Untershriebener Mietvertrag platzt - was dann?

31. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1754
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 25x hilfreich)
Untershriebener Mietvertrag platzt - was dann?

Hallo zusammen,
wir müssen wohl aus arbeitstechnischen Gründen aus unserer Wohnung ausziehen und in eine andere Stadt ziehen. Ein neues Domizil - Mietwohnung - in der neuen Stadt haben wir schon, jetzt suchen wir einen Mieter für unsere Eigentumswohnung, die wir derzeit noch selbst bewohnen.
Jetzt stellt sich mir die Frage - wenn z.B. Meister Zufall zuschlägt und wir doch nicht umziehen müssen, da die Stelle in der bisherigen Heimat bleibt: Was ist mit den abgeschlossenen Mietverträgen? Zum einen natürlich mit dem neuen Vermieter in der anderen Stadt, zum anderen mit dem "Nachmieter" unserer Eigentumswohung? Inwieweit sind wir in der Pflicht oder heißt es einfach "Pech gehabt"?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

die geschlossenen Verträge gelten. Ihr müsstet also mindestens 3 Monatsmieten an den neuen Vermieter zahlen und Eurem potentiellen Nachmieter Kosten erstatten (was das im einzelnen beinhaltet, weiß ich nicht).

Gruß

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dem Nachmieter müßtet ihr vor allem wegen Eigenbedarf kündigen und da könnte es sein, dass ihr auf die Nase fallt vor Gericht.
Falls ihr nicht sicher seid gibt es zwei Möglichkeiten: von vornherein den Mietvertrag befristen oder die Wohnung über eine Mitwohnzentrale nur für einen bestimmten Zeitraum vermieten, bis ihr näheres wisst.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47494 Beiträge, 16808x hilfreich)

Den neuen Mietvertrag in der anderen Stadt könnt Ihr unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Für diesen Zeitraum musst Du natürlich Miete zahlen.

Den Mietern in Deiner eigenen Wohnung kannst Du im Prinzip wegen Eigenbedarfs kündigen. So etwas stößt vorEinzug oder nach nur kurzer Mietdauer aber auf massive Probleme.

In dem Fall bleibt nur eine gütliche Einigung mit dem Mieter z.B. gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung für dessen Kosten (Umzug usw.).

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