Ich habe einen Untermietvertrag für ein unmöbliertes Zimmer auf unbestimmte geschlossen mit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr. Das möblierte Wohnzimmer darf ich mitnutzen, Telefon,Waschmaschine usw auch. Die Kündigungsfrist beträgt für mich 3 Monate und für den Hauptmieter nach den gesetzlichen Vorschriften und für möblierten Wohnraum bis zum 15ten zum Ablauf des gleichen Monates. Meine Frage:
1. ich möchte dort nicht mehr einziehen und sie pocht auf Erfüllung des Vertrages. zu wann kann ich frühestens kündigen?
Untermietvertrag welche Kündigungsfrist gilt
19. Februar 2019
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Frage vom 19. Februar 2019 | 11:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag welche Kündigungsfrist gilt
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#1
Antwort vom 19. Februar 2019 | 11:26
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3222x hilfreich)
Zitatmit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr. :
Bitte diesen "Vermerk" mal wortwörtlich hier einstellen, danach richtet sich dann das Weitere
#2
Antwort vom 19. Februar 2019 | 14:55
Von
Status: Schüler (398 Beiträge, 180x hilfreich)
na wenn der vermerk' mind ein jahr 'ist, dann ist das wohl unwirksam
denn damit wäre das ausserordentliche kündigungsrecht mit ausgeschlossen.
Da das nicht sein darf wäre das ganze unwirksam.
die Kündigungsfrist betrüge dann die normalen 3 Monate
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 14:56
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#3
Antwort vom 19. Februar 2019 | 15:00
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3222x hilfreich)
Zitatna wenn der vermerk' mind ein jahr 'ist, dann ist das wohl unwirksam :
denn damit wäre das ausserordentliche kündigungsrecht mit ausgeschlossen.
Da das nicht sein darf wäre das ganze unwirksam.
die Kündigungsfrist betrüge dann die normalen 3 Monate
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 14:56
Bei soviel *Lfölasj fvöpawecrus y* ... sollten SIE doch erst mal abwarten bevor SIE so ein Statement auf den Weg schicken ....
-- Editiert von AltesHaus am 19.02.2019 15:01
#4
Antwort vom 19. Februar 2019 | 15:52
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1448x hilfreich)
ZitatDie Kündigungsfrist beträgt für mich 3 Monate und für den Hauptmieter nach den gesetzlichen Vorschriften und für möblierten Wohnraum bis zum 15ten zum Ablauf des gleichen Monates. :
Ach der berühmte Untermietvertrag aus dem Netz.
Bei Anmietung Zimmer unmöbliert gelten dieselben Kündigungsfristen wie bei jedem anderen Mietverhältnis.
3 Monate, auch für den Vermieter bei Wohndauer des Mieters bis 5 Jahre.
Zitatmit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr. :
Dazu bitte mal den exkaten Wortlaut wie er im Vertrag steht.
ZitatDas möblierte Wohnzimmer darf ich mitnutzen, :
Speilt keine Rolle. Entscheidend ist ob die Mietsache (das Zimmer) möbliert ist oder nicht.
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