Untermietvertrag fristlos kündigen?

17. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
PettyLeo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)
Untermietvertrag fristlos kündigen?

Guten Tag,

ich habe folgende Probleme: Im September bin ich in eine neue Wohnung eingezogen und habe einen Untermietvertrag, der nur jährlich zum 1.9. laut Vertrag kündbar ist. (ist das rechtlich korrekt?)
a) Arglistige Täuschung? Lärmbelästigung:
Bei der Besichtigung habe ich expliziet nach Lärmbelästigung gefragt, da ich sehr lärmempfindlich bin. Mir wurde zwar gesagt, dass ganz selten die Kinder über uns zu hören sind, wenn man leise ist und arbeitet und ein Zug alle 30 Minuten vorbeifährt, aber sonst sei die Wohnung nicht hellhörig. Nun ist es so, dass der Zug alle 7 Minuten vorbeifährt und auch nachts oft Güterzüge fahren und auch neben mir auch Kinder sind und ich von halb7 bis 22 Uhr, mit kurzen Ausnahmen, von Geschrei, Getrampel, Geheule und Schimpfe der Eltern dauerbeschallt werde. Es ist so hellhörig, dass ich trotz sehr guter Ohropax davon wach werde und so an Schlafstörung leide. Ich höre zudem in der Wohnung jeden Schritt meines Mitbewohners, der Hauptmieter ist, und auch die Gespräche aus der Wohnung neben mir. Ich bekomme Migräne und Wutanfälle durch den penetranten Lärm. Gilt das als arglistige Täuschung? Mit wahrheitsgetreuen Angaben hätte ich den Vertrag niemals unterzeichnet! Kann ich aus Gesundheitsgefährdung fristlos außerordentlich kündigen?
b) Kosten zum Vorteil meines Vermieters:
im Hauptmietvertrag steht, dass wir 120€ für die Nebenkosten vorzahlen sollen. In meinem Untermietvertrag sehe ich, dass ich diese alleine zahle. Als ich den Hauptmieter darauf angesprochen habe, meinte er nur, dass es noch weitere Nebenkosten gebe und er diese zahle, ohne mir diese offenzulegen. Strom, Telefon und Internet werden sicher nicht auch 120€ kosten?! Zudem zahle ich für weniger Wohnraum die gleiche Miete.
c) nachdem ich das dem Hauptmieter vor 2 Monaten alles dargelegt habe, wurde mir zugesichert, dass ich ausziehen kann, wenn ich eine passende Nachmieterin finde im Sinne meines Hauptmieters/ Vermieters. Vor 4 Wochen habe ich gesagt, dass ich die Wohnung zum 1.1. verlassen möchte und 15 potentielle Nachmieter stelle. Nun hatte mein Hauptmieter/ Vermieter aber keine Zeit, die Bewerber anzuschauen, da er "lernen" muss (dank der hellhörigen Wohnung weiß ich, dass die ganze Zeit Fernseh geschaut wurde.) In der Zwischenzeit haben einige von den potentiellen Nachmietern natürlich schon eine WG gefunden. "Er lasse sich nicht drängen". Wie lang muss ich warten, obwohl er mir das zugesichert hat?

Vielen Dank schon mal

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mir wurde zwar gesagt, dass ganz selten die Kinder über uns zu hören sind, wenn man leise ist und arbeitet und ein Zug alle 30 Minuten vorbeifährt, aber sonst sei die Wohnung nicht hellhörig. <hr size=1 noshade>

Zum einen nimmt jeder Lärm anders war.
Zum anderen wirst Du diese Aussage vermutlich nicht beweisen können?



quote:<hr size=1 noshade>Kann ich aus Gesundheitsgefährdung fristlos außerordentlich kündigen? <hr size=1 noshade>

Welcher qualifizierte Mediziner hat diese Gesundheitsgefährdung gutachterlich belegt?



quote:<hr size=1 noshade>Strom, Telefon und Internet werden sicher nicht auch 120€ kosten?! <hr size=1 noshade>

Nö, das kann auch mehr sein. Ode Weniger.
man wird es bei der Endabrechnung feststellen.



quote:<hr size=1 noshade>wurde mir zugesichert, dass ich ausziehen kann, wenn ich eine passende Nachmieterin finde im Sinne meines Hauptmieters/ Vermieters. <hr size=1 noshade>

Vermutlich auch nicht beweisbar?
Im übrigen wäre das egal, denn ausziehen kannst Du jederzeit, interessanter wäre ob das mit den Nachmietern auch bei Kündigungn gelten würde.



