Untervermieten in anderer Wohnung?

14. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)
Untervermieten in anderer Wohnung?

Hallo!

Nehmen wir mal an Person A und Person B haben eine gemeinsame Wohnung mit gemeinsamem Mietvertrag.

Person B zieht aus und nimmt sich eine eigene Wohnung.

Ist es Person B (!) erlaubt, (mt Einverständnis von Vermieter und Person A) das Zimmer von B unterzuvermieten? Oder muss man als UnterVERmieter in derselben Wohnung wohnen?

Danke
LG
Vader

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 452x hilfreich)

quote:
Ist es Person B (!) erlaubt, (mt Einverständnis von Vermieter und Person A) das Zimmer von B unterzuvermieten?


Klar.
Sinnvoller wäre es allerdings, wenn Person A das Zimmer vermieten würde.



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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

quote:
Ist es Person B (!) erlaubt, (mt Einverständnis von Vermieter und Person A) das Zimmer von B unterzuvermieten?

Ja



quote:
Oder muss man als UnterVERmieter in derselben Wohnung wohnen?

Nein



Wobei Morti zuzustimmen ist.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vader
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 40x hilfreich)

Okay danke Euch :)

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