Hallo
Person A hat Wohnrecht auf Lebenszeit. A hat wegen Krankheit eine alleinige Betreuerin. Die Betreuerin möchte jetzt Person A ins Pflegeheim abschieben und möchte dann diese Wohnung (unter)-vermieten. Darf die Betreuerin das ohne des Hauseigentümere Zustimmung ? Darf die Betreuerin Person A ohne Zustimmung der anderen Kinder ins Heim abschieben ?
LG Mel
Untervermietung ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo Melanie
Das würde mich ich auch interessieren.
Gruss F-J
Hallo
Kann keiner mir weiterhelfen ?
Schönes Wochenende allen.
LG Mel
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Hallo Melanie287,
Zitat:.....hat wegen Krankheit eine alleinige Betreuerin
Bei der Betreuung handelt es sich um die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft nicht selbst regeln können. Dies wird durch das Betreuungsgericht festgelegt.
Dazu kann u.a. auch die Regelung aller finanziellen Angelegenheiten (Sorge für das Vermögen, Vermögenssorge gehören.
Ob und inwieweit dies hier der Fall ist, ist nicht erkennbar.
Da es hier nicht um das Mietrecht sondern um Erbrecht, Sozialrecht und Vertragsrecht geht ist ein Blick in die jeweiligen Foren empfehlenswert.
Gruß
Karakorum
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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
-- Editiert Karakorum am 07.12.2012 07:56
Hallo,
die Suchfunktion kann helfen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=57189&rechtcheck=2
-----------------
"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
Hallo
Danke, der Link war sehr hilfreich.
Kann die Wohnung Untervermietet werden wenn Person A ins Heim muss ?
... wenn es so ist ...
Hat der Eigentümer mitsprache Recht wer in die Wohnung einzieht ?
LG Mel
quote:
Kann die Wohnung Untervermietet werden wenn Person A ins Heim muss ?
... wenn es so ist ...
Hat der Eigentümer mitsprache Recht wer in die Wohnung einzieht ?
LG Mel
von Melanie287 am 07.12.2012 11:12
Eine Untervermietung ist grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Vermieters zulässig. Der Vermieter hat zwar kein Mitspracherecht, kann aber einfach die Erlaubnis verweigern. Einen Anspruch des Mieters auf eine Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung gibt es nicht.
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""
Hallo
Danke das war sehr hilfreich. Kann ich das irgendwo nachlesen ? Gesetz ? Urteil ?
LG Mel
Hallo
Wäre echt sehr wichtig das zu wissen.
LG Mel
Hallo Melanie287
quote:<hr size=1 noshade>Kann ich das irgendwo nachlesen ? Gesetz ? Urteil ? <hr size=1 noshade>
Nun, beim Thema "Untervermietung" hilft z.B. der § 540 BGB weiter.
Aber.....Ihre Hausaufgabe zum Studium o.ä., darum handelt es sich ja wohl in Ihrem Beitrag, betrifft eben nicht eine Untervermietung. Eigentlich ist dies auch aus dem zur Verfügung gestellten Link von SC ersichtlich.
Gruß
Karakorum
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