Wurde denn überhaupt bereits gekündigt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
habe einen Untermietvertrag, der nur jährlich zum 1.9. laut Vertrag kündbar ist

Auch Untermietverträge unterliegen dem Mietrecht....und da sind solche Mietverträge mit nur einmaliger Kündigung pro Jahr schon lange nicht mehr gültig. Deine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Von der Idee einer fristlosen solltest du dich ganz schnell verabschieden.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PettyLeo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Nein, es wurde nicht gekündigt, da ich ja nur zum 1.9. kündigen kann laut Vertrag :(
Ich habe eine Email, wo es mir bestätigt wurde, dass bei übergangslosem Einzug eines Nachmieters, der dem Hauptmieter passt, mein Vetrag aufgehoben wird. Wenn der Hauptmieter aber nie jemanden angucken möchte, wird es nicht dazu kommen können...
Das mit der Gesundheitsgefährdung kann ich sicher ausstellen lassen. Aber ich möchte erst wissen, ob es überhaupt was bringen würde.
Die falschen Aussagen kann ich leider nicht beweisen, da wir nur zu zweit bei der Besichtigung waren :(

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Das mit der Gesundheitsgefährdung kann ich sicher ausstellen lassen.


Da hilft kein Attest des freundlichen Hausarztes, da wird der Amtsarzt (Gesundheitsamt) benötigt.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>... und da sind solche Mietverträge (Mietvertrag) mit nur einmaliger Kündigung pro Jahr schon lange nicht mehr gültig.

von Liane46 am 17.12.2014 11:37 <hr size=1 noshade>


Das wird immer wieder behauptet. Eine nachvollziehbare Begründung dafür konnte allerdings bisher noch niemand liefern.

Der Versuch, die Unzulässigkeit mit § 573c Abs. 4 BGB zu begründen, wurde vom BGH bereits verworfen mit der Feststellung, dass diese Vorschrift nur Fristen regelt, nicht aber die Zulässigkeit einer Kündigung mit der Folge, dass ein Kündigungsausschluss zulässig ist.


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PettyLeo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

@RMHV ich muss ehrlich gestehen, ich versteh das nicht ganz. Also ist es zulässig oder nicht?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39757x hilfreich)

Das kommt auf den genauen Wortlaut der Klausel an.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

quote:
da wir nur zu zweit bei der Besichtigung waren

Also entweder war das eine extrem kurze Besichtigung oder deine Behauptung, "dass der Zug alle 7 Minuten vorbeifährt und auch nachts oft Güterzüge fahren und auch neben mir auch Kinder sind und ich von halb7 bis 22 Uhr, mit kurzen Ausnahmen, von Geschrei, Getrampel, Geheule und Schimpfe der Eltern dauerbeschallt werde" solltest du noch mal überdenken.
Im übrigen sollte man sich das Umfeld einer Wohnung vor Anmietung vielleicht ansehen, insbesondere, wenn man spezielle Anforderungen hat. Wen da eine Bahnstrecke ist,gibt es einen Fahrplan,den man studieren kann. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass man vor Gericht mit "konnte ich nicht wissen" Erfolg haben wird.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
PettyLeo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 6x hilfreich)

Wir waren in einem andere Zimmer, um uns zu unterhalten. Da ist es wesentlich leiser, da es von beiden Lärmquellen weiter entfernt ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Also Lehre fürs nächste Mal: Mietobjekt bei der Besichtigung besichtigen und nicht Zimmer irgendwelcher anderer Leute.

Fakt ist: das Zimmer wurde besichtigt.
Fakt ist: seit der Besichtigung sind keine damals nicht erkennbaren (dass man nicht drauf achtet- tja, dann ist es einem wohl egal) oder nicht vorhandene Mängel aufgetreten.
Fakt ist: die Behauptung, dass der Vermieter Ruhe versprochen hat, kann nicht bewiesen werden.

Ein außerordentlicher Kündigungsgrund ist nicht zu erkennen.
Da würde selbst ein Attest vom Amtsarzt nicht helfen: auch Leuten, die Lärm meiden müssen, ist ja nicht verboten, eine Krachbude anzumieten.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
@RMHV ich muss ehrlich gestehen, ich versteh das nicht ganz. Also ist es zulässig oder nicht?

von PettyLeo am 17.12.2014 14:47


Die Frage der Zulässigkeit wird derzeit niemand zuverlässig beantworten können. Bis zur Feststellung der Unzulässigkeit durch ein rechtskräftiges Urteil gibt es erst mal einen Vertrag mit der hier in Rede stehenden Vereinbarung. Damit hat man zwei Alternativen: Vertrag erfüllen oder einen Prozess mit ungewissem Ausgang riskieren.

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