Hallo!
Nehmen wir mal an Person A und Person B haben eine gemeinsame Wohnung mit gemeinsamem Mietvertrag.
Person B zieht aus und nimmt sich eine eigene Wohnung.
Ist es Person B (!) erlaubt, (mt Einverständnis von Vermieter und Person A) das Zimmer von B unterzuvermieten? Oder muss man als UnterVERmieter in derselben Wohnung wohnen?
Danke
LG
Vader
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Untervermieten in anderer Wohnung?
14. August 2011
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Frage vom 14. August 2011 | 18:54
Von
Status: Schüler (196 Beiträge, 40x hilfreich)
Untervermieten in anderer Wohnung?
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#1
Antwort vom 14. August 2011 | 19:06
Von
Status: Student (2350 Beiträge, 452x hilfreich)
quote:
Ist es Person B (!) erlaubt, (mt Einverständnis von Vermieter und Person A) das Zimmer von B unterzuvermieten?
Klar.
Sinnvoller wäre es allerdings, wenn Person A das Zimmer vermieten würde.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 14. August 2011 | 22:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41020x hilfreich)
quote:
Ist es Person B (!) erlaubt, (mt Einverständnis von Vermieter und Person A) das Zimmer von B unterzuvermieten?
Ja
quote:
Oder muss man als UnterVERmieter in derselben Wohnung wohnen?
Nein
Wobei Morti zuzustimmen ist.
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