Untermietvertrag nur Mietvertrag nennen

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
holgermueller
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag nur Mietvertrag nennen

Hallo muss ein Untermietvertrag als solches beschreiben werden oder reicht auch die Überschrift Mietvertrag aus ?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Du kannst das Kind nennen, wie du willst. Ein Untermietvertrag ist rechtlich eh ein normaler Mietvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Wenn es nur ein Zimmer ist, ist auch so klar, dass es ein Untermietvertrag ist.
Bei einer ganzen Wohnung würde ich schon Untermietvertrag schreiben, damit klar ist, dass man nicht vom Eigentümer gemietet hat.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Mietvertrag ist Mietvertrag.

Da kennt das Mietrecht keinen Unterschied.

Das manchmal der Vermieter selbst Mieter ist, tut nichts zur Sache.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Bei einer ganzen Wohnung würde ich schon Untermietvertrag schreiben, damit klar ist, dass man nicht vom Eigentümer gemietet hat.


Und wofür soll da gut sein bzw. wem nutzt das?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Da kann man auch "Hüpflemüpf" drüberschreiben, das ist egal.
Ein Vertrag wird nach seinem Inhalt gewertet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Die abwertenden Antworten versteh ich nicht, sie berücksichtigen nur den Gesichtspunkt des Vermieters.

Ich finde es für den Mieter schon informativ, ob er nun von dem Eigentümer mietet und irgendwann einen anderen Vermieter erhalten kann, wenn das Haus verkauft wird,
oder ob er nur von einem Mieter gemietet hat, dessen Mietrecht durch Kündigung, Tod usw. enden könnte.

Auch ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt die da vermietet wird, kann von Interesse für den Mieter sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
ch finde es für den Mieter schon informativ, ob er nun von dem Eigentümer mietet und irgendwann einen anderen Vermieter erhalten kann, wenn das Haus verkauft wird,
oder ob er nur von einem Mieter gemietet hat, dessen Mietrecht durch Kündigung, Tod usw. enden könnte.

Auch ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt die da vermietet wird, kann von Interesse für den Mieter sein.

Gehört das nicht eher in den Mietvertrag statt in die Überschrift? ;)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Gehört das nicht eher in den Mietvertrag statt in die Überschrift?


Schon mal eine derartige Vertragsklausel gesehen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich finde es für den Mieter schon informativ, ob er nun von dem Eigentümer mietet und irgendwann einen anderen Vermieter erhalten kann, wenn das Haus verkauft wird,
oder ob er nur von einem Mieter gemietet hat, dessen Mietrecht durch Kündigung, Tod usw. enden könnte.

Auch ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt die da vermietet wird, kann von Interesse für den Mieter sein.


Auch das hat nichts damit zu tun ob das Ding Mietvertrag oder Unter-Mietvertrag betitelt wird.

Mal davon abgesehen kann Verkauf der Mietsache und/oder Tod des Vermieters jeden Mieter "ereilen".

Was so besonders sein soll eine ETW zu mieten erschließt sich mir nicht.

Nochmal, das Mietrecht macht, bis auf wenige Ausnahmen, keinen Unterschied zwischen Miet- und sog. Untermietverhältnissen. Folglich ist es völlig wurscht was als Überschrift über dem Vertrag steht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen