Unterschied privat od. gewerbliche miete?

18. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
caoz
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterschied privat od. gewerbliche miete?

Moin,

ich würde gerne Wissen, wie weit es einen Unterschied macht, ob man etwas gewerblich oder privat gemietet hat, und ob die Instandsetzungsbedingungen des Mietobjektes dann unterschiedlich sind, und in welchem Gesetz dies naeher geregelt ist.
Vieleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen?

Gruß
Daniel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen der Miete von Wohnraum und der von anderen Räumlichkeiten (wie Büro-, Lager- oder Geschäftsraum).

Bei der Miete von Wohnraum besteht eine ganz Reihe von Schutzvorschriften (§§ 549-577a BGB ), die für die Anmietung von sonstigen Räumlichkeiten nicht gelten, z.B. daß eine Kündigung nur bei bestimmten Gründen zulässig ist oder daß Mieterhöhungen sich in einem bestimmten Rahmen halten müssen.

Hinsichtlich der Instandhaltung des Mietobjektes fällt mir spontan kein Unterschied ein - es ist bei der Miete grundsätzlich Aufgabe des Vermieters, dafür zu sorgen.

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#2
 Von 
Piconpicon
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich habe einen Mietvertrag nach Absprache mit dem Sohn vom Vermieter, der lautet.
die Mieträume dürfen vom Mieter sowohl zu Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt werden.
Der Mieter ist verpflichtet seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen.

Ich habe die Wohnung eingerichtet, nun als Ferienwohnung angeboten für 2-6 Personen, nun hat der Sohn etwas dagegen, wo er beim Mietvertrag zugestimmt hat.
Meine Frage, was darf ich, was darf ich nicht, ist das auch von der Personenzahl abhängig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

wo er beim Mietvertrag zugestimmt hat

Da war auch schon von 'Ferienwohnung' die Rede ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. richtig ist jedenfalls, dass die vermietung als ferienwohnung gewerblich ist. wenn der vertrag gewerbliche nutzung beinhaltet, ist erst einmal nicht zu sehen, wieso der vm jetzt einwände erheben können soll.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
nijue2007
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 29x hilfreich)

Hallo,

wir wohnen in einer Doppelhaushälfte.
Unser Nachbar hat jetzt einen Kinderhort eröffnet. Darf der in einem privat gemieteten Wohnhaus, dieses einfach so gewerblich nutzen.

29x Hilfreiche Antwort

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