Untermietvertrag - ist es richtig dass der Hauptvermieter nicht zwingend zustimmen muss?

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pixelfix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag - ist es richtig dass der Hauptvermieter nicht zwingend zustimmen muss?

Hallo,

ich bekomme derzeit noch ALGII und Krankengeld,habe seit etwas mehr als zwei Jahren meine eigene Wohnung.

Ich möchte jetzt gerne umziehen,mit meinem Partner,allerdings benötigen wir einen Untermietvertrag,ist es richtig das der Hauptvermieter nicht zwingend zustimmen muss?

Danke im Voraus

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Ja.



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#2
 Von 
Pixelfix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir können also einen Vertrag schließen und der Hauptvermieter kann dem nicht widersprechen?

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#3
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Das hast Du jetzt falsch verstanden.
Ein Vermieter muß nicht an jemanden vermieten, der von vorneherein "mit Untermieter" einziehen will (und kann dazu auch nicht "gezwungen" werden).



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#4
 Von 
Pixelfix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich nicht von vornerein,aber wenn es später dazu kommt,ich selbst habe ja auch noch eine kündigungsfrist etc.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

wenn es später WARUM dazu kommt ?
Was willst Du denn als Grund für die Untervermietung angeben ?



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#6
 Von 
Pixelfix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte ja erstmal wissen ob es überhaupt möglich ist,zu einem späteren Zeitpunkt,und ob der Hauptvermieter dem eben nicht widersprechen kann.

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#7
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Ich möchte ja erstmal wissen ob es überhaupt möglich ist

Und um das beantworten zu können, muß man erst mal den genauen Sachverhalt kennen.
Natürlich kann ein Vermieter einer Untervermietung widersprechen; fraglich ist nur, ob wirksam oder nicht.



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#8
 Von 
Pixelfix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann kann er dem denn widersprechen?
Wir möchten als Paar zusammenziehen,aber nicht eheähnlich sondern eben mit einem Untermietvertrag.

Für weitere Infos bitte einfach frage.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Irgendwie sieht das für mich wie ein geplanter Sozialbetrug aus. Das muss kein Vermieter mitmachen.

wirdwerden

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#10
 Von 
Pixelfix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist mit Sicherheit kein Sozialbetrug und soll auch keiner werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
allerdings benötigen wir einen Untermietvertrag

Warum eigentlich ?



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#12
 Von 
Pixelfix
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer weiss wie lange es hält,es ist die erste gemeinsame Wohnung,für uns ist es einfach selbstverständlich das jeder seinen Teil dazugibt,desweiteren habe ich einen längeren Kündigungszeitraum...aber das war nicht Thema des ganzen...ich bedanke mich

-- Editiert am 02.07.2011 16:32

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