Hallo,
ich habe gestern meine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten und frage mich, ob das so alles seine Richtigkeit hat.
Zum Datum vorweg: Das Schreiben ist datiert vom 29.12.16 und ich war ein paar Tage nicht zuhause. Gehen wir also mal davon aus, dass es rechtzeitig da war.
Was mir als erstes aufgefallen ist, ist die Tatsache, dass ich nur bedingt nachvollziehen kann, welche Kosten wofür entstanden sind.
Die Abrechnung enthält 5 Positionen:
Grundbesitzabgaben 4590,33
Schornsteinfeger 435,80
Versicherung-Allianz 2169,30
RWE 184,26
Wasser 768,76
----------------
8148,45
8145,45 : 412 = 19,77 x 59 qm = 1166,43
Vorauszahlung 960,-
Nachzahlung 206,43
Ist es zulässig mehrere Positionen einfach als "Grundbesitzabgaben" zusammenzufassen, oder ist das ein formeller Fehler? Damit wäre die Abrechnung hinfällig und auch nicht mehr korrigierbar, da wir inzwischen 2017 haben.
Ein weiterer Punkt ist, dass hier 59qm Wohnfläche als Grundlage dienen, aber in meinem Mietvertrag
55qm stehen.
Darf der Vermieter hier einen anderen Wert einsetzen? Und wäre das als formeller oder als inhaltlicher Fehler zu betrachten?
Schonmal besten Dank
Unterschiedliche qm Angaben in Nebenkostenabrechnung und Mietvertrag
7. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. Januar 2017 | 15:37
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschiedliche qm Angaben in Nebenkostenabrechnung und Mietvertrag
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#1
Antwort vom 7. Januar 2017 | 16:01
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1371x hilfreich)
Das ist auf keinen Fall eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung, bestenfalls eine Aufzählung von Rechnungspositionen.
Lese bitte hier, wie solch eine Abrechnung aussehen sollte: https://www.hausblick.de/der-katzen-gau/157-nebenkostenabrechnung-muster
#2
Antwort vom 7. Januar 2017 | 16:11
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1441x hilfreich)
Kannst Du die Abrechnung einscannen und als Bild(er) hochladen?
Dann kann man sich, im wahrsten Sinne des Wortes, ein Bild machen.
Anhand deiner Angaben meine ich auch das diese keine formell korrekte Abrechnung ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 7. Januar 2017 | 17:48
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, kann ich leider nicht. Aber das sind genau die Angaben von der Abrechnung. Darauf kommt es ja letztlich an.
Wie verhält es sich mit der Angabe der qm?
#4
Antwort vom 7. Januar 2017 | 18:03
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1441x hilfreich)
ZitatNein, kann ich leider nicht. Aber das sind genau die Angaben von der Abrechnung. Darauf kommt es ja letztlich an. :
Wie verhält es sich mit der Angabe der qm?
Noch mal, das was Du da bekommen hast ist keine formell korrekte Abrechnung, folglich unwirksam.
Bei Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr könnte der Vermieter bei Zugang der Abrechnung nach dem 31.12.2016 eh keine Nachzahlung mehr fordern.
Die m², das scheint ja dein Hauptproblem zu sein.
Eine Abweichung von bis zu 10 % von der im Mietvertrag genannten Wohnfläche ist irrelevant.
10 % wären in deinem Fall 5,5 m². Es sind aber nur 4 m².
#5
Antwort vom 7. Januar 2017 | 20:19
Von
Status: Unparteiischer (9651 Beiträge, 4399x hilfreich)
ZitatEine Abweichung von bis zu 10 % von der im Mietvertrag genannten Wohnfläche ist irrelevant. :
Das ist meiner Meinung nach so nicht mehr ganz korrekt. Der BGH hat 2015 entschieden, dass bei Mieterhöhungen unabhängig von der Angabe im Mietvertrag immer die korrekte Wohnfläche verwendet werden muss. Wenn man das analog auf die Nebenkostenabrechnung anwenden würde, wäre auch da die korrekte Wohnfläche zu nehmen. Wobei der Teilnehmer diese erstmal ermitteln müsste.
#6
Antwort vom 8. Januar 2017 | 08:29
Von
Status: Bachelor (3205 Beiträge, 1441x hilfreich)
ZitatWobei der Teilnehmer diese erstmal ermitteln müsste. :
Jepp. Möglicherweise sind die 55 m² im Mietvertrag ein schlichter Tipfehler.
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