Untermietvertragsbruch durch Untermieterin - einen Untermieter aus Ausland suchen?

8. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
bsveab
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Untermietvertragsbruch durch Untermieterin - einen Untermieter aus Ausland suchen?

Ich suche dringend Rat zu einem Problem mit einer Untervermietung in Berlin, während ich selbst im Ausland bin, was das Kernproblem ist...

Ich untervermiete meine möblierte Wohnung in Berlin für 6 Monate ab dem 15. Juli. Mein Hauptvermieter ist darüber informiert und hat der Untervermietung grundsätzlich zugestimmt. Mit der Untermieterin hat einen schriftlichen Untermietvertrag (digital signiert) abgeschlossen. Jetzt, am 8. Juli, teilte sie mir per WhatsApp mit, dass sie die Wohnung doch nicht nehmen möchte. Die Erste Miete sowie Kaution sollte sie bis 15. Juli überweisen.

Meine Kernfragen sind:

Das Hauptproblem ist, dass ich laut Gesetz aktiv nach einem neuen Mieter suchen muss, aber derzeit im Ausland bin. Während ich online jemanden finden könnte, fühle ich mich nicht wohl dabei, jemanden, den ich nie persönlich getroffen habe, für 6 Monate in meiner Wohnung wohnen zu lassen, wo ich meine persönlichen Gegenstände gelassen habe. Kann ich verlangen, dass sie die Miete zahlt, bis ich nach Berlin reisen kann?

Die 2. größte Herausforderung ist, dass ich die aktuelle Meldeadresse der Untermieterin nicht habe. (Ich weiß, wie dumm und naiv das klingt, aber sie war eine Freundin einer Bekannten und ich habe nicht erwartet, dass es eskaliert.) Die Kommunikation ist per Whatsapp.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzungen und Ihren Rat und hoffentlich vielleicht einige Links zu ähnlichen Fällen, die gerichtlich gelöst wurden!

Mit freundlichen Grüßen,
S.




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(590 Beiträge, 136x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe, gehört die Wohnung jemanden, der hat die Wohnung vermietet, der Mieter hat die Wohnung untervermietet und der Untermieter vermietet die Wohnung nochmals unter?

Nun ist der Unteruntermieter abgesprungen, sie haben keine persönlichen Daten dieser Person, nur einen Chatverlauf.

Haben Sie denn eine Ausweiskopie oder Gehaltsnachweise. Aus diesen Unterlagen könnten sich Informationen ergeben, die einen Mahnbescheid möglich machen sollten.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 46x hilfreich)

Gibt es denn einen (im besten Fall schriftlichen und damit juristisch beweisbaren) unterschriebenen Mietvertrag?
Falls Nein, dann ist das Ganze realistischerweise als Lehrgeld anzusehen und das Leben geht weiter.
Falls Ja, dann müsste die Untermieterin mit Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist kündigen (was nur schriftlich geht - nicht per Whatsapp!), bis zum Ablauf der Frist Miete zahlen (im Gegenzug muss sie dann aber auch die Wohnung nutzen können - weitervermietung geht so lange also nicht!) und dann die Wohnung übergeben
Falls sie während der Kündigungsfrist nicht zahlt, müsstest Du auf Zahlung klagen - was ohne Meldeadresse schwer wird.
Falls sie nicht rechtsgültig kündigt UND nicht zahlt, musst Du warten bis ein Rückstand von zwei Monatsmieten entstanden ist, dann fristlos (hilfsweise fristgerecht) kündigen (per Einwurf-Einschreiben - auch ohne Meldeadresse schwer).
Bei Nicht-Rückgabe der Wohnung müsstest Du grundsätzlich auf Räumung klagen (was wieder an der Adresse der Beklagten scheitern könnte und außerdem Monate dauert).
In all diesen Fällen solltest Du einen Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen. Wenn Du das nicht tust, wird es auch bei Lehrgeld bleiben.
Am besten wäre eine Einigung mit der Untermieterin, falls sie einsichtig und kompromissbereit ist.

Übrigens: Einen Nachmieter suchen solltest Du erst, wenn die Wohnung gekündigt wurde oder Ihr Euch auf eine Mietaufhebung geeinigt habt (und sicher ist, dass die Wohnung auch übergeben wird). Das ist also derzeit wohl nicht Dein Hauptproblem!

-- Editiert von User am 9. Juli 2025 10:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bsveab
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Haben Sie denn eine Ausweiskopie oder Gehaltsnachweise. Aus diesen Unterlagen könnten sich Informationen ergeben, die einen Mahnbescheid möglich machen sollten.


