Untervermietung ?

6. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Untervermietung ?

Hallo

Person A hat Wohnrecht auf Lebenszeit. A hat wegen Krankheit eine alleinige Betreuerin. Die Betreuerin möchte jetzt Person A ins Pflegeheim abschieben und möchte dann diese Wohnung (unter)-vermieten. Darf die Betreuerin das ohne des Hauseigentümere Zustimmung ? Darf die Betreuerin Person A ohne Zustimmung der anderen Kinder ins Heim abschieben ?

LG Mel

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Franz-Josef123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Melanie

Das würde mich ich auch interessieren.

Gruss F-J

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Kann keiner mir weiterhelfen ?

Schönes Wochenende allen.

LG Mel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Melanie287,

Zitat:
.....hat wegen Krankheit eine alleinige Betreuerin

Bei der Betreuung handelt es sich um die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Dies wird durch das Betreuungsgericht festgelegt.
Dazu kann u.a. auch die Regelung aller finanziellen Angelegenheiten (Sorge für das Vermögen, Vermögenssorge gehören.
Ob und inwieweit dies hier der Fall ist, ist nicht erkennbar.
Da es hier nicht um das Mietrecht sondern um Erbrecht, Sozialrecht und Vertragsrecht geht ist ein Blick in die jeweiligen Foren empfehlenswert.

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

-- Editiert Karakorum am 07.12.2012 07:56

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Danke, der Link war sehr hilfreich.

Kann die Wohnung Untervermietet werden wenn Person A ins Heim muss ?

... wenn es so ist ...

Hat der Eigentümer mitsprache Recht wer in die Wohnung einzieht ?

LG Mel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Kann die Wohnung Untervermietet werden wenn Person A ins Heim muss ?
... wenn es so ist ...
Hat der Eigentümer mitsprache Recht wer in die Wohnung einzieht ?
LG Mel

von Melanie287 am 07.12.2012 11:12


Eine Untervermietung ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig. Der Vermieter hat zwar kein Mitspracherecht, kann aber einfach die Erlaubnis verweigern. Einen Anspruch des Mieters auf eine Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung gibt es nicht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Danke das war sehr hilfreich. Kann ich das irgendwo nachlesen ? Gesetz ? Urteil ?

LG Mel

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Wäre echt sehr wichtig das zu wissen.

LG Mel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hallo Melanie287

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich das irgendwo nachlesen ? Gesetz ? Urteil ? <hr size=1 noshade>

Nun, beim Thema "Untervermietung" hilft z.B. der § 540 BGB weiter.
Aber.....Ihre Hausaufgabe zum Studium o.ä., darum handelt es sich ja wohl in Ihrem Beitrag, betrifft eben nicht eine Untervermietung. Eigentlich ist dies auch aus dem zur Verfügung gestellten Link von SC ersichtlich.

Gruß
Karakorum

-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.813 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen