Hallo an alle,
heute hätte ich mal wieder eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine Tochter (23) besitzt zusammen mit ihrer Schwester (21) eine 2-Zi-EW, welche allerdings noch belastet ist (zahlt die Mutter) und in welcher die 23-jährige (Studium) zusammen mit ihrem Freund (23) wohnt. Die 21-jährige wohnt noch zuhause bei der Mutter, befindet sich auch noch in Studium und hat nichts dagegen, dass ältere Schwester zusammen mit Freund die Wohnung belegt. Der Freund zahlt an die Mutter monatlich ca. die Hälfte der Darlehen (entspricht in etwa etwas weniger als der Hälfte der ortsüblichen Miete). Dieser Freund befindet sich noch in beruflicher Erstausbildung. Nun meint er, er könne eigentlich Wohngeld vom Staat bekommen, da die Kosten der Miete ca. die Hälfte seines Einkommens betragen, jedenfalls solange er sich noch in Ausbildung befindet. Bisher wurde kein Mietvertrag erstellt, was aber nun nachgeholt werden müsste vor Beantragung von Wohngeld.
Nun meine Frage: Eigentümer Töchter A + B, wobei A zusammen mit Freund in dieser Wohnung wohnt. Sollte hier ein Untermietvertrag abgeschlossen werden, denn ein normaler Mietvertrag, wenn einer der Mieter Eigentümer ist, geht ja wohl nicht? Bei notariellem Ueberlassungsvertrag wurde festgehalten, dass, solange noch Darlehen laufen, die Mutter zur Entgegennahme der Miete berechtigt ist.
Würde mich über baldige Antworten freuen.
Vielen Dank schon mal im voraus.
Powerlenchen
Untermietvertrag oder Mietvertrag
9. August 2007
Thema abonnieren
Frage vom 9. August 2007 | 10:46
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 124x hilfreich)
Untermietvertrag oder Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. August 2007 | 13:08
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 97x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 9. August 2007 | 13:21
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 124x hilfreich)
Danke für die Antwort. Heisst das jetzt Untermietvertrag von A oder (halber) Mietvertrag von A + B?
Sorry, kenn mich nicht so aus und will halt korrekten Vertrag für Behörde.
Powerlenchen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. August 2007 | 13:27
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 97x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten