Hallo ihrs,
kurze Frage: Sohnemann hat einen Kumpel, der vor kurzem aus seiner Wohnung geflogen ist. Kumpel kann bei seinen Eltern nicht mehr einziehen, da verkracht und hat kein Einkommen. Will ALGII beantragen, geht aber nicht, da zZt. keinen festen Wohnsitz, schläft mal hier, mal da...
Kann mein Junior mit eigener Wohnung ihm jetzt kurzfristig ein Zimmer untervermieten, damit Kumpel jetzt erst mal eine feste Adresse hat, um wenigstens ALGII beantragen können und damit auch eine eigene Wohnung finden/finanzieren zu können?
Oder als WG deklarieren? Muss der Vermieter
informiert werden? Es soll kein Daueruntervermietungsverhältnis werden, nur dass der *Bengel* endlich von der Straße kommt...
Es geht hier nicht dadrum, irgendjemanden über den Tisch zu ziehen, aber das ist der einzige Ausweg, den ich heute gefunden habe.
Danke für Antworten
gruß azrael"
-- Editiert von azrael am 16.12.2005 18:49:16
Untervermieten und Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dann lies doch einfach mal, was Du anderen selber GEANTWORTET hast:
>Zusammenziehen
Ääääh Casalover, wie kommst du denn darauf, dass der Staat dir die Wohnung bezahlt??? Ist ja ganz lustig, dass du ausziehen möchtest, aber sowas muss man schon selbst finanzieren können (ICH hab nämlich keinen Bock, dein Vorhaben zu finanzieren und das würde ich mit meinen Steuergeldern tun...) Dein Vater und auch die Eltern deiner Freundin sind euch zum Unterhalt verpflichtet, nicht der Staat. Und wenn Papa das nicht kann, am besten zuhause wohnen bleiben...
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gruß azrael
von azrael - 29.08.2005 20:44:12
Status: Legende (389 Beiträge)
Der Unterschied ist der, dass die Eltern nicht mehr zum Ausbildungsunterhalt verpflichtet sind. Sohnemann will auch nicht mal eben als fast 18-jähriger zuhause ausziehen, sondern ist 23 und wohnt schon seit 5 Jahren nicht mehr zuhause. Nur ohne Wohnung auch kein Job!
Meine Sicht zum obigen Kommentar hat sich auch nicht geändert, nur weil es ein Kumpel meines Sohnes ist. Aber der ist seit 4 Monaten ohne Bude und Arbeit und kommt nicht mehr auf die Füße.
gruß azrael"
Noch was: Ohne eine Antrag auf ALGII gestellt zu haben, können auch die Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden.
-- Editiert von azrael am 16.12.2005 21:13:37
-- Editiert von azrael am 16.12.2005 21:18:07
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