der Untermietvertrag überhaupt genehmigt ist. Denn das große Problem (finanziell gesehen) waren die drei Monate Kündigungsfrist, die ich ja dann noch zahlen müsste.
Gestern nun kam die Antwort vom Vermieter. Es sei kein Untermietverhältnis möglich. Da war die Rede von einem ungültigen Mietverhältnis seitens meines Mitbewohners, fristlose Kündigung, Räumungsklage, Mietsschulden von fast 1000€ und schließlich die Hiobsbotschaft, dass am 08.11.2011 die Wohnungsübernahme stattfindet.
Nun meine Frage: Inwieweit trifft das alles nun auf mich zu? Dass ich jetzt meine Möbel und Sachen so schnell wie möglich dort rausschaffe, ist klar. Aber habe ich nun noch mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen oder bleibt das an meinem Mitbewohner hängen? Kann ich eigentlich überhaupt einfach so dort alles, was meines ist, rausschaffen? Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir vielleicht etwas zum Ablauf oder so erzählen? Steh zur Zeit etwas auf dem Schlauch und schieb hier Panik *lach*
Vielen Dank!
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Untermietvertrag
2. November 2011
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2011 | 07:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag
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#1
Antwort vom 2. November 2011 | 11:29
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Steh zur Zeit etwas auf dem Schlauch und schieb hier Panik *lach*
Dazu besteht kein Anlass.
Du solltest bloß noch eines machen: Deinen UntermietV fristlos wegen der drohenden Zwangsräumung kündigen, schriftlich, Zugang nachweisbar.
Mit dem HauptVm. hast du eigentlich nichts zu tun. Das gilt aber auch umgekehrt, der kann auch dich erfolgreich auf Räumung verklagen, wenn der HauptMV gekündigt ist.
Da du schon eine neue Bleibe gefunden hast, ist das alles kein Problem. Miete schuldest du deinem UnterVm. nach Kündigung bis zum Auszug.
Da der kein Geld zu haben scheint, muss man wohl nicht problematisieren, daß er sich dir gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht hat.
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