Untermietvertrag abgelaufen,kann ich jetzt einfach ausziehen?

21. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
lxg95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag abgelaufen,kann ich jetzt einfach ausziehen?

Hallo,

Ich wohne derzeit in einer WG, in der ich vom 01. April bis zum 31. September einen Untermietervertrag hatte.
Danach hatte mein Mitbewohner aber nichts dagegen, dass ich weiter in der Wohnung wohne, ohne dass ein schriftlicher Vertrag besteht. Am 31.12.18 wird er allerdings ausziehen und dann muss auch ich spätestens ausziehen, worauf er mich im September hingewiesen hat.
Wenn ich jetzt allerdings am 31.11.18 schon ausziehen möchte, muss ich dann für den Dezember noch Miete zahlen, auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag mehr besteht?
Kann es sein, dass automatisch ein mündlicher Vertrag besteht, dadurch dass ich in der Wohnung geblieben bin und er mir gesagt hat wann ich ausziehen muss?

Liebe Grüße

Alex

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Mündl. Verträge zählen auch. Was wurde diesbezüglich denn mündlich vereinbart?

Seit wann lernt man id Schule eigentlich nicht mehr wieviel Tage die einzelnen Monate haben? Wenn's der Februar wäre, würde ich's ja noch verstehen, aber Leute ... 31.11.??

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lxg95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja da hab ich jetzt grade nicht nachgedacht.. Ende November halt einfach, so dass ich im Dezember nicht mehr in der Wohnung wohne und keine Miete mehr zahle.

Wirklich vereinbart haben wir gar nichts, er hat mir nur geschrieben dass er zum Ende des Jahres ausziehen muss und hat gefragt ob ich die Wohnung danach übernehmen möchte. Darauf hab ich gesagt, dass ich drüber nachdenke und das war alles.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Der Schilderung nach hat man jetzt einen unbefristeten Mietvertrag nach BGB mit den gesetzlichen Kündigungsfristen (3 Monate).


Da sollte man mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zum gewünschten Datum anstreben - und schriftlich fixieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

Würde ich nicht sagen, er hat ihn doch befristet, auch wenn es mündlich war: er kann nur bis zum 31.12. bleiben, es sei denn er übernimmt die Wohnung.

Für mich läuft der Vertrag so weiter, er ist nun bis zum 31.12. befristet.
Die Befristung ist auch begründet, denn der Hauptmieter zieht selbst aus.

Also wenn du vorher keine ordentlche Kündigungsmöglichkeit hattest, hast du sie meines Erachtens jetzt auch nicht.

Ich denke, dass der Hauptmieter froh sein kann, dass du ihm bis auf einen Monat erhalten geblieben bist und dich eigentlich Ende November entlassen könnte aus dem Vertrag.
Es sei denn, dies ist eine sehr gefragte Wohnlage und er hätte problemlos für die ganze Zwischenzeit einen Mieter gefunden.

Für mich wäre ein fairer Kompromiss, dass du ihm anbietest, die Hälfte vom Dezember zu zahlen.

Im Zweifel hat für mich dein VM, also dein MItbewohner Recht, wenn er verlangt, dass du auch noch die Dezember Miete zahlst.
Du kannst ihm ja erstmal einfach eröffnen, dass du Ende November raus willst.
Wenn er dem zustimmt (ohne die Miete Dezember zu fordern), dann ist gut und du kannst froh sein.
Wenn nicht, versuche es mit dem Kompromiss.

Manchmal ist es aber auch schlau gleich offen was (den Kompromiss) anzubieten, denn wenn er sich dann auf stur stellt, ist es vielleicht zu spät dafür.

-- Editiert von der_böse_Vermieter am 21.10.2018 21:22

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lxg95
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ok.. danke für die Antworten

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