Untervermietung - Nebenkostenabrechnung

27. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
go424578-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietung - Nebenkostenabrechnung

Hallo,
Seit Oktober 2012 wurden 3 Zimmer (für 2 Personen), der 5 Zimmerwohnung untergemietet, wobei Bad und Küche gemeinsam mit dem Vermieter genutzt wurden. Nun wurde der Mietvertrag zum 30.11.2015 gekündigt und es kam zu einer gemeinsamen (schriftlichen) Einigung zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses zum 3.10.2015.

Im Vertrag wurde eine Vorauszahlung für die Nebenkosten in Höhe von 87€ vereinbart, durch ein Fehler wurde jedoch monatlich und über die gesamte Mietzeit zu viel Miete überwiesen.
Außerdem verlangt der Vermieter nun eine Nachzahlung für die letzte Nebenkostenabrechnung.

1. Kann man die zu viel gezahlte Miete für die gesamte Mietzeit zurückfordern, oder kann der Vermieter das irgendwie mit der Begründung von höheren Nebenkosten einbehalten?

2. Kann der Vermieter eine Nachzahlung für den letzten Abrechnungszeitraum stellen und wie ist dabei die Höhe zu berechnen, da der Vermieter ja selbst auch in der Wohnung wohnt? (Im Vertrag ist dazu nichts zu finden)

Vielen Dank :)

-- Editier von go424578-65 am 27.09.2015 22:52

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
Im Vertrag wurde eine Vorauszahlung für die Nebenkosten in Höhe von 87€ vereinbart,


Steht im Vertrag, neben diesem Betrag, auch für welche Betriebskostenarten die Vorauszahlungen sind oder zumindest der Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung?

Nach Beantwortung dieser Frage kann auf die anderen eingegangen werden oder nicht.

Ein Bild der relevanten Vertragsseite/n wäre nicht schlecht.

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#2
 Von 
go424578-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dies ist die betreffende Stelle im Vertrag:
http://puu.sh/kre8Z/40c640ddd4.jpg

Das letzte abgeschnittene Wort soll Hauptmietvertrag sein.

-- Editiert von go424578-65 am 28.09.2015 16:37

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von go424578-65):
Dies ist die betreffende Stelle im Vertrag:
http://puu.sh/kre8Z/40c640ddd4.jpg
Das letzte abgeschnittene Wort soll Hauptmietvertrag sein.
-- Editiert von go424578-65 am 28.09.2015 16:37


Ach, diese berühmten Untermietverträge aus dem Netz :bang:

Hattest Du denn nachweislich die Gelegenheit den "Hauptmietvertrag" einzusehen und Dich über die dort getroffenen Vereinbarungen zu Nebenkosten, vor allem welche, zu informieren?

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#4
 Von 
go424578-65
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein diese Gelegenheit hatte ich nicht, der Hauptmietvertrag wurde nicht vorgelegt.

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