Hallo muss ein Untermietvertrag als solches beschreiben werden oder reicht auch die Überschrift Mietvertrag aus ?
Untermietvertrag nur Mietvertrag nennen
Fragen zur Miete?
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Du kannst das Kind nennen, wie du willst. Ein Untermietvertrag ist rechtlich eh ein normaler Mietvertrag.
Wenn es nur ein Zimmer ist, ist auch so klar, dass es ein Untermietvertrag ist.
Bei einer ganzen Wohnung würde ich schon Untermietvertrag schreiben, damit klar ist, dass man nicht vom Eigentümer gemietet hat.
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Mietvertrag ist Mietvertrag.
Da kennt das Mietrecht keinen Unterschied.
Das manchmal der Vermieter selbst Mieter ist, tut nichts zur Sache.
ZitatBei einer ganzen Wohnung würde ich schon Untermietvertrag schreiben, damit klar ist, dass man nicht vom Eigentümer gemietet hat. :
Und wofür soll da gut sein bzw. wem nutzt das?
Da kann man auch "Hüpflemüpf" drüberschreiben, das ist egal.
Ein Vertrag wird nach seinem Inhalt gewertet.
Die abwertenden Antworten versteh ich nicht, sie berücksichtigen nur den Gesichtspunkt des Vermieters.
Ich finde es für den Mieter schon informativ, ob er nun von dem Eigentümer mietet und irgendwann einen anderen Vermieter erhalten kann, wenn das Haus verkauft wird,
oder ob er nur von einem Mieter gemietet hat, dessen Mietrecht durch Kündigung, Tod usw. enden könnte.
Auch ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt die da vermietet wird, kann von Interesse für den Mieter sein.
Zitatch finde es für den Mieter schon informativ, ob er nun von dem Eigentümer mietet und irgendwann einen anderen Vermieter erhalten kann, wenn das Haus verkauft wird, :
oder ob er nur von einem Mieter gemietet hat, dessen Mietrecht durch Kündigung, Tod usw. enden könnte.
Auch ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt die da vermietet wird, kann von Interesse für den Mieter sein.
Gehört das nicht eher in den Mietvertrag statt in die Überschrift?
Zitat:Gehört das nicht eher in den Mietvertrag statt in die Überschrift?
Schon mal eine derartige Vertragsklausel gesehen ?
ZitatIch finde es für den Mieter schon informativ, ob er nun von dem Eigentümer mietet und irgendwann einen anderen Vermieter erhalten kann, wenn das Haus verkauft wird, :
oder ob er nur von einem Mieter gemietet hat, dessen Mietrecht durch Kündigung, Tod usw. enden könnte.
Auch ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt die da vermietet wird, kann von Interesse für den Mieter sein.
Auch das hat nichts damit zu tun ob das Ding Mietvertrag oder Unter-Mietvertrag betitelt wird.
Mal davon abgesehen kann Verkauf der Mietsache und/oder Tod des Vermieters jeden Mieter "ereilen".
Was so besonders sein soll eine ETW zu mieten erschließt sich mir nicht.
Nochmal, das Mietrecht macht, bis auf wenige Ausnahmen, keinen Unterschied zwischen Miet- und sog. Untermietverhältnissen. Folglich ist es völlig wurscht was als Überschrift über dem Vertrag steht.
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