Hallo,
ich bekomme derzeit noch ALGII und Krankengeld,habe seit etwas mehr als zwei Jahren meine eigene Wohnung.
Ich möchte jetzt gerne umziehen,mit meinem Partner,allerdings benötigen wir einen Untermietvertrag,ist es richtig das der Hauptvermieter nicht zwingend zustimmen muss?
Danke im Voraus
-----------------
""
Untermietvertrag - ist es richtig dass der Hauptvermieter nicht zwingend zustimmen muss?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ja.
-----------------
""
Wir können also einen Vertrag schließen und der Hauptvermieter kann dem nicht widersprechen?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das hast Du jetzt falsch verstanden.
Ein Vermieter muß nicht an jemanden vermieten, der von vorneherein "mit Untermieter" einziehen will (und kann dazu auch nicht "gezwungen" werden).
-----------------
""
Natürlich nicht von vornerein,aber wenn es später dazu kommt,ich selbst habe ja auch noch eine kündigungsfrist etc.
-----------------
""
wenn es später WARUM dazu kommt ?
Was willst Du denn als Grund für die Untervermietung angeben ?
-----------------
""
Ich möchte ja erstmal wissen ob es überhaupt möglich ist,zu einem späteren Zeitpunkt,und ob der Hauptvermieter dem eben nicht widersprechen kann.
-----------------
""
quote:
Ich möchte ja erstmal wissen ob es überhaupt möglich ist
Und um das beantworten zu können, muß man erst mal den genauen Sachverhalt kennen.
Natürlich kann ein Vermieter einer Untervermietung widersprechen; fraglich ist nur, ob wirksam oder nicht.
-----------------
""
Wann kann er dem denn widersprechen?
Wir möchten als Paar zusammenziehen,aber nicht eheähnlich sondern eben mit einem Untermietvertrag.
Für weitere Infos bitte einfach frage.
-----------------
""
Irgendwie sieht das für mich wie ein geplanter Sozialbetrug aus. Das muss kein Vermieter mitmachen.
wirdwerden
-----------------
""
Das ist mit Sicherheit kein Sozialbetrug und soll auch keiner werden.
-----------------
""
quote:
allerdings benötigen wir einen Untermietvertrag
Warum eigentlich ?
-----------------
""
Wer weiss wie lange es hält,es ist die erste gemeinsame Wohnung,für uns ist es einfach selbstverständlich das jeder seinen Teil dazugibt,desweiteren habe ich einen längeren Kündigungszeitraum...aber das war nicht Thema des ganzen...ich bedanke mich
-- Editiert am 02.07.2011 16:32
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
18 Antworten
-
8 Antworten
-
5 Antworten