Hallöchen,
also ich habe seit Ende Dezember ein Zimmer meiner Wohnung untervermietet.
Ersteinmal stellte sich raus, dass der Untermieter sich nicht an Hausordnung hält (Haushaltssachen werden nur von mir erledigt, das er trotz Nichtraucherwohnung im Zimmer raucht, mir Lebensmittel wegisst und ich auch sonst nicht mit ihn zurecht komme.
Desweiteren würde ich jetzt doch gerne mit meinem Verlobten zusammen ziehen.
Im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, die ich aus kulanz schon einhalten wollen würde, jedoch muss ich es ja begründen....nur wie?
Der untermieter hat mir schon mit einen Anwalt gedroht. Ich fühle mich nicht mehr wohl in meiner Wohnung und bin daher so wenig wie möglich daheim.
Ich bin echt sehr verzweifelt und weiß kein Lösungsweg....
kann mir jemand tripps geben?
Untermietvertrag kündigen
Hast Du das Zimmer möbliert oder unmöbliert vermietet?
Wenn es unmöbliert vermietet wurde, dann gilt der volle Mieterschutz.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarf scheidet aber quasi aus, da Du kaum begründen kannst, warum der Eigenbedarf im Dezember noch nicht vorhersehbar war.
Du kannst alternativ nach § 573a BGB
kündigen, was aber bedeutet, dass sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate verlängert.
-- Editiert von hh am 07.02.2008 17:56:12
Ähm kurze Frage...ich dachte mir das schon...
Ich habe ihn ein Zimmer mit Teppichboden, großen Kleiderschrank, Bett und Jalousinen vermietet.
Gibt es da nicht andere Regelungen?
(Bad, Küche Wohnzimmer und Abstellraum werden von beide genutzt und da ganze Mobilar gehört mir)
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was steht denn noch im Zimmer, bzw. wie groß ist das Zimmer? Die Möblierung muss überwiegend von Dir stammen.
Also das zimmer is ca. 11 m²....er selbst hat nur ein Schreibtisch und ein Regal mitgebracht....sonst eben Bett, Schrank, Teppich und Jalousinen von mir....denke das sollte für möbeliertes zimmer ausreichen oder?(zumindest bei der größe)
Liebe Mandy,
kann mir jemand tripps geben?
Das ist doch hier kein Drogen-Forum.
Also wirklich !
Die Möblierung dürfte ausreichen.
Entscheidend sind m.E. auch Bett und Schrank als wichtigste Grundmöblierung eines Zimmers.
Das
Im Mietvertrag steht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
irritiert mich allerdings etwas.
sorry aber was "Tipps" mit drogen zu tun haben wundert mich nun sehr...sollte ich lieber schreiben "Ratschläge"...sorry aber man kann sich kleinig haben
ja da steht eie Kündigungsfrist von 3 Monaten, der Vertrag ist aus dem Internet gezogen.
Wieso, weshalb, warum keine Ahnung.
Entscheidend ist für mich zu wissen, ob ich Gründe nennen muss um ihn kündigen zu können, bei einen möblier Zimmer....wenn ich es recht verstehe NEIN...ich glaub ich geh morgen mal zu einem Anwalt
--- editiert vom Admin
Liebe Mandy,
'Tipps' haben nichts mit Drogen zu tun, Tripps
hingegen schon (LSD und so).
Für die Kündigung eines möblierten Zimmers brauchst Du keine Begründung.
Du hättest sogar eine verkürzte Kündigungsfrist, wenn Du Dich nicht selbst (unnötigerweise) vertraglich auf die längere Frist von drei Monaten gebunden hättest.
Ich schließe mich an:
Ich denke auch, dass es sich um ein möbliertes Zimmer handelt, so dass die Sonderbestimmungen im Mietrecht für möblierte Zimmer anwendbar sind.
Du hast Dir schon selbst ein Bein gestellt, indem Du eine vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart hast. Für Dich als Vermieter gilt die dann auch.
Zulässig wäre gewesen, eine Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ende des Monats zu vereinbaren. Dann hättest Du dem Untermieter noch zum 29.02.2008 kündigen können. So kannst Du leider nur zum 31.05.2008 kündigen, allerdings ohne Begründung.
Wenn Du das Zimmer anschließend noch einmal vermieten möchtest, dann achte bitte darauf, dass es sich um einen speziellen Mietvertrag für möblierte Zimmer handelt.
Hallo,
dazu habe ich auch mal eine Frage.
Ich mußte wegen Arbeitswechsel in einen anderen Ort umziehen und war wegen Mangels an preiswerten Wohnungen gezwungen, eine kleine Ferienwohnung mit Untermietvertrag zu mieten.
Wohnraum 9qm, Schlafraum 6qm, Küche 3qm und WC 3qm.
Alles möbliert.
Nun läßt der Vermieter es nicht zu, dass ich eine Waschmaschine aufstelle und einen Telefonanschluss bekomme.
Es besteht auch keine Möglichkeit, Wäsche zu trocknen. Zudem darf ich keinen Besuch empfangen (mein Freund darf nur tagsüber bei mir sein) und Rauchen wurde mir auch verboten.
Ich darf auch keinen Schrank oder Couch und Sessel umstellen.
Diese Sachen stehen allerdings nicht im Mietvertrag und wurden mir durch den Vermieter mündlich mitgeteilt.
Ich wohne dort jetzt seit 4 Wochen und möchte gerne wieder ausziehen weil ich.
Der Vermieter hat mir jedoch die Wohnung für mindestens 6 Monate vermietet und beruft sich nun auf diese Vertragsdauer.
Würde mich freuen wenn jemand kurzfristig antworten könnte.
Viele Grüße
B. Schmidt
möchte gerne wieder ausziehen weil ich.
Und der
Grund hat den Vermieter nicht überzeugt ?
--- editiert vom Admin
Hallo hanibal2102. Vielen Dank erst mal.
Hallo Morthingale. ...weil ich eine andere Wohnung bekommen kann die vom Preis her noch etwas günstiger und mit Telefon und Waschmaschinenanschluss ausgestattet ist.
Viele Grüße
B. Schmidt
Und jetzt?
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