Das war wahrscheinlich eines der naivsten Dinge, die ich in meinem Leben getan habe, aber ich habe keine Dokumente von ihr bekommen, weil ich ihr vertraute und ihr helfen wollte. Ich habe nur ihren Namen (es ist ein ausländischer Name, keine Maria Mustermann, so dass es möglich sein wird, sie über das Einwohnermeldeamt zu finden) und den Vertag, den sie unterschrieben hat. So wie ich das verstehe, ist sie immer noch verpflichtet, die Miete zu zahlen, bis ich einen anderen Mieter gefunden habe. Für mich ist es jedoch schwierig, da ich mich in einem anderen Land befinde. Meine Frage lautet: Wird das Gericht letztendlich akzeptieren, dass es mir unmöglich ("unzumutbar?") war, einen anderen Mieter zu finden, weil ich im Ausland war?

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#4
 Von 
bsveab
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Übrigens: Einen Nachmieter suchen kannst Du erst, wenn die Wohnung gekündigt wurde oder Ihr Euch auf eine Mietaufhebung geeinigt habt (und sicher ist, dass die Wohnung auch übergeben wird). Das ist also derzeit wohl nicht Dein Hauptproblem!


Vielen Dank! Ja, ich habe einen Vertrag, in dem es auch eindeutig geschrieben ist, dass der Vertrag befristet ist und nicht von einer Partei allein gekündigt werden kann. Ich habe auch zwei Zeugen, die bestätigen können, dass es eine Vereinbarung zwischen uns gab.

So wie ich es verstehe, muss sie für meine Verluste aufkommen, weil sie diesen Vertrag gebrochen hat. D.h. die Miete für die Monate, in denen die Wohnung nicht untervermietet ist. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das Gericht akzeptieren würde, dass es für mich unzumutbar war, einen neuen Mieter aus dem Ausland zu finden.

Ich verstehe den letzten Absatz (den ich zitiert habe) nicht ganz. Bedeutet er, dass ich keine Schadensminderungspflicht habe und keinen Nachmieter suchen muss, solange ich nicht in die Kündigung einwillige?

(Ich versuche, einen Kompromiss mit ihr zu finden, aber ich habe auch das Gefühl, dass sie kein Interesse daran hat, einen Kompromiss zu finden, und nicht darüber nachgedacht hat, wie negativ sich ihr Umdenken im letzten Moment auf mich beeinträchtigt hat.)

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#5
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 46x hilfreich)

Also, Du hast einen gültigen Mietvertrag und nur den Namen der Mieterin, sonst nichts.
Ihre Whatsapp-Nachricht ist als Angebot eines Mietaufhebungsvertrags anzusehen (eine gültige Kündigung ist es, wie oben geschrieben, NICHT).
Wenn Du darauf eingehst (was ich sehr empfehlen würde!), dann könnt Ihr Euch vielleicht auf die Modalitäten einigen (z.B. Aufhebung des Mietvertrags gegen eine geringe Zahlung) und Du kannst danach mit Deiner Wohnung machen, was Du möchtest.

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#6
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 46x hilfreich)

Sorry, meine letze Nachricht hatte ich vor Deiner geschrieben.
Du hast offenbar die falsche Vorstellung - und Du wirst nicht ohne finanziellen Schaden aus der Sache herauskommen!
Du solltest erstmal entscheiden, ob Du weiter auf Gültigkeit des Mietvertrags bestehen möchtest (dann darfst Du natürlich keine Nachmieter suchen), oder ob Du Dich mit Ihr auf eine Aufhebung einigst.
Befristung eines Mietvertrags und Kündigungsverzicht sind sehr schwer rechtssicher zu formulieren und an einige Voraussetzungen geknüpft. Wenn den Vertrag kein Rechtsanwalt für den konkreten Fall geschrieben hat, dann besteht die Gefahr, dass die Klauseln unwirksam sind und sie kündigen darf. Letztendlich würde das erst ein Gericht entscheiden - aber das kostet Tausende (die Du erstmal auslegen musst) und birgt für Dich ein gewisses Risiko, zu verlieren.
Daher empfehle ich eine Einigung!
(Mit juristischen Konsequenzen drohen verhärtet die Fronten wahrscheinlich so, dass es nicht mehr zu einer Einigung kommen kann. Das würde ich also vermeiden!)

-- Editiert von User am 9. Juli 2025 11:25

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von bsveab):
Das Hauptproblem ist, dass ich laut Gesetz aktiv nach einem neuen Mieter suchen muss,
In welchem Gesetz soll das stehen?
Zitat (von bsveab):
Kann ich verlangen, dass sie die Miete zahlt, bis ich nach Berlin reisen kann?
Verlangen kannst du viel. Welche vertragliche Vereinbarung gibts denn zur *Absage*? Und wer hat jetzt den Wohnungsschlüssel? Bis wann ist der MV befristet?
Eskalation finde ich nirgends. Die Bekannten wissen evtl., wo sie derzeit wohnt. So einfach und schnell gibt auch das EMA keine Meldeadresse heraus, falls die Frau überhaupt eine hat.

