Untervermietete Zimmer - Unangekündigtes Erscheinen & Vorschriften

22. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
DylUlenspegel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietete Zimmer - Unangekündigtes Erscheinen & Vorschriften

Hallo,

das Szenario bei mir/uns ist folgendermaßen:
Die Wohnung hat 4 Zimmer, jedes Zimmer ist an jemanden vermietet. Es gibt nur noch Bad, WC, Abstellkammer, Gang + offene Küche. Kein weiteres Zimmer welches vom Eigentüber/Vermieter bewohnt wird/werden kann.

Jetzt meine Fragen:

* Darf er einfach unangekündigt in die Wohnung betreten?
Die vermieteten Zimmer darf er auf jeden Fall nicht ohne Erlaubnis betreten, soviel weiß ich.

* Wie steht es mit Vorgaben was bestimmte Gegenstände angeht? Im Vertrag heißt es "Veränderungen an und in den genutzten Räumen dürfen nicht vorgenommen werden"; wir haben uns einen Müllsackständer besorgt der unter einem Tisch/Theke steht, was ihm (optisch) nicht passt - aber er wohnt auch nicht hier. Kann er verlangen dass wir diesen nicht benutzen?

Danke schon mal im Voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9685 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von DylUlenspegel):
* Darf er einfach unangekündigt in die Wohnung betreten?
Der Vermieter darf die Allgemeinräume in der Regel unangekündigt betreten. Aber er darf natürlich die Mieter nicht in der Nutzung dieser Räume behindern. Wenn jemand unter der Dusche steht, darf er z.B. nicht ins Bad sondern muss im Zweifel warten.

Zitat (von DylUlenspegel):
Veränderungen an und in den genutzten Räumen dürfen nicht vorgenommen werden"
Unwirksam, sofern Räume zur alleinigen Nutzung mit umfasst sein sollten. Sofern der Satz explizit auf die Gemeinschaftsräume eingeschränkt wäre, kann man streiten, was eine Veränderung sein soll. Generell dürfen in den Gemeinschaftsbereiche ohne Zustimmung des Vermieters aber keine wesentlichen Veränderungen (neue Schränke z.B.) vorgenommen werden. Unabhängig davon, ob der Satz im Mietvertrag steht oder nicht.

Zitat (von DylUlenspegel):
wir haben uns einen Müllsackständer besorgt der unter einem Tisch/Theke steht
Das ist aus meiner Sicht ein Grenzfall. Eine Vermüllung der Küche muss der Vermieter nicht dulden. Wie wurde es denn bisher mit dem Müll gehandhabt?

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von DylUlenspegel):
wir haben uns einen Müllsackständer besorgt der unter einem Tisch/Theke steht,
Und wofür wollt ihr diesen nutzen? Eine große Plastiktüte reinhängen und dann dort den Müll sammeln, der ansonsten WO gesammelt würde?
Zitat (von DylUlenspegel):
Kann er verlangen dass wir diesen nicht benutzen?
Verlangen kann er das. Dürfte trotzdem erlaubt sein.
Zitat (von DylUlenspegel):
was ihm (optisch) nicht passt
SO hat er das gesagt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116291 Beiträge, 39240x hilfreich)

Zitat (von DylUlenspegel):
* Darf er einfach unangekündigt in die Wohnung betreten?

Zitat (von DylUlenspegel):
* Wie steht es mit Vorgaben was bestimmte Gegenstände angeht?

Da hat es sich als überaus zweckmäßig erwiesen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen
Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen etc. liest, denn da pflegen solche Details regelmäßig drin zu stehen.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
DylUlenspegel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das ist aus meiner Sicht ein Grenzfall. Eine Vermüllung der Küche muss der Vermieter nicht dulden. Wie wurde es denn bisher mit dem Müll gehandhabt?


Es gibt eine Schublade in der Küchenzeile mit 3 kleinen Behältern - wir hatten Bio, Rest, gelber Sack - aber letzteres wir so schnell voll dass man eigentlich alle 2 Tage wechseln musste.
Bio und Rest reicht von der Größe her.
Vielleicht würde der Behälter für den Gelben Sack für eine Paar oder kleine Familie reichen, wo nicht jeder nur für sich kauft, aber in einer Studenten/Berufstätigen-WG wo jeder nur für sich selbst einkauft kommt so deutlich schneller deutlich mehr Verpackungsmüll zusammen.

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#5
 Von 
DylUlenspegel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wofür wollt ihr diesen nutzen? Eine große Plastiktüte reinhängen und dann dort den Müll sammeln, der ansonsten WO gesammelt würde?

Genau; anstelle des bestehenden.
In einem von 3 winzigen Behältern in einem größeren Einschub in der Küchenzeile. Reicht bei 4 Mietern grad mal 2 Tage lang dann voll.

Zitat (von Anami):
SO hat er das gesagt?

so direkt nicht aber bis auf sein "ich will nicht dass das so rumsteht" mehrmalig kam nichts.
er hatte auch dann Schuhe (jeder von uns hat nen Platz) mehrfach umgestellt...
Keine Ahnung was sein Problem ist... so wie wir beides handhabten hatte es keinen von uns gestört und war okay. Und er wohnt eben nicht in der Wohnung - sonst könnte ich das ja noch verstehen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Es gibt also bereits die Möglichkeit Müll zu sammeln. Meiner Meinung nach kann hier der Vermieter eine weitere Mülllagerung untersagen. Die Tüte alle 2 Tage zu wechseln halte ich jetzt nicht für unzumutbar. In Rotation würde man so immer erst wieder nach 8 Tagen drankommen. Völlig zumutbar.

