Unterpachtvertrag und Besitzrecht in Kleingarten – Rauswurf durch Ex zulässig?

8. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterpachtvertrag und Besitzrecht in Kleingarten – Rauswurf durch Ex zulässig?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zu einem Streit in einem Kleingarten:

Mein Ex-Partner und ich haben 2022 gemeinsam einen Kleingarten übernommen. Er steht als alleiniger Pächter im Pachtvertrag, ich habe aber den Kaufvertrag für die Laube unterschrieben und gezahlt.

Ich habe von Anfang an viel mehr Arbeit in den Garten investiert als er (Anpflanzungen, Pflege, Aufräumen, Arbeitseinsätze).

2023 kam es zur Trennung. Nach einem ersten Polizeieinsatz (wegen eines Suizidvorwurfs direkt nach der Trennung, den ich als unbegründet empfinde) konnte ich meine Wohnung nicht mehr nutzen. Unter anderem habe ich eine schwere Gehbehinderung und komme die Treppen nur schwer hoch.

Mein Ex wusste um meine Situation (Agoraphobie, Angststörung, Gehbehinderung, KPTBS, Schmerzstörung, Asthma und weitere Einschränkungen) sowie meine Schwerbehinderung. Er war bis dahin meine private Begleitperson (inoffiziell) und hatte mit mir auch einen privaten Pflegevertrag vereinbart.

Damit ich im Garten sicher wohnen konnte, hat er ausdrücklich zugestimmt, dass ich dort bleibe, und mir seinen Wohnungsschlüssel als Pfand gegeben, um mir zu zeigen, dass er es ernst meint. Einen schriftlichen Vertrag gibt es dazu leider nicht.

Seit April 2023 lebe ich ununterbrochen im Garten und erledige alle Arbeiten alleine. Er selbst war nur noch selten dort, meist nur kurz, um mir Lebensmittel zu bringen. Seit Anfang/Mitte 2024 kam er gar nicht mehr.

Kürzlich kam es erneut zu einem Polizeieinsatz, weil er in den Garten einbrach und mithilfe der Polizei seinen Schlüssel verlangte. Im weiteren Verlauf (der Schlüssel war an einem anderen Ort untergebracht und ich hätte ihn in der Situation gar nicht aushändigen können) wurde erneut ein Suizidvorwurf gegen mich erhoben. Ich habe die Polizei aber schon zu Beginn des Einsatzes (als sie von mir nur den Schlüssel forderten) untereinander darüber sprechen hören, dass sie nur wegen meiner Hunde noch nicht in die Laube eingedrungen seien. Danach wurde mir auch noch eine Bedrohung durch eine Waffe unterstellt. Ich wurde aus meiner Laube geholt und durfte nicht zurück, um meine Sachen (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente) zu holen. Die Polizei sagte, mein Ex sei Pächter und dürfe entscheiden, wer die Laube betreten dürfe. Mein Ex wusste aber genau, dass ich ohne meine Sachen und Medikamente große Probleme habe und dass mir als Ausweichschlafplatz nur noch meine Laube im eigenen Pachtgarten bleibt. Er wusste auch, dass diese Laube wegen seiner handwerklichen „Meisterleistung" verschimmelt ist und dort keine Kühlmöglichkeit für Nahrung besteht.

Meine Fragen:

1. Hatte mein Ex tatsächlich das Recht, mich ohne Vorankündigung oder Fristsetzung aus der Laube entfernen zu lassen, obwohl ich dort dauerhaft gewohnt habe und wir einen mündlichen Unterpachtvertrag vereinbart hatten?


2. Spielt es eine Rolle, dass er mich selbst in die Laube gelassen hat, weil er wusste, dass ich meine Wohnung wegen meiner psychischen Belastung nicht mehr nutzen konnte?


3. Durfte die Polizei ihm einfach die Schlüssel und damit faktisch mein gesamtes Eigentum (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente) überlassen, ohne mich vorher anzuhören?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4211 Beiträge, 683x hilfreich)

Neuer Titel, altes Problem?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41666 Beiträge, 14591x hilfreich)

Haben Dir 72 Antworten (abzüglich Deiner Stellungnahmen) nicht genutzt, um die Rechtslage zu erkennen? Und die Warnung der Forenbetreiber geht auch einfach mal so an Dir vorbei?

Deine Fragen sind ganz einfach zu beantworten, sind sie auch schon. Nochmals in ein paar Sätzen. Dem illegalen Zustand hat die Polizei ein Ende gesetzt, aufgrund eigener Zuständigkeit. Der Ex kann nicht verpflichtet werden, einen vertrags- und gesetzeswidrigen Zustand wieder her zu stellen.

wirdwerden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9477 Beiträge, 2015x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Haben Dir 72 Antworten (abzüglich Deiner Stellungnahmen) nicht genutzt, um die Rechtslage zu erkennen? Und die Warnung der Forenbetreiber geht auch einfach mal so an Dir vorbei?


Plus PMS die die Person geschrieben hat. Zb. an mich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9477 Beiträge, 2015x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Haben Dir 72 Antworten (abzüglich Deiner Stellungnahmen) nicht genutzt, um die Rechtslage zu erkennen? Und die Warnung der Forenbetreiber geht auch einfach mal so an Dir vorbei?


Plus PMS die die Person geschrieben hat. Zb. an mich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41666 Beiträge, 14591x hilfreich)

cirius, ich wurde verschont. Aber was spricht dagegen, dass die Frau einfach einen Anwalt mandatiert?

wirdwerden

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18731 Beiträge, 10134x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
1. Hatte mein Ex tatsächlich das Recht, mich ohne Vorankündigung oder Fristsetzung aus der Laube entfernen zu lassen, obwohl ich dort dauerhaft gewohnt habe und wir einen mündlichen Unterpachtvertrag vereinbart hatten?

Nein

Zitat (von TwoPoints ):
2. Spielt es eine Rolle, dass er mich selbst in die Laube gelassen hat, weil er wusste, dass ich meine Wohnung wegen meiner psychischen Belastung nicht mehr nutzen konnte?

Nein

Zitat (von TwoPoints ):
3. Durfte die Polizei ihm einfach die Schlüssel und damit faktisch mein gesamtes Eigentum (Lebensmittel, Kleidung, Medikamente) überlassen, ohne mich vorher anzuhören?

Ja - jedenfalls nach der Schilderung im anderen Thread.

Zitat (von wirdwerden):
Aber was spricht dagegen, dass die Frau einfach einen Anwalt mandatiert?

Nichts spricht dagegen.
Das ist auch die einzig sinnvolle Maßnahme, die sie ergreifen kann.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38849 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Plus PMS die die Person geschrieben hat. Zb. an mich
Plus die an mich.
Und trotz Verwarnung der Moderation--->gehts hier weiter. :crazy:

Gleich ---> wird der Account entzogen werden, dann hat sichs erledigt.

https://www.123recht.de/info.asp?id=nutzeragb

A. Allgemeine Nutzungsbedingungen


Wenn schon Ärzte nicht helfen können, wird auch ein Anwalt scheitern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41666 Beiträge, 14591x hilfreich)

Na ja, ich dachte bei der Einschaltung eines Anwalts daran, dass der Ex vielleicht zermürbt ist, und unter dem Wunsch "mach End oh Herr, mach End" vielleicht gerne einen Betrag zahlt, und der Rechtsfrieden ist dann hergestellt? Muss ja keine Million sein.

wirdwerden

-- Editiert von User am 8. Juni 2025 12:20

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#9
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ja - jedenfalls nach der Schilderung im anderen Thread.
würdest du die Schilderung auf die du dich beziehst, bitte für mich kopieren? Damit ich dich nicht falsch verstehe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Plus die an mich.


Du hast mich zuerst angeschrieben und mir gesagt, es wären andere Antworten gekommen, wenn ich meine schwerbehinderung erwähnt hätte.

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#11
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Und die Warnung der Forenbetreiber geht auch einfach mal so an Dir vorbei?
die Warnung bezog sich, soweit ich verstanden habe, auf Beiträge die das Handeln der Polizei in Frage stellen. Nicht auf Beiträge zum Thema pacht/Mietrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TwoPoints
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Plus PMS die die Person geschrieben hat. Zb. an mich
ja. Ich habe dich, nachdem mein Beitrag (für mich) unerwartet geschlossen wurde, per pm um einen Rat gefragt. Keine Antwort erhalten und auch keine weitere Nachricht geschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38849 Beiträge, 6422x hilfreich)

Zitat (von TwoPoints ):
Du hast mich zuerst angeschrieben und mir gesagt, es wären andere Antworten gekommen, wenn ich meine schwerbehinderung erwähnt hätte.
Ja. Und? Hats was genützt?
Ich habe dir außerdem vor allemgeschrieben, warum der 1.Thread geschlossen wurde. Denn auch das hattest du nicht verstanden

Du machst einfach weiter, als gäbe es keine Schließung des 1.Threads durch die Moderation.
Als gäbe es keine Verwarnung und Editierung des 2. Threads durch die Moderation.
Als gäbe es jetzt im 3.Thread andere Sachverhalte. Nein. Es ist das gleiche Thema.

Du kannst selbst nachlesen, was du geschildert hattest im 1. Thread... nichts muss jemand kopieren.
https://www.123recht.de/forum/verfahrensrecht/Polizei-behandelte-mich-als-Gefaehrderin-statt-als-Opfer-war-das-korrekt-__f628063.html


Wenn du also auch das jetzt nichts verstehst, weil du dich mit Forumsdingen nicht auskennst, offenbar auch die Nutzungsbedingungen nicht liest...oder eben krankheitshalber alles AUSBLENDEST, dann folgt wohl in Kürze der Entzug deines Accounts., d.h. du wirst gesperrt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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