Untermietvertrag auf Zeit! Evtl. Fallstricke?

4. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Weinmeister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Untermietvertrag auf Zeit! Evtl. Fallstricke?

Hallo zusammen!

Ich bin alleiniger Mieter einer 3 Zi.-Wohnung, diese gehört einer Wohnungsbaugesellschaft.

Im August werde ich für genau 6 Monate ins Ausland gehen und danach wieder hierher zurückkehren. Meine günstige Wohnung hier will ich nicht kündigen und möchte sie daher zwischenvermieten.

Anfrage bei der Wohnungsbaugesellschaft (Vermieterin) ergab, dass dies problemlos möglich ist.

Es soll über einen Untermietvertrag laufen, so dass ich der Hauptmieter bleibe.

Auf meine Anzeige im Internet hat sich nun ein Mann gemeldet, der hier mit seiner Frau und einem Kleinkind einziehen will. Alle drei kommen aus Polen. Er gibt an, er würde für den Zeitraum einen neuen Arbeitsvertrag bekommen. Auf mein Geheiß hin gab er an, er würde die Miete auch im Voraus bezahlen (ist mir lieber).

Meine Frage nun: Gibt es irgendwelche rechtlichen Fallstricke, die ich bei der Ausfertigung des zeitlich begrenzten Untermietvertrages beachten muss? Ich habe keine Lust aus dem Ausland zurück zu kommen und dann können die Untermieter nicht ausziehen, weil sie ein kleines Kind und noch keine neue Wohnung haben.
Oder kann ich einfach nach dem 28.02.2014 (an diesem Tage würde das Untermietverhältnis laut Vertrag enden) wieder in meine Wohnung und sie müssen raus, selbst wenn sie angeben würden, sie hätten keine neue Bleibe gefunden und so weiter?

Ggf. hört sich meine Frage etwas paranoid an, aber ich habe keine Lust mich vom anderen Ende der Welt aus damit herumzuschlagen...

Danke für Eure/Ihre Hilfe und vieler Grüße!

Weinmeister!



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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Eine Befristung ist hier rechtlich zulässig (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html). Wenn sie trotzdem nicht ausziehen, haben Sie allerdings das Problem aller Vermieter - Sie können die Leute nicht einfach vor die Tür setzen, sondern Sie müssen sie herausklagen. Und das dauert..

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Weinmeister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die rasche Antwort.

Aber, wenn der Vertrag nur bis zum 28.02.14 läuft, dann besteht ja ab dem 01.03.2014 kein Mietvertrag mehr und die ehemaligen Untermieter würden sich illegal in meiner Wohnung aufhalten? Oder verstehe ich da etwas falsch?

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Oder verstehe ich da etwas falsch?


Ja!

Wenn die Zwischenmieter, aus welchem Grund auch immer, nicht ausziehen wollen, helfen keine guten Worte, sondern nur die Klage vor dem Amtsgericht.

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#4
 Von 
Weinmeister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Oh man...irgendwie nervt das.
Würde ggf. eine schriftliche Erklärung des Untermieters (zusätzlich zum Vertrag) etwas bringen, in der er erklärt (und unterschriebt), dass er zum Ende des vertraglich vereinbarten Mietzeitraumes auszieht?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Nein. Wenn er es nciht tut, kann man sich zwar darauf berufen, spart sich eventuell eine Fristsetzung, aber trotzdem muss man Räumungsklage vor dem Amtsggericht erheben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Weinmeister
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke für die Antwort. Werde mir das nochmals genau überlegen und sehen, ob ich ggf. einen anderen Miter finde.


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#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Das potentielle Problem wird auch bei jedem anderen Mieter vorhanden sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119508 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Würde ggf. eine schriftliche Erklärung des Untermieters (zusätzlich zum Vertrag) etwas bringen, in der er erklärt (und unterschriebt), dass er zum Ende des vertraglich vereinbarten Mietzeitraumes auszieht?

???
Das macht er ja logischerweise schon wenn er den befristeten Vertrag unterschreibt.

Zieht er nicht aus und/oder hinterlässt er die Wohnung in beschädigten Zustand, kostet das schnell ein vielfaches der eingenommenen Miete. Den Stress noch nicht mal eingerechnet.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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