Untermietvertrag welche Kündigungsfrist gilt

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.03.2019 19:41:24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertrag welche Kündigungsfrist gilt

Ich habe einen Untermietvertrag für ein unmöbliertes Zimmer auf unbestimmte geschlossen mit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr. Das möblierte Wohnzimmer darf ich mitnutzen, Telefon,Waschmaschine usw auch. Die Kündigungsfrist beträgt für mich 3 Monate und für den Hauptmieter nach den gesetzlichen Vorschriften und für möblierten Wohnraum bis zum 15ten zum Ablauf des gleichen Monates. Meine Frage:
1. ich möchte dort nicht mehr einziehen und sie pocht auf Erfüllung des Vertrages. zu wann kann ich frühestens kündigen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3222x hilfreich)

Zitat (von nilswagner123):
mit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr.


Bitte diesen "Vermerk" mal wortwörtlich hier einstellen, danach richtet sich dann das Weitere

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#2
 Von 
der_böse_Vermieter
Status:
Schüler
(398 Beiträge, 180x hilfreich)

na wenn der vermerk' mind ein jahr 'ist, dann ist das wohl unwirksam
denn damit wäre das ausserordentliche kündigungsrecht mit ausgeschlossen.

Da das nicht sein darf wäre das ganze unwirksam.

die Kündigungsfrist betrüge dann die normalen 3 Monate



-- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 14:56

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3222x hilfreich)

Zitat (von der_böse_Vermieter):
na wenn der vermerk' mind ein jahr 'ist, dann ist das wohl unwirksam
denn damit wäre das ausserordentliche kündigungsrecht mit ausgeschlossen.

Da das nicht sein darf wäre das ganze unwirksam.

die Kündigungsfrist betrüge dann die normalen 3 Monate


-- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 14:56


Bei soviel *Lfölasj fvöpawecrus y* ... sollten SIE doch erst mal abwarten bevor SIE so ein Statement auf den Weg schicken ....

-- Editiert von AltesHaus am 19.02.2019 15:01

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von nilswagner123):
Die Kündigungsfrist beträgt für mich 3 Monate und für den Hauptmieter nach den gesetzlichen Vorschriften und für möblierten Wohnraum bis zum 15ten zum Ablauf des gleichen Monates.


Ach der berühmte Untermietvertrag aus dem Netz.

Bei Anmietung Zimmer unmöbliert gelten dieselben Kündigungsfristen wie bei jedem anderen Mietverhältnis.

3 Monate, auch für den Vermieter bei Wohndauer des Mieters bis 5 Jahre.

Zitat (von nilswagner123):
mit dem Vermerk mindestens für 1 Jahr.


Dazu bitte mal den exkaten Wortlaut wie er im Vertrag steht.
Zitat (von nilswagner123):
Das möblierte Wohnzimmer darf ich mitnutzen,


Speilt keine Rolle. Entscheidend ist ob die Mietsache (das Zimmer) möbliert ist oder nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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