Unterschrift wegen Schaden verweigert - Beweispflicht?

27. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sully_QH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterschrift wegen Schaden verweigert - Beweispflicht?

Hallo!
Ich habe vergangenen Freitag meine Wohnung übergeben, da ich zuvor schon umgezogen bin. Mein Mietverhältnis läuft allerdings noch bis Ende des Monats.
Bei der Übergabe war nichts zu beanstanden außer Schlieren im Lack der Wohnungstür (weiß lackierte Holztür). Diese sieht man nur bei einem bestimmten Lichteinfall.
Bei meinem Umzug wurde festgehalten, dass dort nichts war, mir sind diese Schlieren nie aufgefallen. Es könnte ein Lackfehler sein, oder aber auch irgendein aggressives Mittel, was sich dort eingefressen hat. Jedenfalls habe ich diesen Schaden nicht verursacht. Aus diesem Grund habe ich die Unterschrift des Protokolls verweigert und meine Schlüssel vorerst behalten.
Ich habe den Vermieter gebeten mir eine Summe zu benennen, die mir von der Kaution zur Entschädigung abgezogen werden soll. Der Vermieter weigert sich mir eine Zahl zu nennen. Ich habe dem Vermieter mitgeteilt, dass ich bereit bin zu unterschreiben und die Schlüssel zu übergeben, wenn ich eine zahl bekomme. Das wird vor Ende des Monats, also Ablauf des Mietverhältnisses nicht geschehen. Die Vermieterin sagte gehässig am Telefon, dass die verweigerte Unterschrift nur mir schaden würde, Ihnen aber die Schlüssel zustehen würden. Die Übergabe hätte stattgefunden.

Nun die Frage(n):

Hat die Übergabe (rechtlich gesehen) stattgefunden ohne Unterschrift?
Ist der Vermieter verpflichtet mir eine Zahl zu nennen?
Inwiefern sollte mir die Verweigerung der Unterschrift selbst schaden?
Ist der Vermieter nicht in der Beweispflicht mir den Schaden nachweisen zu müssen oder reicht dafür, dass bei Einzug nichts vermerkt wurde?

vielen Dank im Voraus!




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49926 Beiträge, 17499x hilfreich)

Zitat:
Hat die Übergabe (rechtlich gesehen) stattgefunden ohne Unterschrift?


Die Übergabe hat dann stattgefunden, wenn Du mindestens einen Schlüssel übergeben hast.

Zitat:
Ist der Vermieter verpflichtet mir eine Zahl zu nennen?


Irgendwann schon, aber nicht vor dem Auszug.

Zitat:
Inwiefern sollte mir die Verweigerung der Unterschrift selbst schaden?


Es könnten ja noch weitere Mängel auftauchen. Mit Unterschrift hätte der Vermieter dann ein Problem. Und dass sich an der Tür Schlieren befinden, kann man offenbar auch nicht wegdikutieren. Nicht unterschreiben sollte man daher lediglich, dass man für deren Beseitigung aufkommen will oder dass man für den Schaden verantwortlich ist. Als reine Zustandsbeschreibung ist die Unterschrift dagegen unproblematisch.

In jedem Fall musst Du auch über das Mietende hinaus noch Miete zahlen, falls Du die Schlüssel nicht bis dahin abgibst. Außerdem hast Du bis zur Schlüsselübergabe die Obhutspflicht für die Wohnung.

Zusammengefasst:
Mit Deinem Verhalten schadest Du hauptsächlich Dir selbst.

Zitat:
Ist der Vermieter nicht in der Beweispflicht mir den Schaden nachweisen zu müssen


Ja

Zitat:
oder reicht dafür, dass bei Einzug nichts vermerkt wurde?


Nein, das reicht nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sully_QH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Hat die Übergabe (rechtlich gesehen) stattgefunden ohne Unterschrift?


Die Übergabe hat dann stattgefunden, wenn Du mindestens einen Schlüssel übergeben hast.

Zitat:
Ist der Vermieter verpflichtet mir eine Zahl zu nennen?


Irgendwann schon, aber nicht vor dem Auszug.

Zitat:
Inwiefern sollte mir die Verweigerung der Unterschrift selbst schaden?


Es könnten ja noch weitere Mängel auftauchen. Mit Unterschrift hätte der Vermieter dann ein Problem. Und dass sich an der Tür Schlieren befinden, kann man offenbar auch nicht wegdikutieren. Nicht unterschreiben sollte man daher lediglich, dass man für deren Beseitigung aufkommen will oder dass man für den Schaden verantwortlich ist. Als reine Zustandsbeschreibung ist die Unterschrift dagegen unproblematisch.

In jedem Fall musst Du auch über das Mietende hinaus noch Miete zahlen, falls Du die Schlüssel nicht bis dahin abgibst. Außerdem hast Du bis zur Schlüsselübergabe die Obhutspflicht für die Wohnung.

Zusammengefasst:
Mit Deinem Verhalten schadest Du hauptsächlich Dir selbst.

Zitat:
Ist der Vermieter nicht in der Beweispflicht mir den Schaden nachweisen zu müssen


Ja

Zitat:
oder reicht dafür, dass bei Einzug nichts vermerkt wurde?


Nein, das reicht nicht.


erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!

d.h.: der Vermieter kann einen Teil der Kaution einbehalten, muss mir aber dann irgendwann den Betrag aber auch nachweisen können anhang einer Rechnung o.ä oder liegt der Betrag in der Willkür des Vermieters und muss von mir als Mieter im Zweifelsfall angeklagt werden?

Dann werde ich unterschreiben, um mir nicht selbst weiter zu schaden. Die Mängelfeststellung wäre somit erledigt. Der Vermieter hat demnach also im Prinzip gar keine Möglichkeit mir die Verursachung des Schadens nachzuweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Sully_QH):
Der Vermieter hat demnach also im Prinzip gar keine Möglichkeit mir die Verursachung des Schadens nachzuweisen?


Richtig, dass Du den Schaden verursacht hast, wird er wohl kaum nachweisen können.

Aber: aus deinem ganzen Geschreibsel wird nicht deutlich, ob es diese Schlieren gibt.
Zitat (von hh):
Die Übergabe hat dann stattgefunden, wenn Du mindestens einen Schlüssel übergeben hast.


Warum nicht alle? Behält der (böswillige) Mieter Schlüssel zurück, könnte er doch in der Wohnung nach erfolgter Übergabe noch Schäden produzieren, die dann nicht im protokoll stehen?

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Übergabe hat dann stattgefunden, wenn Du mindestens einen Schlüssel übergeben hast.
Nein. Die Übergabe hat stattgefunden, wenn der Mieter den Besitz dem Vermieter übergeben hat.
Das würde alle Schlüssel, die sich im Mieterbesitz befinden oder für die der Mieter verantwortlich ist, beinhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sully_QH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Sully_QH):
Der Vermieter hat demnach also im Prinzip gar keine Möglichkeit mir die Verursachung des Schadens nachzuweisen?


Richtig, dass Du den Schaden verursacht hast, wird er wohl kaum nachweisen können.

Aber: aus deinem ganzen Geschreibsel wird nicht deutlich, ob es diese Schlieren gibt.
Zitat (von hh):
Die Übergabe hat dann stattgefunden, wenn Du mindestens einen Schlüssel übergeben hast.


Warum nicht alle? Behält der (böswillige) Mieter Schlüssel zurück, könnte er doch in der Wohnung nach erfolgter Übergabe noch Schäden produzieren, die dann nicht im protokoll stehen?

Berry


Ja, die Schlieren existieren tatsächlich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Dann würde ich dir folgendes Empfehlen:

1) Möglichst zeitnah (spätestens kurz vor Mietende) die Übergabe mit dem Vermieter vereinbaren. Dort alle tatsächlich vorhandenen Schäden dokumentieren (schriftlich und per Foto). Es sollten kein Schuldeingeständnis unterschrieben werden.

2) Warten auf Rückzahlung der Kaution vom Vermieter. Sollte der Vermieter tatsächlich einen Schaden in der Wohnung sehen ist er verpflichtet dir hierüber eine Information zu geben, bevor er Teile der Kaution einbehält. Berechtigt ist er dazu, wenn der Schaden nicht auf eine Abnutzung zurückzuführen ist und von dir verursacht wurde. Hierfür ist ggf. das Protokoll zur Übergabe (in dem kein Schaden aufgeführt ist) ein Indiz. Die Kosten dürfen nur die tatsächlich angefallene Kosten zur Beseitigung der Schäden betragen.

