Moin,
ich würde gerne Wissen, wie weit es einen Unterschied macht, ob man etwas gewerblich oder privat gemietet hat, und ob die Instandsetzungsbedingungen des Mietobjektes dann unterschiedlich sind, und in welchem Gesetz dies naeher geregelt ist.
Vieleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen?
Gruß
Daniel
Unterschied privat od. gewerbliche miete?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein wesentlicher Unterschied besteht zwischen der Miete von Wohnraum und der von anderen Räumlichkeiten (wie Büro-, Lager- oder Geschäftsraum).
Bei der Miete von Wohnraum besteht eine ganz Reihe von Schutzvorschriften (§§ 549-577a BGB
), die für die Anmietung von sonstigen Räumlichkeiten nicht gelten, z.B. daß eine Kündigung nur bei bestimmten Gründen zulässig ist oder daß Mieterhöhungen sich in einem bestimmten Rahmen halten müssen.
Hinsichtlich der Instandhaltung des Mietobjektes fällt mir spontan kein Unterschied ein - es ist bei der Miete grundsätzlich Aufgabe des Vermieters, dafür zu sorgen.
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag nach Absprache mit dem Sohn vom Vermieter, der lautet.
die Mieträume dürfen vom Mieter sowohl zu Wohnzwecken als auch gewerblich genutzt werden.
Der Mieter ist verpflichtet seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen.
Ich habe die Wohnung eingerichtet, nun als Ferienwohnung angeboten für 2-6 Personen, nun hat der Sohn etwas dagegen, wo er beim Mietvertrag zugestimmt hat.
Meine Frage, was darf ich, was darf ich nicht, ist das auch von der Personenzahl abhängig?
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wo er beim Mietvertrag zugestimmt hat
Da war auch schon von 'Ferienwohnung' die Rede ?
.. richtig ist jedenfalls, dass die vermietung als ferienwohnung gewerblich ist. wenn der vertrag gewerbliche nutzung beinhaltet, ist erst einmal nicht zu sehen, wieso der vm jetzt einwände erheben können soll.
--- editiert vom Admin
Hallo,
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte.
Unser Nachbar hat jetzt einen Kinderhort eröffnet. Darf der in einem privat gemieteten Wohnhaus, dieses einfach so gewerblich nutzen.
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