Hallo, ich bitte euch um Hilfe bezüglich der folgenden Situation:
Mieter Horst-Kevin sucht zum 01.10. eine Wohnung und ist zunächst in Anbetracht des sehr angespannten Wohnungsmarktes froh, eine günstige Wohnung zur 6-monatigen Untermiete gefunden zu haben. Er unterschreibt bei Vermieter Friedhelm einen Untermietvertrag.
Nun begibt es sich aber folgender Maßen: im Mietvertrag wird fälschlicher Weise der 01.04. als Vertragsbeginn anstatt als Vertragsende eingetragen und dies von beiden Parteien unterschrieben ohne den Fehler zu bemerken. Ein Vertragsende wird nicht festgelegt.
Muss der Mietvertrag neu aufgesetzt werden, ist er nichtig/ungültig und/oder -besonders wichtig- kann Mieter Horst-Kevin vom Mietvertrag zurück treten da er z.b. möglicherweise doch noch eine andere/bessere Wohnung gefunden hat?
MfG, Christel
-- Editiert Christel Veiters am 15.09.2011 15:56
Untermietvertrag/Falsches Datum/Rücktritt
Fragen zur Miete?
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Nein. Man war sichja einig, was vermietet wurde und wie die Bedingungen waren. Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist dafür nicht nötig und Fehler in der schriftlichen Fassung machen den vorandenen mündlichen Vertrag ja auch nicht ungültig.
Man schreibt das alles gerne wegen der Beweisbarkeit. Ud die dürfte jetzt auch das Problem sein, wenn Horst-Kevin sich plötzlich so gar nicht mehr an die diskutierten Einzelheiten erinnern will...
Es gilt das von beiden Gewollte… nicht das von beiden falsch Geschriebene.
Hat sogar schon das Reichsgericht im berühmten „Heringsköttel-Fall" gewusst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Haakj%C3%B6ringsk%C3%B6d-Fall
Ergo:
Der Mietvertrag ist wirksam zum 01.10. geschlossen worden.
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