Untermietvertrag

2. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Napoli20
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag

Hallo!

Ich habe zur Zeit ein Problem und hoffe, dass ihr mich hier etwas über die rechtliche Lage aufklären könnt.
Folgende Situation: Am 01.09.2011 ging mein Untermietvertrag los.
Jetzt im Winter habe ich gemerkt, dass die Wohnung eine einzige Bruchbude ist. Heizung funktioniert nicht, Fenster sind undicht, es ist immer so kalt und feucht im Zimmer (13°C), dass es anfängt zu schimmeln. Deshalb wollte ich dort wieder raus.
Glücklicherweiße meinte mein Mitbewohner, dass er auch raus will, zum Ende Oktober. Da ich dann automatisch rausfliegen würde, habe ich mir nun innerhalb von ein paar Tagen eine neue Wohnung gesucht. Das ging über einen Makler und der riet mir, dass ich mal den eigentlichen Vermieter fragen sollte, ob denn der Untermietvertrag überhaupt genehmigt ist. Denn das große Problem (finanziell gesehen) waren die drei Monate Kündigungsfrist, die ich ja dann noch zahlen müsste.
Gestern nun kam die Antwort vom Vermieter. Es sei kein Untermietverhältnis möglich. Da war die Rede von einem ungültigen Mietverhältnis seitens meines Mitbewohners, fristlose Kündigung, Räumungsklage, Mietsschulden von fast 1000€ und schließlich die Hiobsbotschaft, dass am 08.11.2011 die Wohnungsübernahme stattfindet.

Nun meine Frage: Inwieweit trifft das alles nun auf mich zu? Dass ich jetzt meine Möbel und Sachen so schnell wie möglich dort rausschaffe, ist klar. Aber habe ich nun noch mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen oder bleibt das an meinem Mitbewohner hängen? Kann ich eigentlich überhaupt einfach so dort alles, was meines ist, rausschaffen? Hat jemand Erfahrungen damit und kann mir vielleicht etwas zum Ablauf oder so erzählen? Steh zur Zeit etwas auf dem Schlauch und schieb hier Panik *lach*

Vielen Dank!

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Steh zur Zeit etwas auf dem Schlauch und schieb hier Panik *lach*



Dazu besteht kein Anlass.

Du solltest bloß noch eines machen: Deinen UntermietV fristlos wegen der drohenden Zwangsräumung kündigen, schriftlich, Zugang nachweisbar.

Mit dem HauptVm. hast du eigentlich nichts zu tun. Das gilt aber auch umgekehrt, der kann auch dich erfolgreich auf Räumung verklagen, wenn der HauptMV gekündigt ist.

Da du schon eine neue Bleibe gefunden hast, ist das alles kein Problem. Miete schuldest du deinem UnterVm. nach Kündigung bis zum Auszug.

Da der kein Geld zu haben scheint, muss man wohl nicht problematisieren, daß er sich dir gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht hat.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.727 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen