Untervermietung durch Kind in kostenlos überlassener ETW

18. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Herodias
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Untervermietung durch Kind in kostenlos überlassener ETW

Hallo,

Wir befassen uns gerade mit der Wohnsituation unserer Tochter während dem Studium und was da für uns die finanziell "beste" Lösung ist. Da das ganze Thema Vermietung/Untermiete/WG/... komplett neu für uns ist, wollte ich eine Idee mal "gegenchecken" lassen und hören, ob das rechtlich/steuerlich so funktionieren würde.

Wenn wir unsere Tochter kostenlos in einer uns gehörenden Eigentumswohnung wohnen lassen ist das ja erstmal kein Problem.
Wäre es denkbar, dass unsere Tochter dann ein nicht genutztes Zimmer untervermietet und die entsprechenden Einnahmen erhält oder könnten wir das in dieser Konstellation dann nur selber machen da zwischen uns und unserer Tochter kein Mietvertrag besteht?

AfA spielt in der Betrachtung erstmal keine Rolle und klar ist natürlich auch das Thema steuerlicher Grundfreibetrag (sollte während Studium problemlos passen). Es geht hier erstmal darum ob diese Konstellation so zulässig ist.

Vielen Dank für alle Antworten!
lg, Andreas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9669 Beiträge, 4405x hilfreich)

Theoretisch kann deine Tochter auch das Schloß Bellevue an jemanden vermieten. Problematisch wird es nur, wenn sie dem Mieter dann die Mietsache übergeben soll.

Um dieses blumige Beispiel etwas zu präzisieren: Deine Tochter kann einen Untermietvertrag abschließen, auch wenn sie selber keinen Mietvertrag besitzt. Rechtlich ist das okay. Problematisch wäre es für deine Tochter selber. Ihr könntet sie theoretisch mit relativ kurzer Frist aus der Wohnung rauswerfen, sie ist dann aber trotzdem an den Untermietvertrag gebunden. Sie müsste in einer solchen Situationd dem Untermieter also wahrscheinlich Schadensersatz zahlen, weil sie den Untermietvertrag nicht einhalten kann.

Aus dem Grund könnte es auch sein, dass einige Mietinteressenten nicht wirklich glücklich sein werden und daher nicht mieten.

Steuerlich bin ich raus, da kenne ich mich nicht aus. Mietrechtlich würde ich eurer Tochter empfehlen, mit euch irgendeine Form von Vertrag aufzusetzen. Das muss ja kein Mietvertrag sein. Aber es sollte drinstehen, welche Rechte und Pflichten (z.B. Zahlung von Nebenkosten) die Tochter übernimmt und wie dieser Vertrag gekündigt werden kann. Wenn keine Miete zu leisten ist, seid ihr relativ frei in der Gestaltung eines solchen Vertrages. Solange unter euch kein Stress entsteht, wird der Vertrag eh nie relevant werden. Aber es könnte ja sein, dass es doch irgendwann mal zum Streit kommt. Dann ist es gut, wenn die wichtigsten Dinge schriftlich geregelt sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Herodias
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das waren 2 gute Hinweise, danke. Vertrag mit unserer Tochter muss ich mir überlegen ob es da wirklich Risiken gibt, aber klar - schaden tut es nie.
Um den potentiellen Untermieter abzusichern, könnte man wahrscheinlich einen Kommentar in den Untermietvertrag aufnehmen, dass bei Auszug des Vermieters der Vertrag (auf Wunsch des Mieters) unverändert auf den Eigentümer der Wohnung übergeht. Das wäre nach Auszug der Tochter ohnehin der Gedanke, dass es dann zu einem "normalen" Mietobjekt wird, von daher vergeben wir uns da ja nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9669 Beiträge, 4405x hilfreich)

Zitat (von Herodias):
Um den potentiellen Untermieter abzusichern, könnte man wahrscheinlich einen Kommentar in den Untermietvertrag aufnehmen, dass bei Auszug des Vermieters der Vertrag (auf Wunsch des Mieters) unverändert auf den Eigentümer der Wohnung übergeht.
Das nun wiederum würde ich nicht empfehlen. Der Untermieter mietet typischerweise nur einen Teil der Wohnung. Wenn der Untermietvertrag bei Auszug eurer Tochter wirklich unverändert auf euch übergehen würde, dann steht entweder die halbe Wohnung leer (und ihr verzichtet auf potentielle Einnahmen) oder ihr müsstet selber weitere Mieter für diese WG suchen. Im Zweifel geht das dann ewig so weiter, wenn immer nur einzelne WG-Mieter kündigen. Einfach kündigen könnt ihr als Vermieter, der nicht in der WG lebt, nicht.

Zudem würde bei diesem Untermietvertrag das normale Mietrecht gelten. Ohne versierte Beratung würde ich definitiv nicht empfehlen, selber Vereinbarungen für den Untermietvertrag aufzusetzen. Dazu ist Mietrecht zu kompliziert. Bei einem Vertrag mit eurer Tochter wäre das anders. Denn erstens geht ihr davon aus, dass dieser eh nie relevant wird, weil ihr Probleme in der Familie einernehmlich regelt. Und zweitens gilt eben nicht das Mietrecht, wenn eure Tochter keine Miete an euch zahlt. Da ist viel mehr möglich.

0x Hilfreiche Antwort

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