Hallo,
ich wohne in einer unangemessenen Wohnung und finde als H4-Empfängerin keine...
Nun habe ich einen Interessenten für die Wohnung gefunden.
Als ich die Whng. bezogen habe, konnte ich sie mir leisten...
Ich habe ergoogelt, dass man bei Arbeitslosigkeit ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, der Vermieter also zustimmen muss - bzw. diese Zustimmung notfalls per Gericht durchsetzen müsste.
Der 2. Raum ist 13 QM groß, mit 2 Fenstern, hell.
Ich fragte beim Vermieter per Mail an, ob er mit Untervermietung einverstanden sei.
Nun kam endlich Antwort:
Die Whng. sei ihrer Meinung nach für ein partnerschaftl. Zusammenleben geeignet (Mein Zi. ist ca. 18 QM groß) nicht aber geeignet für eine Untervermietung (im regulären Sinne).
Ich nehme an, der Vermieter spielt auf die 13 QM an...
Kann ich das gefahrlos als Zustimmung werten?
Wer in welchem Bett schläft, geht den V. doch wohl nichts an?
Ich darf keinen Fehler machen... Sonst laufe ich Gefahr einer fristl. Kündigung.
Die Behauptung, wir seien ein Paar würde wieder Probleme mit dem Jobcenter verursachen. Wir sind ja nun wirklich keine Einstandgemeinschaft (H4 - Kürzung...)
Wichtig ist auch, dass der Untermieter nur 1 Jahr bleiben wird und ich dann erneut jemanden suchen müsste - und da kämen auch Frauen in Betracht - sowie generell: Erheblich jüngere...
Ich kann schlecht behaupten, mit diesen stets partnerschaftl. zusammen zu sein...
Wäre sehr sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!
-- Editiert Neele975 am 18.09.2011 20:23
Untervermietung - Zustimmung Vermieter (Hartz4)
18. September 2011
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Frage vom 18. September 2011 | 19:58
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietung - Zustimmung Vermieter (Hartz4)
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#6
Antwort vom 18. September 2011 | 21:54
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8094x hilfreich)
Abgesehen davon, dass man ein Jahr lang mit einem AlgII-Empfänger zusammenleben darf, bis man nach dem SGBII eine Einstandsgemeinschaft bildet,
Lesen Sie mal hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Untermiete/ua.htm
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