Ich habe ein Wg-Zimmer für 6 Monate angemietet (Untermiete), um mir in Ruhe eine Wohnung zu suchen. Als ich nach vier Monaten eine schöne Wohnung gefunden habe, habe ich das Zimmer für die Restlaufzeit weiter vermietet. Natürlich habe ich etwas mehr Miete genommen, als ich selber gezahlt habe. Nun sind die 6 Monate um, mein Untermieter ist raus und das Zimmer steht meinem Vermieter wieder zur Verfügung. Mein Vermieter meint, er müsse mir nicht die ganze Kaution zahlen, da ich eh Gewinn durch die erhöhte Miete gemacht habe. Dieses sei zudem unzulässig.
Freue mich über Ratschläge, wie ich zur kompletten Kaution komme. (Im MV ist vermerkt, dass diese spätestens 14 Tage nach Auszug ausgezahlt wird)
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Untervermietung WG-Zimmer
22. Dezember 2010
Thema abonnieren
Frage vom 22. Dezember 2010 | 12:49
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 50x hilfreich)
Untervermietung WG-Zimmer
#1
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 12:54
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 5x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 13:00
Von
Status: Praktikant (610 Beiträge, 64x hilfreich)
quote:
Dieses sei zudem unzulässig.
Wenn es sich auf den Gewinn bezieht, ist das falsch.
Aber irgendwie entsteht der Eindruck, als wäre die Unteruntervermietung mal eben so locker vom Hocker gemacht worden.
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#3
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 13:41
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 50x hilfreich)
Mein Vermieter war natürlich einverstanden, dass ich das Zimmer weiter vermiete.
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#4
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 13:47
Von
Status: Praktikant (610 Beiträge, 64x hilfreich)
quote:
Mein Vermieter war natürlich einverstanden
DESSEN Vermieter auch ?
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#5
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 14:00
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 50x hilfreich)
mit mir nicht. aber da hätte sich ja mein vermieter drum kümmern müssen, oder?!
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#6
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 14:02
Von
Status: Praktikant (610 Beiträge, 64x hilfreich)
Allerdings.
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#7
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 14:42
Von
Status: Master (4292 Beiträge, 2441x hilfreich)
Tja, ich wüßte auch nicht, wie er das begründen will.
Dass du deinen Gewinn versteuern musst, ist dir übrigens klar, oder? Ds fällt unter "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" und wenn dir jemand Übles will (z.B. weil ihr euch über Kautionsrückforderungen gestritten habt), kann er das Finanzamt ja darauf hinweisen.... das nur nebenbei.
#8
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 14:59
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 50x hilfreich)
das ist doch klaro
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#9
Antwort vom 23. Dezember 2010 | 00:38
Von
Status: Unbeschreiblich (128737 Beiträge, 41118x hilfreich)
quote:
Freue mich über Ratschläge, wie ich zur kompletten Kaution komme.
Gab es noch andere Gründe für den Einbehalt oder war das der einzige?
quote:
Mein Vermieter war natürlich einverstanden, dass ich das Zimmer weiter vermiete.
Dann war das hier
http://www.123recht.net/unerlaubte-Untervermietung-__f278846.html
nur eine rhetorische Frage?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#10
Antwort vom 23. Dezember 2010 | 08:13
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 5x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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