Signatur:

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30503 Beiträge, 5450x hilfreich)

Zitat (von DylUlenspegel):
ich will nicht dass das so rumsteht
Das darf er gern mal sagen. Aber mehr ist wohl mietrechtlich nicht zu wollen.
Zitat (von DylUlenspegel):
wir hatten Bio, Rest, gelber Sack - aber letzteres wir so schnell voll dass man eigentlich alle 2 Tage wechseln musste.
Dass der Gelbe Sack alle 2 Tage voll ist, ist nicht schön, aber dann ist es eben so bei 4 Personen.
Zitat (von DylUlenspegel):
Keine Ahnung was sein Problem ist
Ich auch nicht. Aber ich sehe für beides keine mietrechtliche Handhabe gegen euch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9685 Beiträge, 4411x hilfreich)

Eindeutig ist es nicht. Aber ich tendiere dazu, dass der Vermieter diesen extra Müllbehälter verbieten kann.

Vergessen wir mal für einen Augenblick die WG und gehen in ein Mehrfamilienhaus. Da darf auch nicht ein einzelner Mieter plötzlich eine eigene Mülltonne in den Gemeinschaftsgarten stellen. Prinzipiell entscheidet in Gemeinschaftsbereichen der Vermieter, was dort dauerhaft abgestellt werden darf.

Eine WG mit einzeln vermieteten Zimmern ist natürlich ein Stück weit von der Situation in einem Mehrfamilienhaus zu unterscheiden. Dennoch bleibt es prinzipiell so, dass der Vermieter in den Gemeinschaftsbereichen entscheiden darf.

Das ist jedoch keine Einbahnstraße. Wenn er wirklich so etwas entscheiden will, dann ist er auch im Zweifel für die Organisation und Kontrolle der Reinigung der Gemeinschaftsbereiche und der Entsorgung des Mülls zuständig. Ich vermute stark, dass er sich das nicht antun will. Zu sagen "organisiert euch selber. Aber wenn ich will, entscheide ich" funktioniert aus meiner Sicht nicht. Grenzen setzen ist okay, die WG darf nicht zumüllen. Aber wenn man von der WG verlangt, dass sie sich selber organisieren, dann muss man ihr auch die notwendige Freiheit dazu geben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

@chauchy
Den nachstehenden Teil der Antwort versteh ich nicht .

Zitat:
Wenn er wirklich so etwas entscheiden will, dann ist er auch im Zweifel für die Organisation und Kontrolle der Reinigung der Gemeinschaftsbereiche und der Entsorgung des Mülls zuständig.


Auf welcher Grundlage soll man den Satz: "Wenn er wirklich so etwas entscheiden will" denn verstehen ?
Wo hat er denn festgelegt daß er erst noch entscheiden will ? Er hat doch durch die Klausel "Veränderungen an und in den genutzten Räumen dürfen nicht vorgenommen werden" bereits festgelegt daß er keinen Veränderungen zustimmt.
Was soll er da organisiern oder entsorgen ? Natürlich darf er als Vermieter kontrolieren ob die Nutzung vertragsgemäß ist. Und daß in dem Mietvertrag noch eine Klausel über die Reinigung der Gemeinschaftsbereiche steht, können wir auch nicht ausschließen.

Daß "mitbenutzen" nicht bedeutet daß dort eine Fläche [mit was auch immer) von einem Benutzungsberechtigten für sich dauerhaft belegt werden darf, steht ja auch am Anfang der Antwort. Dem stimme ich auch ausdrücklich zu.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9685 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Auf welcher Grundlage soll man den Satz: "Wenn er wirklich so etwas entscheiden will" denn verstehen ?
Es geht hier mehr um meine Meinung als um eine klare Rechtsposition.

Ich habe den Eindruck, dass in vielen solchen WG's mit Einzelzimmervermietungen der Vermieter darauf vertraut, dass sich die WG selber organisiert. Selber einen Putzplan erstellt und diesen kontrolliert, selber neue Mieter sucht usw. . Das finde ich auch okay, solange es läuft. Rein rechtlich ist es aber natürlich so, dass die Mieter bei einer solchen Vertragsgestaltung sich nicht untereinander absprechen müssen. Sie haben untereinander keine vertragliche Beziehung. Theoretisch müsste der Vermieter alles organisieren und im Zweifel eben auch kontrollieren.

Ich denke daher, dass man einer WG, die sich selber organisiert, auch den Spielraum dazu lassen sollte. Natürlich in Grenzen. Aber wenn die WG der Meinung ist, der vorhandene Behälter für eine Müllart ist zu klein, dann finde ich es okay, wenn sie sich einvernehmlich was anderes überlegen. Solange die Küche nicht anfängt zuzumüllen oder zu stinken, ist das aus meiner Sicht im Rahmen der Selbstorganisation sinnvoll.

Ich finde es unpassend, wenn der Vermieter auf der einen Seite auf seine Rechte pocht ("ich bestimme, welcher Müllbehälter verwendet wird") und auf der anderen Seite seinen Pflichten zur Organisation und Kontrolle der Abläufe in der WG vermutlich nicht nachkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

@cauchy
Ich schätze Deine Beiträge durchaus. Zwischen der geübten Praxis und den Vorschriften wird es wohl bei solchen MIetverhältnisse immer Unterschiede geben, insbesondere wenn ein Vermieter dort nicht auch wohnhaft ist.
Auch wird ein Fragesteller seine Schilderung aus seiner Sicht vornehmen und kann dabei natürlich beschönigen oder übertreiben.
Deine Meinung in #10 kann ich teilen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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