3) Sollte der Vermieter aus deiner Sicht den Beweis nicht erbracht haben (oder zu hohe Kosten ansetzen) und trotzdem Teile der Kaution einbehalten, solltest du ihr schriftlich darauf hinweisen, dass du die Kosten so nicht anerkennst und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. Sollte er darauf nicht entsprechend reagieren ist vermutlich deine einzige Chance den Rest der Kaution einzuklagen. Ob sich dies vom Risiko her lohnt muss du dann entscheiden.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von Sully_QH):
Ja, die Schlieren existieren tatsächlich.


Ich kann mir unter Schlieren alles mögliche aber nicht den konkreten Zustand vorstellen.

Wäre es da um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen nicht sinnvoll, die Beseitigung der Schlieren in Angriff zu nehmen?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sully_QH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Sully_QH):
Ja, die Schlieren existieren tatsächlich.


Ich kann mir unter Schlieren alles mögliche aber nicht den konkreten Zustand vorstellen.

Wäre es da um weiterem Ärger aus dem Weg zu gehen nicht sinnvoll, die Beseitigung der Schlieren in Angriff zu nehmen?

Berry


Das habe ich natürlich versucht. Was auch immer dafür verantwotlich war, hat sich in den Lack eingefressen. Weggeputzt bekomme ich es nicht. Abschleifen und Neu-Lackieren wäre eine Option, aber das sollte dann besser ein Profi machen und mir erscheint es dann sinnvoller das dem Vermieter zu überlassen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Vermieter gar nichts unternimmt und einen Teil der Kaution einfach dafür einbehält.
Wäre das denn zulässig? Ich brauche ja irgendeinen Kostennachweis?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sully_QH
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bugman):
Dann würde ich dir folgendes Empfehlen:

1) Möglichst zeitnah (spätestens kurz vor Mietende) die Übergabe mit dem Vermieter vereinbaren. Dort alle tatsächlich vorhandenen Schäden dokumentieren (schriftlich und per Foto). Es sollten kein Schuldeingeständnis unterschrieben werden.

2) Warten auf Rückzahlung der Kaution vom Vermieter. Sollte der Vermieter tatsächlich einen Schaden in der Wohnung sehen ist er verpflichtet dir hierüber eine Information zu geben, bevor er Teile der Kaution einbehält. Berechtigt ist er dazu, wenn der Schaden nicht auf eine Abnutzung zurückzuführen ist und von dir verursacht wurde. Hierfür ist ggf. das Protokoll zur Übergabe (in dem kein Schaden aufgeführt ist) ein Indiz. Die Kosten dürfen nur die tatsächlich angefallene Kosten zur Beseitigung der Schäden betragen.

3) Sollte der Vermieter aus deiner Sicht den Beweis nicht erbracht haben (oder zu hohe Kosten ansetzen) und trotzdem Teile der Kaution einbehalten, solltest du ihr schriftlich darauf hinweisen, dass du die Kosten so nicht anerkennst und ihm eine Frist zur Zahlung setzen. Sollte er darauf nicht entsprechend reagieren ist vermutlich deine einzige Chance den Rest der Kaution einzuklagen. Ob sich dies vom Risiko her lohnt muss du dann entscheiden.


besten Dank für die Antworten!
Auch hier noch einmal: Kann der Vermieter denn den Mangel auch so belassen, weil er relativ belanglos ist oder MUSS er den Schaden auch gegen Nachweis beseitigen lassen, damit er einen Teil der Kaution einbehalten darf? Wenn ersteres zutrifft, wie wird dann ein angemessener Betrag ermittelt?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49926 Beiträge, 17499x hilfreich)

Zitat:
Kann der Vermieter denn den Mangel auch so belassen, weil er relativ belanglos ist oder MUSS er den Schaden auch gegen Nachweis beseitigen lassen, damit er einen Teil der Kaution einbehalten darf? Wenn ersteres zutrifft, wie wird dann ein angemessener Betrag ermittelt?


Ersteres trifft zu und der Betrag kann dann mit Hilfe eines Kostenvoranschlages ermittelt werden. Wichtig dabei ist noch, dass der Schadenersatzanspruch auf den Zeitwert der Tür beschränkt ist. Dazu müsste man dann wissen, wie alt die Tür ist.

0x Hilfreiche Antwort

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