Zitat (von bsveab):
Für mich ist es jedoch schwierig, da ich mich in einem anderen Land befinde.
Ja, aber es gibt Telefon und Internet und Bekannte...oder du musst deinen Aufenthalt wegen deiner Geldprobleme vorzeitig beenden.
Dein Hauptvermieter will lediglich die Miete von dir--- alles andere ist nicht sein Problem. Vielleicht solltest du versuchen, dich mit diesem zu einigen??
Denn du wirst zunächst Mietkosten zahlen müssen, damit er dir nicht kündigt... und später von D aus den Schlamassel klären. Ich sehe schwarz...
Zitat (von bsveab):
Meine Frage lautet:
Falsche Frage. Welches Gericht zu welcher Klage? Wen willst du wann verklagen?
Zitat (von bsveab):
in dem es auch eindeutig geschrieben ist, dass der Vertrag befristet ist und nicht von einer Partei allein gekündigt werden kann.
Ein befristeter Mietvertrag endet zum Datum xx. Dafür braucht man keine Zeugen.
Zitat (von bsveab):
So wie ich es verstehe,
Das mag sein---> trotzdem wird es dauern, bis du das fix hast. Selbst dann könnte es sein, dass sie nicht zahlen kann.
Zitat (von bsveab):
ob das Gericht akzeptieren würde, dass es für mich unzumutbar war, einen neuen Mieter aus dem Ausland zu finden.
Nö. Warum sollte das unzumutbar sein? Es geht doch nur um deine Sorge, wer dann wohl der nächste Untermieter ist.
Denn die jetzige leibhaftige Untermieterin war dir bekannt und trotzdem zahlt sie nicht. Wahrscheinlich, weil sie den MV nicht verstanden hat oderoderoder.
Zitat (von bsveab):
und nicht darüber nachgedacht hat, wie negativ sich ihr Umdenken im letzten Moment auf mich beeinträchtigt hat.
So ist es. Aber du wirst zum Mietschuldner, wenn du dich nicht mit deinem Hauptvermieter irgendwie einigen kannst.

Mir scheint, du schaust schon um die 5.Ecke...und siehst nicht, was an der 1. Ecke lauert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bsveab
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich bin bereit, eine Aufhebunglösung / Einigung zu finden. Ich kann nur nicht verstehen, wie jemand eine Vereinbarung brechen kann, ohne Rücksicht auf die andere Partei zu nehmen. Ich habe keine Vorauszahlung von ihr verlangt, einen Kompromiss über den Einzugstermin geschlossen, um es ihr leichter zu machen, und sie bricht den Vertrag, ohne auch nur ein „Es tut mir leid."

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20192 Beiträge, 7311x hilfreich)

Zitat (von bsveab):
So wie ich das verstehe, ist sie immer noch verpflichtet, die Miete zu zahlen, bis ich einen anderen Mieter gefunden habe.

WENN ein MV zustande gekommen sein sollte, ist die Mieterin verpflichtet, für die ganze Mietzeit die Miete zu zahlen. Du musst überhaupt keinen Nachmieter suchen und auch keinen akzeptieren.
Aber das ist graue Theorie, wenn die Dame abgetaucht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Zitat (von bsveab):
Ich kann nur nicht verstehen, wie jemand eine Vereinbarung brechen kann, ohne Rücksicht auf die andere Partei zu nehmen.
Ooch, das passiert wohl alle Tage überall und wegen x anderer Vereinbarungen auch.
Mit deinem Nichtverstehen und Zumutbarkeiten würde sich kein Richter beschäftigen, falls man sich dort als Kläger und Beklagter trifft.
Zitat (von bsveab):
ich bin bereit, eine Aufhebunglösung / Einigung zu finden.
Wie soll das gehen? per WA?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
beppi
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von bsveab):
Ich kann nur nicht verstehen, wie jemand eine Vereinbarung brechen kann, ohne Rücksicht auf die andere Partei zu nehmen. Ich habe keine Vorauszahlung von ihr verlangt, einen Kompromiss über den Einzugstermin geschlossen, um es ihr leichter zu machen, und sie bricht den Vertrag, ohne auch nur ein „Es tut mir leid."

Es spricht für Dich, dass Du nett und entgegenkommend warst - nur ist es rechtlich leider völlig irrelevant und Du hast auch keinen (juristischen) Anspruch, dass die andere Seite auch nett und entgegenkommend ist.
Aber eine solche Einstellung (wenn Du sie beibehälst) könnte helfen, eine Einigung zu finden!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
bsveab
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von beppi):
Es spricht für Dich, dass Du nett und entgegenkommend warst - nur ist es rechtlich leider völlig irrelevant und Du hast auch keinen (juristischen) Anspruch, dass die andere Seite auch nett und entgegenkommend ist.


In den sozialen Medien beschreibt man Menschen wie mich mit diesem Emoji

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