Untermietvertrag ungültig?!

20. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)
Untermietvertrag ungültig?!

Hallo,

Person A hat mit Person B einen Untermietvertrag. Es handelt sich um den standart Untermietvertrag von Immobilienscout24.de (link siehe unten)
In diesem Untermietvertrag ist ein Verweis unter §9, dass für den Untermieter auch der Hauptvertrag gilt. Allergings hat sich Person A nicht die Mühe gemacht die Verweise aus dem Hauptmietvertrag in den Untermietvertrag zu übertragen. Der Mietvertrag und die Hausordnung wurde dem Mieter nicht ausgehändigt, aber zur Kopie, was aber nie wahrgenommen wurde.

Ist nun der Untermieter von den Pflichten des Untermietvertrags entbunden?

Eine Lampe im Flur ist defekt. Wer muss für das neue Leuchtmittel aufkommen? Gibt es da eine exakte Regelung?
Der Untermieter weigert sich an der Glühlampe zu beteidigen aus Geldmangel. Er schlägt vor eine komplett neue Lampe auf zu hängen die er noch auf Reserve hat. Der Vermieter ist dagegen und will die defekte Glühlampe austauschen. Wer hat hier Recht? Der Mietvertrag regelt sowas leider nicht. Darf eher die neue Lampe aufgehängt werden oder soll die Glühlampe ausgetauscht werden?

http://www.static-immobilienscout24.de/MungoBlobs/20100312140653/20100312140653_untermiete.pdf

-- Editiert am 20.12.2010 17:06

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Der zitierte Satz besagt. Der Hauptmietvertrag befindet sich beim Hauptmieter. Der Hauptmieter hat dem Untermieter angeboten den Hauptmietvertrag zu kopieren. Davon hat der Untermieter nie gebrauch gemacht.
Es handelt sich um den Wohungsflur.
Die Lampe ist billiger, weil sie noch im Keller lagert und somit keine Kosten entstehen außer für die Dübel. Die Glühlampe ist weniger arbeitsintensiv, weil sie einfach aus der Fassung geschraubt werden kann.
Wer ich bin tut doch nichts zur Sache?! Habe den Beitrag bewusst neutral formuliert, um unvoreingenommene Antworten zu erhalten.
Hauptmieter und Untermieten teilen eine gemeinsame Wohung.

-- Editiert am 20.12.2010 17:19

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Die Glühlampe ist weniger arbeitsintensiv, weil sie einfach aus der Fassung geschraubt werden kann.

Kostet dafür aber schon einen runden Euro, der aus Geldmangel nicht drin ist ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Und wer trägt nun die Kosten für diese Glühlampe? Das ist ja nun der Knackpunkt. Es handelt sich um gängige Halogenstrahler für etwa 4,50€ das Stück.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Und wer trägt nun die Kosten für diese Glühlampe?

Wenn der Untermietvertrag keine abweichende Regelung enthält, der Hauptmieter.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:20:52
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

Danke für die erste Antwort. War zwar mal mündlich abgemacht, wenn etwas kaputt geht teilt man das durch alle Bewohner, aber das ist dann auch eine Möglichkeit.
[color=blue]Besteht, falls die Glühbirne nicht ausgetauschtwird, ein Grund zur Mietminderung?[/color]
Um Person A nicht in ein falsches Licht zu stellen. Er ist der Hauptmieter und der Person B als Untermieter weigert sich an den Kosten für die neue Glühlampe zu beteidigen. Person A geht es nur darum sich ab zu sichern...

Bei dem unten aufgeführten Paragraphen wurde nicht eingetragen welcher Paragraph im Hauptmietvertrag sich damit befasst. [color=blue]Ist nun der Untermieter von den Pflichten des Untermietvertrags entbunden, weil der Mietvertrag nicht komplett ausgefüllt wurde?[/color]
hier der §9:

§ 9 Verweis auf den Hauptmietvertrag
Folgende Bestimmungen des Hauptmietvertrages gelten im Verhältnis zwischen Hauptmieter und
Untermieter sinngemäß (die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf den Hauptmietvertrag):
Schönheitsreparaturen (§ )
Bagatellschäden (§ )
Aufrechnung und Zurückbehaltung von Mietzahlungen (§ )
Benutzung der Mietsache (§ )
Haushaltsmaschinen (§ )
Nebenpflichten aus dem Mietvertrag (insbesondere pflegliche Behandlung der Mietsache, Verfahren
bei Mängeln der Mietsache (§ )
Hausordnung (§ )

-----------------
""

-- Editiert am 20.12.2010 18:14

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.12.2010 11:44:06
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 57x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

ist defektes licht im wohnungsflur ein grund mietminderung? damit droht er so gerne

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

es war mündlich ausgemacht die kosten für verschleißteile/putzmittel/evt. neuer einrichtungsgegenstände (duschvorhang) durch alle bewohner zu teilen sind.
person x stellt sich momentan bei allem quer. habe z B eine flaschenbürste für 0,59€ gekauft und er weigert sich daran zu 1/3 zu beteidigen. begründet hat er das damit, er benutze sie nicht - zitat: "wir haben einen vertrag über 300€". dinge die ebenfalls auf der rechnung standen, die die anderen mitbewohner nicht/weniger benutzen sollen aber ohne widerrede von ihnen mit gezahlt werden. hier stimmt was nicht und er wurde darauf angesprochen und wurde sofort laut und agressiv. so kanns nicht weiter gehen und irgendwann muss man die notbremse ziehen!
da reißt einem bei einer solchen frechheit und dreitigkeit irgendwann die hutschnur...
selbst sachen die vertraglich dokumentiert sind boykottiert er und droht mit dem mietschutzbund und mietminderung. diese fälle könnt ihr aus dem anderem post von mir entnehmen. das möchte ich mir nicht gefallen lassen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

überlege ich grade ernsthaft.
ist ja etwas, was man nciht so überstürzt macht, aber so kanns nicht weiter gehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

thema hat sich gerade eben erledigt. kann geschlossen werden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.12.2010 11:20:52
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12321.12.2010 11:14:54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
PJT
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 59x hilfreich)

hm, jetzt habe ich hier unterschiedliche aussagen.

[color=blue]gilt für den untermieter nun der hauptmietvertrag, wenn der untermietvertrag wie auf seite 1 beschrieben ausgefüllt wurde?[/color]

dann licht muss ich dann wohl aus meiner tasche zahlen.


PS: wegen einer summe von 1,50€ macht jemand so einen terz. ich glaube wenn der weg ist bleibt das zimmer leer. sowas ist ja nicht normal!




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.12.2010 11:45:02
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
ich glaube wenn der weg ist bleibt das zimmer leer.

Schließe den nächsten Vertrag über 350 € ab, dann hast Du genug Spielraum.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12321.12.2010 11:20:52
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen